Rentner seit 2005 ohne Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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gonzoNRW
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Rentner seit 2005 ohne Krankenversicherung

Beitragvon gonzoNRW » 13.11.2011, 22:12

Hallo,

mein Nachbar hat ein gewaltiges Problem - seit er 2005 in Rente gegangen ist hat er keine Krankenversicherung mehr, weil er sich wohl nicht umgemeldet hat und hat deswegen über 2000EUR Schulden beim Krankenhaus und Notartzwagen weil er letzten Monat dort hin musste.

Davor war er bei der örtlichen AOK da er ALG 2 bezogen hat, jetzt hat er eine Rente von 740EUR und zahlt 200EUR Miete, 15EUR Strom. Heizung und Warmwasser hat er vor 5 Jahren abgemeldet um zu sparen und mehr zum Geld zum Trinken zu haben...
Gesundheitlich gehts es ihm soweit gut, aber er kann sich nicht mehr so ganz allein Waschen, Umziehen, Essen machen und seine Wohnung in Ordnung halten, so dass ein Pfelgedienst besser wäre, aber ohne Versicherung...

Bei der Rentenversicherung habe die mir gesagt, dass er vor Rente bei der AOK versichert war über die ARGE, seit dem gäbe es keine Zahlungen.
Bei der AOK habe ich angerufen und gefragt, ob die ihn weiter versichern, das haben die abgelehnt, weil er ja seit 2005 irgendwo anders versichert gewesen sein kann da niemand 6 Jahre ohne Krankenversicheurung sein kann - ich sollte mal alle Versicherungen anrufen :(


Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich so ist daher meine Frage an Euch: Was muss ich machen???


Vielen Dank!

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Beitragvon Vergil09owl » 14.11.2011, 08:28

Guten Morgen, am besten sich erstmal mit dem örtlich zuständigen RV Träger in Verbindung setzten, grundsätzlich hätte im Jahr 2005 bereits geprüft werden müssen ob die KvdR vorliegt, liegt ein Rentenbescheid vor in dem ggf steht wo er denn krankenversichert ist?

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Beitragvon Christa43 » 14.11.2011, 10:08

Vergil09owl hat geschrieben:Guten Morgen, am besten sich erstmal mit dem örtlich zuständigen RV Träger in Verbindung setzten, grundsätzlich hätte im Jahr 2005 bereits geprüft werden müssen ob die KvdR vorliegt, liegt ein Rentenbescheid vor in dem ggf steht wo er denn krankenversichert ist?


Hallo,
was soll denn ein Anruf beim Rentenversicherungsträger bewirken?
Die Vorausetzungen, ob Versicherungspflicht in der KVdR besteht, prüft doch die Krankenkasse. -nö-

Christa

gonzoNRW
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Beitragvon gonzoNRW » 14.11.2011, 11:05

Hallo,

die DRV sagt, dass keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden, nicht an die KVDR, die AOK oder sonstwen. Nur zuletzt 2005 an die AOK als über die ARGE versichert war.

@ Christa

Hallo,
verstehe ich Dich richtig, dass ich einen Brief an die AOK schrieben soll und die beauftrage ihn zu versichern und die dann prüfen müssen ob er irgendwo anders versichert ist, und nicht ich alle Versicherungen anrufen muss?

Vielen Dank Euch!

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Beitragvon Vergil09owl » 14.11.2011, 11:20

Es mäüßte eigentlich das formular R810 vom RV Träger an die AOK gegangen sein um die Vorraussetzungen für die KVDR zu prüfen eigentlich hätte im Jahr 2005 die Prüfung durchgeführt werden müssen. Da hilft nur eins sich an die AOK wenden und den Vorgang klären.

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Beitragvon ratte1 » 14.11.2011, 19:27

Vergil09owl hat geschrieben: Da hilft nur eins sich an die AOK wenden und den Vorgang klären.
Aber nur mit entsprechender Vollmacht vom betroffenen Nachbarn, sondern kann er da gar nichts klären.

MfG
ratte1

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Beitragvon gonzoNRW » 14.11.2011, 23:48

Hallo Vergil09owl,

kannst Du mir das einmal übersetzten :)
Hat die AOK, oder mein Nachbar das verbaselt, weil er nicht nachgefragt hat?

Was sollte ich am besten schreiben damit die AOK das klärt und uns nicht wieder abspeist, sondern weiß dass wir wissen das es sein Recht ist?

@ ratte1
Ich wollte ihm das schreiben und er unterschreibt, sonst machen die bestimmt nichts, auch wenn er mir eine Vollmacht gibt.

Vielen Dank!

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Beitragvon Christa43 » 15.11.2011, 09:44

Hallo @gonzo,

ich versuche es mal verständlich zu machen:
Bei einer Rentenantragstellung erhält die Krankenkasse bei der er zuletzt versichert war eine Meldung. Dies ist der oben erwähnte Vordruck R810.
Die Krankenkasse prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind und teilt dies dem Versicherten (schriftlich) und dem Rentenversicherungsträger (per Datensatz) mit.
Nun werfe ich mal einen Blick in meine Glaskugel: :roll:
Vermutlich lagen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht vor. In dem Schreiben der Krankenkasse wurde darauf hingewiesen, dass er dann die Versicherungs freiwillig fortsetzen kann.
Diese Schreiben ist wohl nicht beachtet worden und nicht auffindbar.

Du bzw. der Betroffene solltest die Krankenkasse zunächst einmal um eine Kopie dieses Schreibens bitten.
Dann besteht zumindest einmal Klarheit.

