kein anspruch alg1,schwanger,mann freie heilfürsorge-31.3.12

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nessty
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kein anspruch alg1,schwanger,mann freie heilfürsorge-31.3.12

Beitragvon nessty » 17.01.2012, 16:08

Hallo...
Kurz zu mir, ich bin 25J. jung, verheiratet, habe einen 5 Jahre alten Sohn.
Bis 30.09.11 war ich selber pflichtversichert, mein Sohn mit in der AOK Familienversicherung.
Mein Arbeitsvertrag lief dann aus und durch die Schwangerschaft habe ich keine Verlängerung bekommen.
Nun gab es dann hin und her mit dem Arbeitsamt. Ob ich Anspruch habe oder nicht (viele Kurzzeitverträge, teilweise soz-pf., zwischendurch aber auch noch 1 Jahr in ner PKV versichert)
Sachbearbeiterin von meiner Arbeit hat den Zettel für soz-pfl-Zeiten 3x(!) falsch ausgefüllt! - Jedes Mal wieder hin und jedes Mal war das "neue" EDV System schuld :^o
Naja, iwann hat sie es dann gebacken bekommen, ich mit dem Zettel bei dem AA angerufen (ich fahre zur Zeit kein Auto, da ich arg Kreislaufbeschwerden habe), Zeiten durchgegeben, kein Anspruch.
Ok, weiß man bescheid. (Das war Anfang Dez.)
Also, Zettel zur freiwilligen GKV ausgefüllt, abgeschickt, am Samstag(!) kam dann ein Schreiben, dass ich mich bis zum 05.01. melden soll, weil mein Versicherungsschutz seit 30.09. nicht mehr besteht... War ja erst der 14.01. als das Schreiben kam #-o

Heute Morgen habe ich dann angerufen, die Sachbearbeiterin in meinem Fall ist seit 3 Wochen krank. Außerdem meldete sich eine andere Zweigstelle, als die, wo ich eigentlich bin.
Die "Ersatzdame" war auch super nett und hat sich meinen Fall angenommen. Leider weiß keiner, wo dieser Antrag ist... Die Zweigstelle, wo ich es hingeschickt habe, der MA war tel. nicht erreichbar, in der Zweigstelle, wo freiwillig Versicherte bearbeitet werden, hatte den Antrag auch nicht. Naja, evtl. liegt er im Postfach der Bearbeiterin, welche seit 3 Woche krank ist.

Was kann mir nun passieren? Außer halt nachzahlen (was ja klar ist und was auch laufen wird, denn das wussten wir ja).
Da mein Mann noch beim Bund ist, können wir uns ja nicht über ihn versichern.

Damit auch der nächste Punkt.
Mein Mann hat noch bis zum 31.03. SaZ 6. Danach bekommt er dies Überbrückungsgeld.
Er war vor der BW Zeit auch bei der AOK normal pflichtversichert.
Ich habe eine absolute Abneigung gegen PKV (habe viiiiiele schlechte Erfahrungen in dem 1 Jahr gemacht)
Er hat allerdings keine Anwartschaft bei der AOK (hatte eine bei ner PKV),
kann man ihn mit uns zusammen (dann ich+2 Kinder) familienversichern bei der AOK (freiwillig)?
Und kann mir einer sagen, wie hoch in etwa die Kosten sind?
Netto bekommt er wohl etwa 1700,-, dann Kindergeld, Unterhalt bekomme ich keinen für den Großen und Elterngeld.

Wird Kindergeld in die Kosten mit einberechnet? Ich habe auch gego..elt wie doof, aber irgendwie bin ich zu doof...

Ich danke schonmal für die Hilfe :)

Lieben Gruß
](*,) ](*,) ](*,)

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 17.01.2012, 18:42

Anspruch ALG I besteht wenn ein 1 Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden in den letzen 2 Jahren vor Antragsstellung, heißt, die Zeit vom 30.09.2011 bis 01.10.2009 ist da ausschlagebend. Die Zeiten müßten normalerweise gespeichtert sein.

Wann begann denn die Schutzfrist zu laufen?

Also waren diese Bedingungen nicht erfüllt.

Bei dir kommt es jetztdarauf an,

Elterngeld wann begann das denn zu laufen?

Man kann nicht zuviel Kohle die Grenze in der familienversicherung liegt bei derzeit bei 375 €

Leider.

Beid er Berechnung der monatlichen Beiträge muss man jeweils deine Kinder mit einrechnen

Bei dir wird dennder sogannte Hausfrauentarif angesetzt.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank

Grundsätzlichhast du alles richtig gemacht mit dem freiwilligen Antrag. Jetzt denn das Problem der AOK.

