Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 04.07.2011, 15:04

GS hat geschrieben:Und noch eins: Wer garantiert, dass 2015/16/17... noch Unterschiede in der Beitragsberechnung abhängig vom Vorversicherungsverlauf bestehen?

Selbst wenn sich das Manöver unter Inkaufnahme von Rentenverlusten nach heutigen Regularien noch rechnen sollte, können gesundheitspolitische Querschüsse und Überraschungsgranaten - wie z. B. 2004 die plötzliche Rekrutierung der betrieblichen Altersversorgung - die Aktion als 'für die Katz' dastehen lassen ...


Vorraussehbar ist nur eins:

Mindesbeitragssatz für Freiwillige wird weiter steigen.
Beitragszuschuss der Rentenkasse - naja - sehr gering.
Die Kluft dazwischen wird immer tiefer.

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Beitragvon Rossi » 04.07.2011, 18:29

Nun denn, die KVdR ist eine Mathematik für sich selbst.

Wenn Du mehr über die KVdR und deren Voraussetzungen wissen willst, dann gucke Dir doch einfach das nachfolgende Rundschreiben an. Vielleicht findest Du dort ja eine Eselsbrücke.

http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20081230-KVdR.pdf

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Beitragvon Rossi » 04.07.2011, 23:48

Sorry, helfe mir bitte auf die Sprünge!

Rahmenfrist vom 1.Jan.1949 - 31.Dez.2014 (Rentenbezug ab 2015) = 65 Jahre. Davon die Hälfte = 22 Jahre+6 Monate. Davon 90 % =
20 Jahre+3 Monate Vorversicherungszeit.



Durch Deine Berechnung blicke ich derzeit nicht durch.

Es gilt nicht das Geburtsdatum; sondern das Datum der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung.

GS
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Beitragvon GS » 05.07.2011, 00:54

Die Sache ist doch ganz simpel:

Wenn sie erst mal "gesetzlich oder privat?" eingestampft haben - ab 2014? - braucht's über kurz oder lang - eher kurz, also ab 2015 - auch keinen Unterschied mehr zwischen "KVdR" und "freiwillig".

Mach Dir also keinen Stress, Möchtegernalkoholiker. Et kütt wi et kütt.

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Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 05.07.2011, 11:05

[/quote] Durch Deine Berechnung blicke ich derzeit nicht durch.
Es gilt nicht das Geburtsdatum; sondern das Datum der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung.[/quote]

Oh Schreck, Rossi !

Meine Klosettbürste ist mit dem Igel durchgebrannt. Beginn 1.4.1965.

Die richtigen Daten stehen im Ausgangsposting. Ändert aber nichts daran, dass sich durch den späteren Rentenantrag die 2.Hälfte verlängert. Dadurch entsteht die erforderliche, längere Vorversicherungszeit.

Ich bin eigentlich erst darauf gekommen, als ich mir die Jahre für beide Fälle als "Linie" auf Rechenpapier malte. Jedes Jahr ein Kästchen, beginnend mit einem nicht voll gefüllten Kästchen für 1965 (9 Monate).

Zwischenzeitlich hat mir die Deutsche Rente jedweden früheren Renteneintritt (nur dieser würde mir helfen) abgesprochen. Ich habe tatsächlich nur den Anspruch auf die Regelaltersrente. Auch würde die KVdR-Vorversicherungzeit dort letztlich bis Rentenbeginn gerechnet.
Sozusagen würde zwar die KVdR erstmal auf Grund des Rentenantrages zuständig, dann würde aber bis Rentenbezugsdatum rückwärts korrigiert. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der vorherigen, freiwlligen GKV.

Ein sehr lange vorher gestellter Rentenantrag (14 bzw. 16 Monate in meinem Fall) bringt demnach auch nichts.

Danke für den Hinweis.

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Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 05.07.2011, 11:14

GS hat geschrieben:Die Sache ist doch ganz simpel:
Mach Dir also keinen Stress, Möchtegernalkoholiker. Et kütt wi et kütt.


Mein Geburtsjahrgang wird sowieso immer wieder von hinten überrollt. Mit Getöse. Ich werde wohl in die Altergrusi rutschen. Da soll es mir wurscht sein.

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Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 07.07.2011, 09:17

Hallo, Rossi

[/quote]

Durch Deine Berechnung blicke ich derzeit nicht durch.
[/quote]

Ich habe meinen Denkfehler erkannt und nachgerechnet. Mir würde ein um 4 Jahre verspäteter Rentenantrag helfen.

Scheidet wegen des Rentenverlustes allerdings aus.Danke.


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