Beschäftigungslos und ohne KV, nun ALG II

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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nummer6
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Beitragvon nummer6 » 09.02.2011, 21:46

hm... der SB bei der Kasse hat das mit Sicherheit nicht richtig verstanden, allerdings besteht der Antrag aus 2 Teilen.

Zum ersten einem einfachen Vordruck der Kasse auf Aufnahme ohne besondere Hinweise und Paragraphen und zum 2. dem Anschreiben in dem in Betreff und Überschrift Antrag auf Pflichtversicherung in der GKV durch den ALG II-Bezug erscheint und in der Begründung ausführlich zu dem Punkt Stellung genommen wird.

Ok hab wohl den Fehler gemacht nach Erhalt der Eingangsbestätigung den genauen Paragraphen zu überprüfen #-o

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Beitragvon Rossi » 09.02.2011, 22:24

Okay, diesen Vordruck kenne ich noch nicht bzw. ist er mir in der Praxis noch nicht übern Weg gelaufen.

Ich würde dann mal sagen, wir warten ab, was so kommt.

Welche Kasse und welches Bundesland ist hier im Boot?

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Beitragvon Czauderna » 09.02.2011, 23:31

Hallo,
ich kenne diesen Vordruck - es geht dabei darum anhand der Angaben dort zu entscheiden, ob die betreffende Krankenkasse verpflichtet ist eine Mitgliedschaft herzustellen. Aus meiner Praxis heraus kann ich dazu berichten, dass alle diese Fälle zu eine Mitgliedschaft geführt haben.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 10.02.2011, 00:12

Na, da ist der Rossi mal wieder begeistert und weiß warum er sich in der letzten Woche einen Wolf vertelefoniert hat.

Es war mal wieder ne Kasse aus dem Bereich meines Jobcenters!

Ignorante Ablehnung; so etwas kennt der Rossi ja!

Darunter zu leiden hatte natürlich der Kunde, der zum Artz musste.

Also, das sog. Pontius-Pilatus-Spielchen!

Nach dem 3. Telefonat hat man mir zugehört; nachdem ich dann auch noch in die Runde geworfen habe, dass ich meinem Kunden empfehle werde einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten, ging es innerhalb 1 Stunde. Der Rossi bekam von der Kasse einen Rückruf, jawoll wir nehmen den Kunden.

Sorry, was soll das?

Bereits im 1. Telefonat habe ich der Kasse klipp und klar mitgeteilt, dass es mal wieder Wunschdenken darstellt.

nummer6
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Beitragvon nummer6 » 17.03.2011, 00:27

...so ist ein paar Wochen her aber habe heute die Karte der GKV bekommen und bin nach Jahren wieder KVersichert. Also zusammenfassend kann ich nur sagen Danke allen, vor allem Rossi, der mit seinen Hinweisen mir mehr als nur geholfen hat! Meine persönlichen Erfahrungen waren folgende:

Falls man vor der PKV schon mal in der GKV war, trifft ja wohl auf die meisten zu, zu der GKV gehen bei der man schonmal Mitglied war. Ist wohl nicht nötig, hat aber in meinem Fall die Kommunikation sehr vereinfacht, auch wenn das schon mehr als 15 Jahre lang her war.

Niemals von einem einfachen Sachbearbeiter telefonisch oder vor Ort abspeisen lassen. Oft wissen die SBs gar nicht Bescheid oder verweisen auf falsche Auslegung. Daher besser vorbeitet hingehen, evtl. wie ich mit Schreiben in Kurzform hier aus dem Forum, und auf Antragstellung bestehen. Normalerweise gibts dann auch eine schriftliche Eingangsbestätigung. Die Vorrausetzungen müssen natürlich wie oben genannt, vor allem die Bewilligung der Arge, gegeben sein.

Offen bleibt für mich nur die Frage inwieweit die GKV jetzt auf mich mit Strafbeiträgen zukommt wg. der fehlenden Versicherung?

Danke -fr-

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.03.2011, 17:32

Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf und willkommen im Club der Solidargemeinschaft.

Ist auch mein Fazit, kämpfen lohnt sich immer.

Ach ja, in der GKV musst Du nix nachzahlen, denn Du bist ja zuletzt privat versichert gewesen.


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