Verheirateter ausländischer Student... brauche Versicherung
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Verheirateter ausländischer Student... brauche Versicherung
Ein ungewöhnlicher Fall
Als ausländischer Student (29), der sich am Anfang des Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien ließ, bin ich letztes Jahr mit einer Deutsche, 28 verheiratet. Seitdem hat sich mein Aufenthaltserlaubnis zu §28 geändert. Ich habe zwar noch ausländisches Staatsbürgerschaft, aber nicht mehr den ausländischen Studentenaufenthalt (§16) bzw. habe das Recht wie deutscher Bürger. Daraus folgt, dass
- erstens meine jetzige private Krankenversicherung mich nicht mehr versichern kann, bei der ich vor der Heirat bereits als ausländischer Student versichert bin. Der Grund ist, dass ich jetzt nicht mehr als Ausländer gilt, trotz mein ausländische Staatsbürgerschaft.
- zweiten ich mich aufgrund der Befreiung nicht gesetzlich versichern sein kann
- drittens mich nicht über meine Frau versichern kann, da sie selbst über ihre Familie versichert ist
Verzweifelt habe ich überall angerufen und finde bis jetzt noch keine Hilfe. Daher wende ich mich hier an Euch, ob ihr eine Lösung für mich habt???
Vielen Dank im Voraus
Als ausländischer Student (29), der sich am Anfang des Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien ließ, bin ich letztes Jahr mit einer Deutsche, 28 verheiratet. Seitdem hat sich mein Aufenthaltserlaubnis zu §28 geändert. Ich habe zwar noch ausländisches Staatsbürgerschaft, aber nicht mehr den ausländischen Studentenaufenthalt (§16) bzw. habe das Recht wie deutscher Bürger. Daraus folgt, dass
- erstens meine jetzige private Krankenversicherung mich nicht mehr versichern kann, bei der ich vor der Heirat bereits als ausländischer Student versichert bin. Der Grund ist, dass ich jetzt nicht mehr als Ausländer gilt, trotz mein ausländische Staatsbürgerschaft.
- zweiten ich mich aufgrund der Befreiung nicht gesetzlich versichern sein kann
- drittens mich nicht über meine Frau versichern kann, da sie selbst über ihre Familie versichert ist
Verzweifelt habe ich überall angerufen und finde bis jetzt noch keine Hilfe. Daher wende ich mich hier an Euch, ob ihr eine Lösung für mich habt???
Vielen Dank im Voraus
Hm,
Da haut etwas nicht hin!?
Es gibt in Deutschland eine Pflicht zur Vesicherung, diese ist im Bereich der priv. Kv. in § 193 Abs. 3 VVG geregelt.
Ferner hast Du derzeit ja wohl eine priv. Kv. als sog. Student. Diese priv. Kv. kann der Vesicherer nur unter den Einschränkungen des § 206 VVG kündigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Unternehmen die sog. substitutive Krankenversicherung überhaupt betreibt und anbietet.
Verweise doch erst einmal auf § 206 Abs. 1 VVG
§ 206 VVG Kündigung des Versicherers.
(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen.
erstens meine jetzige private Krankenversicherung mich nicht mehr versichern kann, bei der ich vor der Heirat bereits als ausländischer Student versichert bin
Da haut etwas nicht hin!?
Es gibt in Deutschland eine Pflicht zur Vesicherung, diese ist im Bereich der priv. Kv. in § 193 Abs. 3 VVG geregelt.
Ferner hast Du derzeit ja wohl eine priv. Kv. als sog. Student. Diese priv. Kv. kann der Vesicherer nur unter den Einschränkungen des § 206 VVG kündigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Unternehmen die sog. substitutive Krankenversicherung überhaupt betreibt und anbietet.
Verweise doch erst einmal auf § 206 Abs. 1 VVG
§ 206 VVG Kündigung des Versicherers.
(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo,
Den Absatz verstehe ich auch nicht so ganz:
"
- erstens meine jetzige private Krankenversicherung mich nicht mehr versichern kann, bei der ich vor der Heirat bereits als ausländischer Student versichert bin. Der Grund ist, dass ich jetzt nicht mehr als Ausländer gilt, trotz mein ausländische Staatsbürgerschaft. "
Schreiben Sie uns bitte mal die genaue schriftliche Begründung der PKV. Ist das evtl. eine Inbound-Versicherung, wenn ja welche?
Grüße
CM
Den Absatz verstehe ich auch nicht so ganz:
"
- erstens meine jetzige private Krankenversicherung mich nicht mehr versichern kann, bei der ich vor der Heirat bereits als ausländischer Student versichert bin. Der Grund ist, dass ich jetzt nicht mehr als Ausländer gilt, trotz mein ausländische Staatsbürgerschaft. "
Schreiben Sie uns bitte mal die genaue schriftliche Begründung der PKV. Ist das evtl. eine Inbound-Versicherung, wenn ja welche?
Grüße
CM
Die PKV
Also ca. ein Jahr habe ich die PKV für ausländischer Student bei Union in der Zusammenarbeit mit Victoria (jetzt heißen die Ergo) abgeschlossen. Sie arbeiten mit der Studentenwerk und kann nur ausländischer Student versichern. Ich bin zwar noch Student, aber nicht mehr als ausländischer Student zählt aufgrund der Heirat und der Änderung der Aufenthaltserlaubnis. Daher sie mich nicht mehr versichern kann. Das hat eine von der Victoria mir gesagt, als ich gestern dort wegen starken Zahnschmerzen anrief und mich über die zahnärztliche Leistung informieren möchte.
