1 Jahr nicht versichert - Beitragsrückstände

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.08.2011, 23:21

Sorry Günter, ich stelle hier niemanden vor den Pranger! Dies ist nicht meine Absicht.

Aber wenn Du schon schreibst:

Ich habe mal kurz in die Rundschreiben zum § 48 SGB X. geschaut.


dann möchte ich an dieser Stelle ehrlich gesagt mir Dir nicht weiter diskutieren.

Denn diese Diskussion bringt bei einer kurzen Recherche der einschlägigen Rechtsgrundlagen kein vernünftiges Ergebnis.

Rechtsprechung in diesem Zusammenhang habe ich genügend eingestellt.

Sorry Günter, jetzt bist Du als Kassenmitarbeiter gefordert, mir genau die gegenteilige Rechtsprechung zu liefern.

Bitte nicht irgendwelche Gefühle order Empfindungen einstellen, sondern klipp und klar Rechtsprechung, die dem Ansatz von Dir folgt.

Ich halte hier nach wie vor fest; das Kind hat seit Jahren kein Kontakt zum Vater (so habe ich es verstanden).

Der Vater hat - ohne Wissen des Kindes - die Kasse gewechselt.

Das unwissende Kind wurde hierüber nicht informiert und wird einfach im Regen stehen gelassen (so habe ich es bislang verstanden).

Und nu kommt die Kasse wieder um die Ecke und spielt den Senseman, oder wie?

Ich koche defnitiiv meinen Tee auch nur mit Wasser, aber verrate mir mal (oder benenne mir die Rechtsprechung), wonach diese Sensemannummer funktionieren soll?

blubb
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Beitragvon blubb » 11.08.2011, 08:01

um es nochmal zu bestätigen:
ich habe nie bei meinem Vater gewohnt oder war dort gemeldet.
ich war vorher über meine Mutter versichert, seit meinem Heimauszug über meinen Vater.
die ( jetzt alte) adresse war dort bekannt; die abmeldung, um die ich bat, wurde zuerst an jene anschrift geschickt (ich habe ein pdf bekommen und es gesehen).
was schlagt ihr nun vor, was man am besten tun kann?

vielen dank schonmal!
lg

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Beitragvon Czauderna » 11.08.2011, 08:13

Hallo Rossi,
dann lies dir mal das durch :

"Einheitliches Meldeverfahren zur Durchführung der Familienversicherung (Fami-Meldeverfahren) [Fami-MeldeVf]
i. d. F. vom 26. 10. 2007"

Besonders Punkt 6 - Nachwirkung könnte hier interessant sein.

Dann gehen wir ggf. in die nächste Runde.
Gruss
Guenter

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Beitragvon Rossi » 11.08.2011, 22:43

Nun denn, was soll mir jetzt die Nr. 6 der Meldeverordnung sagen?

Sorry, blubb!

Ich bin dort anderer Auffassung, so einfach wie die Kasse hier denkt ist es nicht.

Aber gerade die Diskussion hier zeigt, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Soll auch so sein.

Ich persönlich würde mir dies definitiv nicht gefallen lassen und dagegen kämpfen. Du hast nie bei deinem Vater gewohnt und somit auch wohl nicht zu ihm intensiven Kontakt gehabt. Jetzt auf einmal beendet man die Familienversicherung rückwirkend. Woher sollst Du jenes wissen (nie beim Vater gewohnt / fast keinen Kontakt). Die Kasse informiert Dich nicht zeitnah, obwohl die Kasse die Beendigung der Mitgliedschaft des Vaters wusste. Du sollst deswegen jetzt nachzahlen; die Kasse wusste es; Du nicht. Die Kasse hat Dich einfach nicht zeitgerecht informiert und genau hierunter solltst Du jetzt leiden. Jenes wiederspricht allen Grundsätzen der Beratungs- und Aufklärungspflicht im Sinne der Sozialgesetzbücher. Die erforderlichen Verfahrensvorschriften werden einfach in den Hintergrund verfrachtet bzw. ersatzlos gestrichen.

Wenn Du das Forum intensiv durchstöberst, wirst Du feststellen, dass sich hiergegen schon einige gewährt haben. Überwiegend mit Erfolg, aber dafür muss man lieder richtig kämpfen. Es ist halt eben die Frage, ob Du bereit bist, hier zu kämpfen? Du selber wirst diesen Kampf allein nicht gewinnen und benötigst hierfür fachanwaltliche Unterstützung.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 12.08.2011, 13:23

Rossi hat geschrieben:Nun denn, was soll mir jetzt die Nr. 6 der Meldeverordnung sagen?

Sorry, blubb!

Ich bin dort anderer Auffassung, so einfach wie die Kasse hier denkt ist es nicht.

