Scheidung: Wechsel von PKV in GKV? Wie?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

franzferdinand
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2011, 21:13

Scheidung: Wechsel von PKV in GKV? Wie?

Beitragvon franzferdinand » 04.05.2011, 21:05

Hallo,

ich bin ganz neu hier, und hoffe, es kann mir jemand helfen. In den älteren Beiträgen habe ich nichts entsprechendes gefunden.

Meine Freundin ist seit letztem jahr von ihrem Mann geschieden. Sie hat ein Kind, bisher nicht gearbeitet, war von 2008 an über ihren Mann in der PKV, vorher erst selbst, dann in der Familienversicherung in der GKV.
Nach der Scheidung musste sie sich und das Kind selber in der PKV versichern, da sie keinen Arbeitgeber hat, zur Schule geht. Die PKV kostet sie insgesamt ca. 500,- jeden Monat. Das ist vom Unterhalt zwar zu bezahlen, es bleibt aber nur wenig zum leben.

Neben der Schule sorgt sie für ihre Großeltern, macht deren Haushalt und Garten, Einkäufe, etc. Sie wohnt mit ihnen in deren Haus. Jetzt haben sie angeboten, sie fest einzustellen.

Jetzt ist mir der Gedanke gekommen, dass sie damit doch dann in die GKV wechseln könnte. Ist das so, oder liege ich da falsch? Für Infos wäre ich dankbar.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 04.05.2011, 21:12

Bitte, wie alt ist denn deine Freundin?

franzferdinand
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2011, 21:13

Beitragvon franzferdinand » 04.05.2011, 21:15

Spielt das eine Rolle? Aber sie ist 34, hat während des Studiums geheiratet.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 04.05.2011, 21:50

Hallo,
grundsätzlich ist eine Angehörigenbeschäftigung möglich, d.h., die Grosseltern können durchaus als Arbeitgeber auftreten. Wenn die Formalitäten stimmen, das wird die Kasse mit Sicherheit prüfen, dann liegt Krankenversicherungspflicht vor und ein Wechsel in die GKV ist sogar dann ein "muss".
Gruss
Czauderna

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 04.05.2011, 23:33

sorry,

so etwas würde ich nie und nimmer als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ansehen.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 05.05.2011, 06:08

Hallo Heinrich,
ja, so habe ich auch mal gedacht,
bis ich seitens der RV. eines Besseren belehrt
wurde - war damals exakt die gleiche
Konstellation, die Grosseltern hatten den
Enkel als Hausmeister eingestell.
Gruss
Czauderna

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 06.05.2011, 13:53

hi Czauderna,

Du bist ja nun auch lange im Geschäft. Verfolge keine Beiträge auch immer.
Du hast so ungefähr 10 Jahr mehr auf dem Buckel als ich.

Habe auch schon öfters von Dir gelesen, dass Du früher solche Beschäftigungsverhältnisse (obwohl es nach meiner Auffassung keines ist)
seeeehr kritisch gesehen.

Zum Thema : Prfüfung durch den RV-Träger

Da sage ich jetzt mal: gaaaaar nix.
Du als Profi weißt schon, was ich damit meine.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 06.05.2011, 14:11

Hallo Heinrich,
meine persoenliche Einstellung zu
solchen "Beschaeftigungsverhaeltnissen"
nach wie vor sehr kritisch weil es eben
meist "getuerkte" sind und der Grund
dafuer immer der Gleiche ist.
Ja, die Entscheidungen der RV.
sind manchesmal schon sehr seltsam.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste