Rückzahlung, Kralle >> bitte um Hilfe!

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iglu
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Beitragvon iglu » 05.09.2011, 14:17

An Iglu´s Stelle würde ich versuchen - ohne das gesamte Theater mit der Nachzahlung - über eine versicherungspflichtige Beschäftigung wieder ohne Probleme in die GKV zu kommen. Alles andere könnte bzw. wird ein erheblicher Kampf werden.


Sehe ich das richtig, dass ich ernsthafte Probleme habe, überhaupt in die GKV zu kommen?
- zeitnah in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu kommen, würde für mich wirklich an ein Wunder grenzen
- und die GKV kann mich ablehnen, weil ich ja einen Tag vor einer möglichen ALG-II Beantragung nicht versichert bin und/oder ein Gewerbe angemeldet habe?
- und andere Alternativen gibt es nicht?

Wäre es vllt. von Vorteil, wenn ich sofort mein Gewerbe abmelden würde?

Oh man, langsam ist es echt zu viel für mich.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 05.09.2011, 20:47

Ruhig bleiben, immer ruhig bleiben, bei ALG II trit die Versicherungspflicht ein. Da juxt die Versicherung nicht, die nicht bestanden hat.

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Beitragvon Rossi » 05.09.2011, 21:18

Na ja vergil, da hat der Rossi aber andere Erfahrungen. Er hat nämlich gerade noch so einen Fall aus seinem Seminar mitgebracht.

Das Problem hier und in dem Seminarfall war, dass der Kunde noch hauptberuflich selbständig ist. Wäre er nicht mehr hauptberuflich selbständig, dann würde ich zum Kampfterrier mutieren.

Zunächst einmal interessierte die Kasse den Entwurf des neuen GR im Ansatz nicht. Na ja!

Aber in dieser Konstellation haben wir dann einen Fall nach § 5 Abs. 5a (sog. 2 Alternative). Der Kunde ist, da er die Kralle nicht rückwirkend anzeigt und die Versicherung somit nicht eingetragen wird, 1 Tag vor dem ALG II-Leistungsbezug weder gesetzlich noch privat versichert. Er ist nämlich gar nicht versichert.

In dieser Konstellation wird im Rahmen des ALG II keine Versicherungspflicht ausgelöst, wenn der Kunde dann hauptberuflich selbständig ist. Und so ist es hier!

Ich vermute mal, ohne Anzeige der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V könnte es durchaus Probleme geben. Die Kasse wird hierauf bestehen. Oder der Poster wartet, bis das neue GR veröffentlicht wird. Dann ist es glasklar; er kommt auch ohne Nachzahlungspflicht rein.

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Beitragvon Vergil09owl » 05.09.2011, 21:33

Klar ich kenn ja die Problematik, im Bereich des BKK System gibt es, wie soll ich sagen eine kundenfreundliche Auslegung, im Rahmen einer Arbeitshilfe.

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Beitragvon Rossi » 05.09.2011, 21:59

Na und vergil, nimmt Deine BKK den Kunden hier (hauptberuflich selbständig und zuletzt GKV versichert / ohne Anzeige zur Kralle)?

Nu mal Butter bei die Fische.

Dann kann iglu Deinen Arbeitgeber wählen; die Bindungsfrist ist doch schon längst abgelaufen.

Vermutlich wirst Du jetzt den Popo einziehen?!?

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Beitragvon iglu » 05.09.2011, 22:48

Nur am Rande ein kleiner Einwand meinerseits zu dem Parkverbot-Beispiel:
In meinem Fall würde ich sagen, dass die Hinweis-Schilder erst aufgestellt wurden, während ich bereits den Wagen abgestellt hatte.
Davor hatte mir die Politesse noch bestätigt, dass ich hier problemlos parken könnte.

Aber im Ernst: Das Thema Pflichtversicherung ist in der Tat völlig an mir vorbei gelaufen, da ich bis dato schlicht und ergreifend nicht damit konfrontiert wurde. Ab 2010, also mit dem ersten Schreiben der KK, sieht die Sache natürlich anders aus.


Gewerbe >> ...falls hier von Relevanz: Das habe ich eigentlich schon vor/seit dem Hartz Bezug nicht mehr richtig ausgeübt und hätte ich auch schon früher abgemeldet.
In 2009 habe ich da zuletzt noch was gemacht, aber seit dem gar nicht mehr.
Also, "hauptberuflich selbständig" war/ist das nicht; de fakto war ich nicht erwerbstätig.


Würde ich das Gewerbe nun morgen abmelden, wäre damit dann gleich wieder die Versicherungspflicht hergestellt?
Oder: würde ich morgen ALG-II beantragen, wie würde das denn dann mit einer Versicherung laufen?

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Beitragvon Rossi » 05.09.2011, 22:54

Okay, wir sollten die Taktik ein wenig ausklügeln.