Dein man könnte ggf den ab dem 01.4.12 bei der AOK sich versichern, zumindest in der bürgerversichrung meiner Meinung nach, kommt darauf an was er denn ab dem 01.04.12 vorhat.

Gruß.
Vergil

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Beitragvon nessty » 17.01.2012, 20:25

Ja, es gibt beim ALG 1 auch eine Kurzerarbeiterregelung, leider hat mir die PKV Zeit (dort musste ich ja auch mit dem Gehalt aufpassen) und war nicht sozialversicherungspflichtig, dabei das Genick gebrochen :/ Hatte dabei hauptsächlich auch Zeiten, über 400€, aber leider fehlen mir dadurch ein paar Tage.

Unser 2tes Kind kommt erst Ende Februar. Mutterschutzzeit begann damit Ende Dezember, wo ich ja leider schon nicht mehr gearbeitet habe.
Dementsprechend werde ich ja auch erst nach der Geburt das Elterngeld bekommen - dann muss ich ja mit den Kids freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Mein Göttergatte macht zur Zeit eine Ausbildung über die Bundeswehr zum BKF, welche auch noch etwa bis Ende Mai dauert. Er hat also in der Zeit kein anderes Einkommen, als dieses "Überbrückungsgeld" vom Bund.

Meine jetzige Hoffnung besteht darin, dass ich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen kann. Da ich in meiner alten Firma bei 20% (das sind etwa 30Std/Mon) mit einem Kinderzuschlag schon auf 405,-€ (+Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagszulage) kam und damit svpf. bin.

Dann könnte ich meinen Mann doch mit in die GKV als Familienversicherten aufnehmen, oder täusche ich mich da???
Oder müsste ich mehr Geld als er verdienen? *grübel*

Mit der freiw. GKV ist ja gerade das Ding, der Antrag ist ja gerade nicht "auffindbar".
Mal sehen, ich hoffe, die nette Dame vorhin am Telefon konnte ihn irgendwo wieder beschaffen... Denn dort wusste auch gerade keiner, was der Andere macht... :(
Ist es denn überhaupt möglich, wenn der Antrag weg ist, mich in die fr.GKV zu bekommen? Die Dame vorhin meinte, ich soll mir keinen Kopf machen, aber ich habe noch 5 Wochen(!) bis zum Entbindungstermin und habe! Aufgrund dessen, dass ich auch noch einen Herzfehler habe und eine Blutgerinnungsstörung, weswegen ich auch Medikamente nehmen muss, und ständig wechselnde Arzttermine habe und auch noch die Hebamme, ist es natürlich sauwichtig, dass wir krankenversichert sind! :?

Und PKV nimmt mich mit diesen Erkrankungen eh nicht wieder... Das wussten wir zu der Zeit der PKV noch nicht, wurde erst im Februar und im April 2011 festgestellt.


Vllt wisst ihr ja noch nen guten Tipp für mich, gerade mit der "rückwirkenden" GKV...

LG

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Beitragvon ratte1 » 17.01.2012, 22:35

Hallo,

keine Panik!

Sollte der Antrag nicht auftauchen, wird bei der KK eine Versicherung der sonst Nichtversicherten durchgeführt. Und das rückwirkend ab 01.10.11 und in gleicher Beitragshöhe wie einer freiwilligen Versicherung. Der Tipp der Sachbearbeiterin "sich keinen Kopf zu machen", ist daher völlig richtig.

MfG
ratte1

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Beitragvon Vergil09owl » 18.01.2012, 07:20

Wenn dein Man weiter Überbrückungsgeld bekommt, kommt er nicht in die Familienversicherung.

Gruss.

Vergil

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Beitragvon nessty » 18.01.2012, 08:17

Puh!
Dann bin ich ja beruhigt [-o<

Ich werde nun hoffen, dass wir eine "pflegeleichte" kleine Hexe bekommen, dass ich dann nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten gehen kann.

Und dazu nochmal eine "doofe" Frage: Kann ich die Kids dann überhaupt über mich laufen lassen? - Weil 1800,- oder so werde ich mit der geringen Stundenzahl ja nicht bekommen.
Elterngeld ist ja auch begrenzt mit höchstens 30Std/Woche, welche ich wahrscheinlich aber nicht arbeiten werde, außer ich gehe wieder in den Nachtdienst...