Damit ist das Problem aber noch nicht beseitigt.
Wie es dann weiter geht, werden andere User Dir noch erklären.

Christa

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Beitragvon gonzoNRW » 17.11.2011, 17:33

Hallo,

nun hab ich Antwort warum er keine Versicherung hat - es ist so wie Christa es gekugelt hat :D

Die Vorversicherungszeit für die KVDR war zu kurz so, dass er in der AOK bei der er vor der Rente war als freiwilliges Mitglied hätte weiterversichert werden müssen - aber nur auf Antrag den er nicht gestellt hat.

Unterlagen von 2006 sind nicht mehr im System der AOK, aber ist ja eindeutig dass, die es waren.

Wie geht es nun weiter und was wird aus den Schulden die er beim Krankenhaus und dem Notarztwagen hat übernimmt die AOK die dann?

Vielen Dank!

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Beitragvon Vergil09owl » 17.11.2011, 19:29

Rein theoretisch müßte er rückwirkeden ab dem 01.04.2007 Beiträge mach entrichten. Sagen wir mal rund 159 € p. Monat Beginn .Grundsätzlich müßte jetzt ein Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB v gestellt werden, das heißt gleichzeitig müßte denn ein Antrag auf die sogannte Bürgerversichrung stellen, kostet denn auch so um die 159 €, gleichzeitig müßte ein Antrag auf Beitragszuschuss von dem zuständigen RV Träger beantragt werden -. Heißt denn aber das da denn noch immer ein Restbetrag zu zahlen wäre. Die Kosten für Krankenhaus und Notarzt müßte meiner Meinung nach die AOK tragen.

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Beitragvon gonzoNRW » 17.11.2011, 21:07

Hallo Vergil09owl,

danke für Deine Antwort, ich werde morgen mit ihm zur AOk gehen und den Antrag wegen §5 ausfüllen.

Bekommt er die Versicherung auch, wenn die Beiträge ab 2007 nicht gezahlt werden können? Denn das kann er in keinem Fall in einem und wenn nur in kleinen Raten.

Wenigstens die Schulden sind dann weg, wobei die neuen dann ums vielfache höher sind ...

Was die Beiträge angeht werde ich dann noch zum Sozialamt gehen, denn wenn von der Rente nochmal 159EUR runter gehen wird es knapp und er müsste bei 740EUR Rente - 159EUR und vielleicht der Ratenzahlung ansich Sozialhilfe bekommen, oder werden die 159EUR von der Rentenversicherung bezuschusst?

Grüße!

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Beitragvon Vergil09owl » 17.11.2011, 22:06

Alsodie Beiträge wären erst 4 Jahre rückwirkend zu zahlen grundsätzlich. Den Antrag kann nur dein Nachbar stellen. Es müßte gleichzeitig ein Antrag nach § 186 Abs. 11 SGB V gestellt werden, Beitragserlass, aufgrund der geringen finanziellen Möglichkeiten. Es wird nötig sein die Gesamtlage zu schildern. Siehe dazu die verschiedenen Threads hier. Er könnte einen Antrag auf Grundsicherung stellen, da kenne ich mich aber nicht besonders gut aus. Da gibt es hier bessere Kenner.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 18.11.2011, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Christa43 » 18.11.2011, 09:25

Hallo @gonzo,

auf meine Glaskugel ist doch verlass. Habe sie auch vorher extra nochmals geputzt. :roll:

Wenn wieder eine Mitgliedschaft besteht bitte dann sofort einen Antrag auf Beitragszuschuss beim Rentenversicherungsträger stellen-
Der Zuschuß beträgt 7,3% der Rente.

Den Antrag kannst Du hier herunterladen:

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... /R0820.pdf

Christa

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Beitragvon gonzoNRW » 18.11.2011, 17:16

So, heute waren wir erfolgreich!
Beim Sozialamt wurde Wohngeld, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und bei der AOK die freiwillige Versicherung benatragt. Jetzt kommt bald einges an Anträgen zum ausfüllen :)

Mit dem Beitragserlass ist es möglich, wenn er Grundsicherung bekommt.
Sobald die Versicherung besteht dann zahlt die Rente einen Anteil.

Bei der AOK hieß es er müsse erst die Beiträge seit 2007 nachzahlen, eh er versichert sei und das Sozialamt würde ein Kredit bewilligen, oder das sogar ganz zahlen.
Das Sozialamt sagte es gäbe eine neue Regelung, dass er versichert werden muss und nur seine laufenden Beiträge zahlen muss und die Beiträge abstottern kann, was auch blöd ist bei der Rente...

Wer hat Recht?

Was passiert wenn er einfach nicht zahlt?


Vielen Dank!

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Beitragvon Dipling » 18.11.2011, 18:07

Die AOK darf ihn nicht ablehnen und die Aufnahme auch nicht von der Nachzahlung der Beiträge abhängig machen. Die Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 13 SGB V greift kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von Nachzahlungen und unabhängig davon, ob diese Regelung der AOK nun gefällt oder nicht.

Wenn der Nachbar tatsächlich Grundsicherung erhält, darf die AOK die Leistungen auch nicht einschränken (gilt auf Grund der Ausnahme für Bezieher von Leistungen im Sinne des SGB II oder XII; siehe § 16 Abs. 3a SGB V). Im Klartext: Selbst wenn der Nachbar keinen Cent zahlt, muss ihm die AOK dennoch für die Zeit der Bezuges von Grundsicherung volle Leistungen gewähren - und nicht etwa nur eine Notversorgung.


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