Wenn Du nachweislich schon wesentlich früher die hautpberufliche Selbständigkeit eingestellt hast, dann versuche doch einfach das Gewerbe rückwirkend abzumelden.

So könnte es besser gehen!

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Beitragvon Rossi » 05.09.2011, 23:15

Lieber Günter

Und ich denke mal, die Fälle, die jetzt noch aufschlagen, wo seit Jahren keine Krankenversicherung bestanden hat, dass die nicht genau Bescheid wissen, die kannst du Deutschlandweit bequem in einem Reisebus unterbringen, allen anderen geht es doch wirklich nur darum möglichst keine Beiträge nachzahlen zu müssen


Und wie willst Du als Kassenmitarbeiter dem Kunden beweisen, dass er es gewusst hat?

Nur weil es diese Verischerungspflicht schon seit dem 01.04.2007 gibt? Hast Du oder Dein Arbeitgeber etwa so einen mega Bus, wo noch 100.000 Leute rein passen!?

Nee, nee, mein lieber Günter!

Wenn ich nicht richtig aufkläre und berate, dann hole ich mittlerweile niemals die Kanone raus und schieße auf einen Spatzen.

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Beitragvon Vergil09owl » 06.09.2011, 08:47

Nee galube ic nicht das ich das würde

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Beitragvon iglu » 06.09.2011, 13:18

Vergil09owl hat geschrieben:Ruhig bleiben, immer ruhig bleiben, bei ALG II trit die Versicherungspflicht ein. Da juxt die Versicherung nicht, die nicht bestanden hat.


Irgendwie überfordert mich das gerade alles und ich sehe da irgendwie den Ausweg nicht.
Ich glaube, ich muss das ganze wirklich erst mal idiotensicher sortiert bekommen, wobei es für mich am dringendsten ist, schnellstmöglich wieder versichert zu sein.
Sorry, wenn ich das nochmal Schritt für Schritt machen muss...

Sehe ich das richtig, dass ich ernsthafte Probleme habe, überhaupt in die GKV zu kommen?
- zeitnah in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu kommen, würde für mich wirklich an ein Wunder grenzen
- und die GKV kann mich ablehnen, weil ich ja einen Tag vor einer möglichen ALG-II Beantragung nicht versichert bin und/oder ein Gewerbe angemeldet habe?
- und andere Alternativen gibt es nicht?

<< Also trifft das soweit zu?
...und wenn ich mich selbst freiwillig versichern lassen möchte, würde mich auch keine GKV nehmen? (...sofern ich jemanden finden würde, der mich ggf. dabei unterstützen würde)

Rossi hat geschrieben:Wenn Du nachweislich schon wesentlich früher die hautpberufliche Selbständigkeit eingestellt hast, dann versuche doch einfach das Gewerbe rückwirkend abzumelden.
So könnte es besser gehen!

Kontoauszüge und Steuererklärungen wären nicht das Problem, aber ich habe dazu gelesen, dass nicht der Erfolg einer Selbständigkeit, sondern bereits der Versuch ausschlaggebend ist.
Wie könnte ich das also nachweisen, dass ich der Selbständigkeit nicht mehr, oder nur nebenberuflich, nachgegangen bin?

Und würde ich (wenn auch nicht rückwirkend, weil nach meinen bisherigen Infos wohl nicht möglich) heute mein Gewerbe abmelden, dann würde ich sofort automatisch wieder in die Versicherungspflicht fallen?
Ich meine, für die Beantragung von ALG-II, wäre das Gewerbe ja praktisch irrelevant; versicherungstechnisch stellt sich dann aber gleich eine neue Situation ein?

Wenn ich mich nun (ob über die Arge, oder sonstwie) bei einer anderen GKV anmelden möchte, schliessen die sich dann nicht in irgendeiner Form mit meiner bisherigen KK kurz? I.d.R. würde die neue KK doch bspw. ein Kündigungsschreiben der alten KK verlangen?
Und wird meine alte KK nicht extra-zickig reagieren, wenn sie zukünftig an mir auch nichts mehr zu verdienen hätten?


Ich würde also nach Möglichkeit gerne Schritt für Schritt vorgehen und vor allem den Versicherungsschutz so schnell es geht wieder herstellen (am besten natürlich, ohne mir dabei in Punkto Nachzahlung noch selbst ein Bein zu stellen).
Das Thema Nachzahlung kommt für mich eher an 'zweiter Stelle' und dass da etwas kommen wird, ist mir ja im Grunde auch klar und irgendwie wäre ich auch fast froh, da endlich Klarheit zu haben.
Bei der Nachzahlung geht es mir eigentlich also in erster Linie darum, zu verhindern, dass diese eine Dimension annimmt, die ich auch über Jahre hinweg nicht bewältigen werden kann.


