Hallo
war bis 25.6.10 gesetzlich versichert da arbeitnehmer ,danach war ich selbständig habe mich am 1.10 privat versichert .mitte september bekam ich post von der GKV sie wollten wissen wies mit meinem versicherungsstand aussieht habe dort lediglich angekreuzt das ich nicht gesetzlich versichert bin
nicht mehr und nicht weniger.heute bekam ich wieder post von der gkv
(Anzeige zur Pflichtvericherung 25.6 bis laufende) was ist zu tun ?
und was bedeutet "selbst versichert"? steht so auf dem formular .könnte ich das ankreuzen? würde mir das was bringen?mfg
Anzeige zur Pflichtversicherung hilfe
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Pardon, eine Mitwirkungspflicht zur Klärung des Versichrungsverlaufes besteht natürlich, vergl § 206 SGB V, Das kann wenn die Kasse es drauf anlegt auch bis zur verhängung eines Bußgeldes gehen. Grundsätzlich besteht zwar Versicherungsfreiheit,aber Krankenversicherungspflicht. Ich würde es mal sosagen besser ist das den Fragebogen auszufüllen und mit dem PKV Nachweis zurück zusenden.
Nun denn vergil postet hier aus der Sicht der Kasse.
Das Bundesversicherungsamt stellt klipp und klar fest, dass die sog. Kralle (Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) nur zustande kommt, wenn man mitwirkt. D. h., nur wenn Du den Bogen ausfüllst und die Kreuzchen machst.
Angesichts der kurzen Lücke und sofern Du nicht beim Artz gewesen bist, würde ich nix machen.
Ich habe es bislang noch nicht in der Praxis erlebt, dass die Kasse ein Bußgeld deswegen erhoben hat. Mag natürlich sein, dass vergils Kasse so etwas macht, ich habe es aber noch nicht erlebt.
Du hast es doch in der Hand; mache erst einmal nix und warte ab was kommt. Vielleicht gibt die Kasse nach dem 1. oder 2. Versuch auf; jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung.
Das Bundesversicherungsamt stellt klipp und klar fest, dass die sog. Kralle (Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) nur zustande kommt, wenn man mitwirkt. D. h., nur wenn Du den Bogen ausfüllst und die Kreuzchen machst.
Angesichts der kurzen Lücke und sofern Du nicht beim Artz gewesen bist, würde ich nix machen.
Ich habe es bislang noch nicht in der Praxis erlebt, dass die Kasse ein Bußgeld deswegen erhoben hat. Mag natürlich sein, dass vergils Kasse so etwas macht, ich habe es aber noch nicht erlebt.
Du hast es doch in der Hand; mache erst einmal nix und warte ab was kommt. Vielleicht gibt die Kasse nach dem 1. oder 2. Versuch auf; jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung.
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