Vergil09owl hat geschrieben:Ruhig bleiben, immer ruhig bleiben, bei ALG II trit die Versicherungspflicht ein. Da juxt die Versicherung nicht, die nicht bestanden hat.
Irgendwie überfordert mich das gerade alles und ich sehe da irgendwie den Ausweg nicht.
Ich glaube, ich muss das ganze wirklich erst mal idiotensicher sortiert bekommen, wobei es für mich am dringendsten ist, schnellstmöglich wieder versichert zu sein.
Sorry, wenn ich das nochmal Schritt für Schritt machen muss...
Sehe ich das richtig, dass ich ernsthafte Probleme habe, überhaupt in die GKV zu kommen?
- zeitnah in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu kommen, würde für mich wirklich an ein Wunder grenzen
- und die GKV kann mich ablehnen, weil ich ja einen Tag vor einer möglichen ALG-II Beantragung nicht versichert bin und/oder ein Gewerbe angemeldet habe?
- und andere Alternativen gibt es nicht?
<< Also trifft das soweit zu?
...und wenn ich mich selbst freiwillig versichern lassen möchte, würde mich auch keine GKV nehmen? (...sofern ich jemanden finden würde, der mich ggf. dabei unterstützen würde)
Rossi hat geschrieben:Wenn Du nachweislich schon wesentlich früher die hautpberufliche Selbständigkeit eingestellt hast, dann versuche doch einfach das Gewerbe rückwirkend abzumelden.
So könnte es besser gehen!
Kontoauszüge und Steuererklärungen wären nicht das Problem, aber ich habe dazu gelesen, dass nicht der Erfolg einer Selbständigkeit, sondern bereits der Versuch ausschlaggebend ist.
Wie könnte ich das also nachweisen, dass ich der Selbständigkeit nicht mehr, oder nur nebenberuflich, nachgegangen bin?
Und würde ich (wenn auch nicht rückwirkend, weil nach meinen bisherigen Infos wohl nicht möglich) heute mein Gewerbe abmelden, dann würde ich sofort automatisch wieder in die Versicherungspflicht fallen?
Ich meine, für die Beantragung von ALG-II, wäre das Gewerbe ja praktisch irrelevant; versicherungstechnisch stellt sich dann aber gleich eine neue Situation ein?
Wenn ich mich nun (ob über die Arge, oder sonstwie) bei einer anderen GKV anmelden möchte, schliessen die sich dann nicht in irgendeiner Form mit meiner bisherigen KK kurz? I.d.R. würde die neue KK doch bspw. ein Kündigungsschreiben der alten KK verlangen?
Und wird meine alte KK nicht extra-zickig reagieren, wenn sie zukünftig an mir auch nichts mehr zu verdienen hätten?
Ich würde also nach Möglichkeit gerne Schritt für Schritt vorgehen und vor allem den Versicherungsschutz so schnell es geht wieder herstellen (am besten natürlich, ohne mir dabei in Punkto Nachzahlung noch selbst ein Bein zu stellen).
Das Thema Nachzahlung kommt für mich eher an 'zweiter Stelle' und dass da etwas kommen wird, ist mir ja im Grunde auch klar und irgendwie wäre ich auch fast froh, da endlich Klarheit zu haben.
Bei der Nachzahlung geht es mir eigentlich also in erster Linie darum, zu verhindern, dass diese eine Dimension annimmt, die ich auch über Jahre hinweg nicht bewältigen werden kann.
Puh, das alles setzt mir gerade ganz schön zu; bitte habt Verständnis, dass ich hier das ein oder andere ganz iglu-sicher nachfrage, weil ich wirklich noch dabei bin, überhaupt die Situation zu sortieren und unbedingt Mißverständnisse vermeiden, bzw. Klarheit haben möchte. Vielen Dank!
iglu