Puh, das alles setzt mir gerade ganz schön zu; bitte habt Verständnis, dass ich hier das ein oder andere ganz iglu-sicher nachfrage, weil ich wirklich noch dabei bin, überhaupt die Situation zu sortieren und unbedingt Mißverständnisse vermeiden, bzw. Klarheit haben möchte. Vielen Dank! :-)
iglu

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Beitragvon Czauderna » 06.09.2011, 14:02

Rossi hat geschrieben:Lieber Günter

Und ich denke mal, die Fälle, die jetzt noch aufschlagen, wo seit Jahren keine Krankenversicherung bestanden hat, dass die nicht genau Bescheid wissen, die kannst du Deutschland weit bequem in einem Reisebus unterbringen, allen anderen geht es doch wirklich nur darum möglichst keine Beiträge nach zahlen zu müssen


Und wie willst Du als Kassenmitarbeiter dem Kunden beweisen, dass er es gewusst hat?

Nur weil es diese Versicherungspflicht schon seit dem 01.04.2007 gibt? Hast Du oder Dein Arbeitgeber etwa so einen mega Bus, wo noch 100.000 Leute rein passen!?

Nee, nee, mein lieber Günter!

Wenn ich nicht richtig aufkläre und berate, dann hole ich mittlerweile niemals die Kanone raus und schieße auf einen Spatzen.


Hallo Rossi,
ich muss hier gar nix beweisen - hier schreibe ich meine Meinung - wie ich solche Fälle in meiner Tätigkeit löse - na ja, ich denke, bisher konnte sich keiner darüber beschweren, auch nicht von Seiten der "Wiederversicherten".
Ich weiß auch gar nicht was du immer mit meinem Arbeitgeber hast, um den geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass es immer noch Menschen in Deutschland gibt, die wissentlich ohne Krankenversicherung rumlaufen.
was ich allerdings vergessen habe, und da gebe ich zu, da ist ein Bus wirklich zu klein, das ist das leider vorhandene Heer der Obdachlosen - aber ich bin ich auch der Meinung kann der allgemeine Maßstab, den wir hier im Forum anlegen nicht gelten. All die Selbständigen, Studenten im x. Semester
und die sonstigen "Lebenskünstler, die sich wissentlich nicht um ihre Krankenversicherung in der Vergangenheit gekümmert haben, all diese
merken, der eine früher, der andere später, dass es eng wird und versuchen
ohne finanziellen Schaden davon zukommen. Das ist legitim und wenn es die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen (Eintritt von Krankenversicherungspflicht), dann ist das auch zu akzeptieren - alles andere
eben nicht. Und wieder hat das mit dem User iglu nichts zu tun - es passt eben nur hierher.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 06.09.2011, 18:11

Nun, Günter, ich habe überhaupt nix gegen Deinen Arbeitgeber!

Mich stört nur

Es geht darum, dass es immer noch Menschen in Deutschland gibt, die wissentlich ohne Krankenversicherung rumlaufen.


Woher willst Du jenes genau im Einzelfall wissen und wie willst Du es beweisen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.09.2011, 18:39

Rossi hat geschrieben:Nun, Günter, ich habe überhaupt nix gegen Deinen Arbeitgeber!

Mich stört nur

Es geht darum, dass es immer noch Menschen in Deutschland gibt, die wissentlich ohne Krankenversicherung rumlaufen.


Woher willst Du jenes genau im Einzelfall wissen und wie willst Du es beweisen.


Hallo,
na, dann mach dir nur mal die Mühe und durchforste die diversen Krankenkassen-Foren - dann stößt du auf Formulierungen, wie," ich weiß, dass ich Mist gemacht habe, dass ich mich nicht gekümmert habe, also bitte keine Moralpredigten oder Vorwürfe."
Auch aus meiner Praxis weiß ich definitiv, dass viele Leute es wussten, aber immer nur "gedacht" haben, na da wird sich doch noch ein "Ausweg" finden.
Sicher, beweisen kann man die vorgeschobene "Unkenntnis" weder da noch da, aber wir haben mittlerweile das Jahr 2011 und die Pflicht zur Versicherung
gilt seit 01.04.2007 !!!.
Wie hast du in einem deiner letzten Beiträge in einem anderen Strang geschrieben - "Da hättest du dich wohl vorher besser erkundigen müssen"
Wahr geschrieben.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 06.09.2011, 19:39

Völlig klar Günter

Auch aus meiner Praxis weiß ich definitiv, dass viele Leute es wussten, aber immer nur "gedacht" haben, na da wird sich doch noch ein "Ausweg" finden.


Aber

Sicher, beweisen kann man die vorgeschobene "Unkenntnis" weder da noch da, aber wir haben mittlerweile das Jahr 2011 und die Pflicht zur Versicherung
gilt seit 01.04.2007 !!!.


Genau darum geht es; Du kannst es nur erahnen, aber nix beweisen.

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Beitragvon iglu » 07.09.2011, 00:36

Wäre es vielleicht möglich, dass jemand - auch nur ganz kurz und knapp - auf meine letzten Postings noch kurz Bezug nimmt?
Wäre mir wirklich eine große Hilfe!


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