Vor dem Auftragsabschluss fragten die mich, wielange ich noch studiere?, dann habe ich für 12 Monaten erstmal gesagt.
Die meinte, dass ich seit Ende 2010/Anfang 2011 nicht mehr bei den bin, da ich am Anfang nur für 12 Monate abgeschlossen habe und es wird nicht automatisch verlängert. die 12 Monate ist vorbei und ich bin gerade in der Mitte des Schreibens meiner Dipl. Arbeit, voraussichtlich bis Juli 2011.
Ich habe das Gefühl, immer wieder gegen die Wand zu laufen... und stoße andauernd auf jedem Gesetz. Ich kann Ihnen auch gerne anrufen, damit ich evtl. die Sache genauer erklären , somit schnell eine Lösung finden kann. Ich habe schon den Gedanken, ob ich der weißer Zahn selbst raus ziehen. Es tut so weh
Vor dem Auftragsabschluss fragten die mich, wielange ich noch studiere?, dann habe ich für 12 Monaten erstmal gesagt.
Die meinte, dass ich seit Ende 2010/Anfang 2011 nicht mehr bei den bin, da ich am Anfang nur für 12 Monate abgeschlossen habe und es wird nicht automatisch verlängert. die 12 Monate ist vorbei und ich bin gerade in der Mitte des Schreibens meiner Dipl. Arbeit, voraussichtlich bis Juli 2011.
Ich habe das Gefühl, immer wieder gegen die Wand zu laufen... und stoße andauernd auf jedem Gesetz. Ich kann Ihnen auch gerne anrufen, damit ich evtl. die Sache genauer erklären , somit schnell eine Lösung finden kann. Ich habe schon den Gedanken, ob ich der weißer Zahn selbst raus ziehen. Es tut so weh
Zuletzt geändert von lebewesen am 12.03.2011, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
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Tja, wirklich alles dumm gelaufen.
Du hast schon damals einen fatalen Fehler gemacht, indem Du einen Antrag auf Befreiung als Student bei der GKV beantragst hast.
Damit musst Du definitiv während des Studiums in der PKV verbleiben. Da geht leider kein Weg dran vorbei.
Öhm habe ich es richtig verstanden, die Gattin (28 Jahre alt) soll noch angeblich selber in der GVK familienversichert sein? Wie soll das gehen?
Du hast schon damals einen fatalen Fehler gemacht, indem Du einen Antrag auf Befreiung als Student bei der GKV beantragst hast.
Damit musst Du definitiv während des Studiums in der PKV verbleiben. Da geht leider kein Weg dran vorbei.
Öhm habe ich es richtig verstanden, die Gattin (28 Jahre alt) soll noch angeblich selber in der GVK familienversichert sein? Wie soll das gehen?
ausländischer
Wie teuer wäre dann so ein Familienversicherung???
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- Postrank7
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Hm grundsätzlich schon, da gilt aber nur bei Kindern, denn da gilt ja die Familienverischerung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahares, bei Ehegatten ist da meiner Meinung nach nicht anzuwenden, da hier in dem Fall das Grundgesetz Vorrecht geniest - Schutz von Ehe und Familie. Denn die Familienversicherung wäre in jedem Fall durch zuführen da ja der verheiratet Ehegatte, § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, sowieso in die Familienversicherung aufgenommen werden muss insoweit er kein Einkommen hat und nicht anders krankenversichert ist. Da es hier zwar im Bereich der KvDS zu einer Befreiung gekommen ist kann als Kind unter 25 keine Familienversicherung durchgeführt werden, aber als Ehegatte..........
Aber auch im SGB LR steht das STudenten , wenn sie von der Versicherungspflicht befreit sind ( Ehegatten oder Kinder) nicht familienversichert werden können. stellt scih jetzt nur die frage wenn die diplomarbeit geschrieben wird, ist noch eingeschrieben oder schreibt er sie zu Haus.
Aber auch im SGB LR steht das STudenten , wenn sie von der Versicherungspflicht befreit sind ( Ehegatten oder Kinder) nicht familienversichert werden können. stellt scih jetzt nur die frage wenn die diplomarbeit geschrieben wird, ist noch eingeschrieben oder schreibt er sie zu Haus.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 12.03.2011, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
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Mag sein, dass es eine KK gibt, die das nicht hinterfragt. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Durchführung der Familienversicherung dann rechtmäßig ist.Vergil09owl hat geschrieben:Oder sagen wir mal so,grundsätzlich ist keine Familienversicherung möglich, aber wenn die Kasse nicht weiß das er studiert ,so what.
MfG
ratte1
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ausländischer
Wegen des starken Zahnschmerzen war ich doch am Samstag beim Arzt, dessen Rechnung ich mit großer Wahrscheinlichkeit selbst tragen muss. Zum Glück muss keinen Zahn raus gezogen werden, war nur ne kleine Entzündung.
Meine Diplom Arbeit muss ich bis Ende Juli abgeben, danach mache ich mir auf der Jobsuche.
Zwischen Zeit habe ich erfahren, dass Meine Frau doch nicht über die Familie versichert. Jetzt versuche ich bei ihr mit versichern zu lassen. Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr andere vielleicht bessere Lösung gibt.
Vielen vielen Dank im Voraus
Meine Diplom Arbeit muss ich bis Ende Juli abgeben, danach mache ich mir auf der Jobsuche.
Zwischen Zeit habe ich erfahren, dass Meine Frau doch nicht über die Familie versichert. Jetzt versuche ich bei ihr mit versichern zu lassen. Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr andere vielleicht bessere Lösung gibt.
Vielen vielen Dank im Voraus
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