Oh mann... Krankenversicherung ist ja doch ein Thema für sich ;)

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Beitragvon heinrich » 18.01.2012, 08:25

Kinder sind beim gesetzlich versicherten Elternteilt (also Du) kostenlos mitversichert, wenn

der andere Ehegatte (Dein Mann) nicht gesetzlich versichert ist (ist er ja nicht)

und dieser Ehegatte (Dein Mann) nicht mehr als 4237,50 EUR brutto im Monat ein Gesamteinkommen hat.

FAZIT: Deine Mann hat sicherlich NICHT mehr als 4237,50 EUR.
ALSO: Kinder sind alle bei Dir kostenlos familienversichert.

Noch eine Bemerkung: warum gehst Du nicht einfach nochmals zur Krankenkasse hin und besprichst die Dinge mit den zuständigen Leuten.

Wenn irgendein Antrag nicht angekommen ist oder weggekommen ist, na dann gibt es doch nichts Leichteres als einfach nochmals neu einen Antrag auszufüllen. So einfach ist das.

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Beitragvon nessty » 18.01.2012, 09:44

@ heinrich: Ich bin mit der AOK in Kontakt... Das Problem ist halt nur, dass 3 verschiedene Stellen involviert sind und 1 Stelle wohl nicht ganz hinterher kommt, (Mitarbeitermangel und Krankzeiten), meine SB auch seit einiger Zeit krank zuhause ist und die Dame (die sich heute spätestens wieder melden wollte), auch noch nicht im Büro war... - Sie klang gestern auch schon ziemlich besch... und ihr ging es auch nicht gut...
Naja, und da man sich ja nun doch Sorgen macht, und nicht weiß, was kommt, wie es weiter geht, etc pp... Und man ja gerne nochmal von anderer Seite fachkundig beraten wird, habe ich mich an euch gewandt...
Die SB von gestern war auch der Meinung, dass ich meinen Mann mit familienversichern kann... Bzw. er als "Hauptverdiener" mit seinem Überbrückungsgeld der Nehmer der Familienversicherung ist, und wir über ihn laufen...
Da sie sich aber nicht ganz sicher war, und der Herr, der davon Ahnung hat, auch krank ist.... Ich bezweifel zwar, dass er der Einzige ist, sie wollte sich auch noch informieren, anderweitig, aber man hat ja nun auch schon genug Mist mitgemacht, was Versicherungen und allg. Bürokratenkram betrifft...
Der Grund, warum ich mich immer nochmal informiere... Was es wie, wo, wann für Möglichkeiten gibt...
Alles nicht so leicht :)
Deshalb bin ich euch auch ganz dankbar! =D> .-.

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Beitragvon heinrich » 18.01.2012, 19:27

hallo

Dein Mann kann bei Dir NICHT familienversichert werden, wenn er mehr als 375 EUR mtl. Bruttoeinkommen hat.

Als Überbrückungsgeldbezieher wird er für die Zeit dieses Bezuges SICHERLICH mehr als 375 EUR beziehen.

FAZIT: er kann NICHT bei Dir familienversichert werden.

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Beitragvon heinrich » 18.01.2012, 19:32

jetzt dazu, ob Dein Mann sich selbst als Mitglied ab 01.04.2012 versichern kann (und Du in der Folge dann familienversichert über ihn wärest)


Dein man könnte ggf den ab dem 01.4.12 bei der AOK sich versichern, zumindest in der bürgerversichrung meiner Meinung nach, kommt darauf an was er denn ab dem 01.04.12 vorhat.


Diese Aussage entspricht nicht der Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen. Danach ist jemand der ein Anwartschaft in der PKV hat, auch dort weiter zu versichern.

Dein Mann dürfte einen Beihilfeanspruch haben (nicht mein Spezialgebiet).
Für den Rest muss er dann die private Versicherung aktivieren. Dafür ist gerade die Anwartschaft in der PKV gemacht worden.

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Beitragvon nessty » 18.01.2012, 19:52

Hey,
habe heute nochmal Rückmeldung von der netten Dame der AOK bekommen.
Mein Mann wird dort auch aufgenommen und deren Auffassung nach werden unsere Kids und ich dann ab dem 01.04. über ihn familienversichert.
Mal sehen, ob das auch echt so klappt.

Auch als Beihilfeberechtigter kann man in die GKV, das weiß ich inzwischen. Und zwar ist es dann einfach so, dass man die 70% Zuschuss von der Beihilfestelle nicht bekommt!
Also, man zahlt entweder 30% bei der PKV, die anderen 30% übernimmt die Beihilfe, oder man versichert sich selber zu 100% freiwillig in der GKV.

Wir bleiben bei der GKV, denn günstiger als die PKV ist es allemal und man weiß, was man hat - oder auch eben nicht :wink:


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