Aufgabe Selbständigkeit-zurück zur gesetzl.K. aber wie?

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Aufgabe Selbständigkeit-zurück zur gesetzl.K. aber wie?

Beitragvon tiptop » 01.04.2011, 10:24

Hallo liebe Experten :) ,
nach einer langen Recherche im Internet, aus der ich immer noch nicht ganz schlau geworden bin, wende ich mich nun an Euch.
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand bei unserem speziellen Fall weiterhelfen kann.

Mein Mann ist seit Oktober 2007 selbständig und seit diesem Zeitpunkt auch privat krankenversichert. Nun wird er seine Selbständigkeit diesen Monat aufgeben und in ein Angstelltenverhältnis zurückkehren.

Hierbei wird er nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Unser Kind und ich sind momentan selbst bei der gesetzl. K. versichert.

Kann mein Mann nun zur gesetzlichen Krankenkasse zurück und uns zukünftig familienversichern :-k ?
Wie funktioniert das? Müssen wir die private K. kündigen? Wie genau ist das procedere?

Über Informationen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :)

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 10:36

Grundsätzlich tritt mit Aufnahme der Beschäftigung, die unterhalb der JAE Grenze des Jahres 2011 liegt, die Sozialversicherungspflicht in allen 4 Bereichen ein. Also in der Kranken- Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Dadurch würde automatisch denn auch die Private Krankenversichrung enden.

Allerdings weiß ich jetzt nicht ob denn im Vertrag deines Mannes festgelegt ist ob er denn auch noch mal kündigen muss, unter Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der Gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt hier Experten die sich in dieser Thematik wesentlich besser auskennen.

Grundsätzlich ist denn auch eine Familienversicherung über deinen Mann möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Vergil

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Beitragvon tiptop » 01.04.2011, 10:46

Vielen Dank für Deine Antwort :wink: !

Im Vertragsteil zur Kündigung des Versicherungsnehmers steht dieses drin:

"Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes krankenversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen 2 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insoweit nur zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist."

Mmmh kann man das so verstehen, dass ich eine Kündigung schreiben muss, in der ich den Beginn des Arbeitsverhältnisses anzeige?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 10:56

Ich würde es so interpretieren das, unter Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der Gesetzlichen Krankenkasse, eine Kündigung notwendig ist. Und das denn dadurch der Versicherungsvertrag in der PKV endet.

Mit freundlichen Grüßen.

Vergil

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Beitragvon tiptop » 01.04.2011, 11:09

Mmh okay, heisst das mein Mann sich bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei der gesetzlichen anmelden, obwohl der Vertrag zur privaten noch besteht? Das geht?

Und dann stellt die gesetzliche eine solche Bescheinigung aus?

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 11:29

so läuft das zumindest bei meiner Kasse so und wenn ich das so lese reicht das auch denn so aus.

Mit freundlichen Grüßen.

Vergil

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Beitragvon tiptop » 01.04.2011, 12:46

Also wenn das so unproblematisch ist, wäre ich total dankbar :D

Ich hoffe echt, dass das so klappt.

Können wir dann unser Kind und mich im gleichen Atemzug familienversichern?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 13:18

Grundsätzlich ja, so fern die Vorraussetzungen denn für die Familienversicherung gegeben sind. Dürfte denn wohl so sein.

Gruß

Vergil

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Beitragvon tiptop » 01.04.2011, 13:34

Habe gerade die Antragsunterlagen für die gesetzliche Krankenkasse studiert. Dort verlangen die eine Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse :shock: .

Da beisst sich dann aber die Katze in den Schwanz :-k

Die gesetzliche will eine Kündigungsbestätigung der PV

und

die private will eine Bestätigung,dass mein Mann nun bei der gesetzlichen versichert ist?!?

HILFE :roll: nun bin ich völlig verwirrt :-k

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 13:39

Take it esay, Versicherugnsschein der alten PV vorlegen, der Rest ergibt sich den von selber. Der Nachweis der PKV an sich reicht schon aus. Die GKV stellt denn eine entsprechende Bescheinigung für die PKV aus.

Viele Grüße.

Vergil

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Beitragvon tiptop » 01.04.2011, 13:44

Uff danke...... dann werden wir das so mal probieren......und hoffen [-o< dass das alles gutgeht....

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 13:52

Alles Gute.

Vergil

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Beitragvon Roland Gutsch » 01.04.2011, 20:22

Hallo tiptop,
genau so wird es funktionieren - das ist völlig unproblematisch. Der Arbeitgeber Ihres Mannes meldet ihn bei der GKV seiner Wahl an (er KANN wählen!), die Bestätigung über Pflichtversicherung an die PKV - die Kündigungsbestätigung der PKV an die GKV - und alles ist gut.
Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon tiptop » 01.04.2011, 20:35

Ach so der Arbeitgeber meines Mannes meldet ihn bei der Krankenkasse an, nicht wir selbst?

Noch mal vielen lieben Dank!

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2011, 23:37

Muss er sogar machen, geht aber nur denn wenn er auch eine Mitgliedsbescheinigung vorliegen hat von der Kasse deines Mannes.


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