Aber gerade die Diskussion hier zeigt, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Soll auch so sein.

Ich persönlich würde mir dies definitiv nicht gefallen lassen und dagegen kämpfen. Du hast nie bei deinem Vater gewohnt und somit auch wohl nicht zu ihm intensiven Kontakt gehabt. Jetzt auf einmal beendet man die Familienversicherung rückwirkend. Woher sollst Du jenes wissen (nie beim Vater gewohnt / fast keinen Kontakt). Die Kasse informiert Dich nicht zeitnah, obwohl die Kasse die Beendigung der Mitgliedschaft des Vaters wusste. Du sollst deswegen jetzt nachzahlen; die Kasse wusste es; Du nicht. Die Kasse hat Dich einfach nicht zeitgerecht informiert und genau hierunter solltst Du jetzt leiden. Jenes wiederspricht allen Grundsätzen der Beratungs- und Aufklärungspflicht im Sinne der Sozialgesetzbücher. Die erforderlichen Verfahrensvorschriften werden einfach in den Hintergrund verfrachtet bzw. ersatzlos gestrichen.

Wenn Du das Forum intensiv durchstöberst, wirst Du feststellen, dass sich hiergegen schon einige gewährt haben. Überwiegend mit Erfolg, aber dafür muss man lieder richtig kämpfen. Es ist halt eben die Frage, ob Du bereit bist, hier zu kämpfen? Du selber wirst diesen Kampf allein nicht gewinnen und benötigst hierfür fachanwaltliche Unterstützung.


Hallo Rossi,

das soll dir sagen, dass die Familienversicherung an die Mitgliedschaft gebunden ist, d.h. der Ansprechpartner, wenn es um die Prüfung der Voraussetzungen für die Familienversicherung geht ist grundsätzlich das Mitglied, also der Hauptversicherte. Wenn demnach der Hauptversicherte
seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt muss die Kasse den Versichertenbestand rückwirkend mit dem Tag der letzten Überprüfung der
Familienversicherung ändern, was bedeutet die Familienversicherung wird
beendet.

Der Gesetzgeber hat die Kassen zur regelmäßigen Überprüfung
verpflichtet.
Offenbar hat das der Vater in der Vergangenheit immer gemacht
(Ausfüllung des Prüfbogens) .

Du unterstellst in diesem Falle der Kasse A, sie wäre ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen in dem sie es unterlassen hat, als der Vater seine Mitgliedschaft kündigte um in eine andere Kasse zu wechseln,
den Sohn gesondert über diesen Wechsel zu unterrichten. Sie hat hier nichts unterlassen, denn es ist allein durch den Kassenwechsel keine Änderung
für die Familienversicherung eingetreten - der Anspruch bestand dem Grunde nach ununterbrochen fort weil sich Voraussetzungen, was den Sohn selbst betrafen nicht verändert hatten. Hätte nämlich der Vater seinen Sohn bei der neuen Kasse direkt mit angemeldet, wäre es (zunächst) nicht zu dieser Situation gekommen wie sie nun eingetreten ist. Weiterhin gehst du davon aus, dass Kasse A. wusste, dass der Sohn nicht bei seinem Vater wohnte und auch sonst keinen Kontakt zu ihm hatte - genau dieses scheint nicht bewiesen zu sein, denn nur dann, wenn es so wäre, nur dann würde ich deiner Meinung folgen, denn nur dann hätte es zur Pflicht der" abgebenden"
Kasse gehört, den Sohn gesondert über das Ende der Mitgliedschaft in der Kasse zu unterrichten.
Ich bin, ebenso wie du, der Meinung, er sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen, aber eher mit dem Ziel zu erfahren in welche Kasse sein Vater gewechselt ist, denn die, und nur die, ist da meiner Meinung nach zuständig.
Und ich setze noch einen drauf -"Schuld" an dieser ganzen Sache hat
nur der Vater.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 12.08.2011, 15:43

Nun denn, was hat der Poster noch geschrieben:

Zitat:

ich habe nie bei meinem Vater gewohnt oder war dort gemeldet.
ich war vorher über meine Mutter versichert, seit meinem Heimauszug über meinen Vater.


Ich glaube kaum, dass der Poster irgendwie eine regelmäßigen Kontakt zum Vater hatte. Jenes ist zumindest in einsolcher Konstellation bei uns die Praxis.

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Beitragvon Vergil09owl » 12.08.2011, 16:40

hm mag sein nutz jetzt aber auch immer noch nichts um rückwirkend familienversichert zu werden.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.08.2011, 18:23

noch nichts um rückwirkend familienversichert zu werden.


Na ja, jenes sehe ich aber anders.

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Beitragvon Vergil09owl » 12.08.2011, 20:32

wo soll sie denn familienversichert werden?


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