Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 05.07.2011, 11:05
[/quote] Durch Deine Berechnung blicke ich derzeit nicht durch.
Es gilt nicht das Geburtsdatum; sondern das Datum der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung.[/quote]
Oh Schreck, Rossi !
Meine Klosettbürste ist mit dem Igel durchgebrannt. Beginn 1.4.1965.
Die richtigen Daten stehen im Ausgangsposting. Ändert aber nichts daran, dass sich durch den späteren Rentenantrag die 2.Hälfte verlängert. Dadurch entsteht die erforderliche, längere Vorversicherungszeit.
Ich bin eigentlich erst darauf gekommen, als ich mir die Jahre für beide Fälle als "Linie" auf Rechenpapier malte. Jedes Jahr ein Kästchen, beginnend mit einem nicht voll gefüllten Kästchen für 1965 (9 Monate).
Zwischenzeitlich hat mir die Deutsche Rente jedweden früheren Renteneintritt (nur dieser würde mir helfen) abgesprochen. Ich habe tatsächlich nur den Anspruch auf die Regelaltersrente. Auch würde die KVdR-Vorversicherungzeit dort letztlich bis Rentenbeginn gerechnet.
Sozusagen würde zwar die KVdR erstmal auf Grund des Rentenantrages zuständig, dann würde aber bis Rentenbezugsdatum rückwärts korrigiert. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der vorherigen, freiwlligen GKV.
Ein sehr lange vorher gestellter Rentenantrag (14 bzw. 16 Monate in meinem Fall) bringt demnach auch nichts.
Danke für den Hinweis.