Krankenkassenbeitrag bei Photovoltaikforum
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Krankenkassenbeitrag bei Photovoltaikforum
Ich bin Rentner und habe eine Photovoltaikanlage. Jetzt hörte ich, dass auf Einnahmen aus der Anlage Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Das kann doch wohl nicht sein?
Für Auskunft danke.
LG
Uschi
Für Auskunft danke.
LG
Uschi
Hallo Uschi,
du hast noch die Möglichkeit, dich privat zu versichern.
Dann brauchst du von den Einnahmen aus der Photovoltaikanlage nichts abführen.
Die Beiträge für die private Krankenversicherung könnten aber leicht die gesamte Rente und die kompletten Einnahmen aus der Photovoltaikanlage auffressen.
Diese Beiträge steigen dann noch alljährlich um mindestens 7%.
du hast noch die Möglichkeit, dich privat zu versichern.
Dann brauchst du von den Einnahmen aus der Photovoltaikanlage nichts abführen.
Die Beiträge für die private Krankenversicherung könnten aber leicht die gesamte Rente und die kompletten Einnahmen aus der Photovoltaikanlage auffressen.
Diese Beiträge steigen dann noch alljährlich um mindestens 7%.
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
pflichtversichert
Ich bin pflichtversichert.
LG
Uschi
LG
Uschi
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
taja sagen wir mal 900 € Rente im moant, und Einnahmen von 25000 € im Monat denn überwiegen die Einahmen aus der Stromerzeugung und trägt überwiegend zum wirtschaftlichen Unterhalt bei. Denn ist die Pflichtversicherung als Rentner grundsätzlich perdü. Sollte da ganze allerding so im Bereich von 2 -300 € liegen im Jahr sehe ich da momentan kein Problem.
ja, wenn du dich so zierst ...
... mit deinen Ziffern.
Hallo Uschi,
Vergil hat doch den Claim schon abgesteckt. Wo genau in dieser Koppel ist dein Ross denn angepflockt?
M.a.W. Butter bei die Fische: Wieviel Rente, welche Einnahmen aus deiner Dachgesellschaft?
Sonst kommen wir hier nicht weiter, vor allem du nicht.
Gruß von
Gerhard
Hallo Uschi,
Vergil hat doch den Claim schon abgesteckt. Wo genau in dieser Koppel ist dein Ross denn angepflockt?
M.a.W. Butter bei die Fische: Wieviel Rente, welche Einnahmen aus deiner Dachgesellschaft?
Sonst kommen wir hier nicht weiter, vor allem du nicht.
Gruß von
Gerhard
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Noch eine Frage zum Anfang: Haben die ...
... elektrischen Dachdecker die möglichen Krankenkassenbeiträge schon im Vorfeld thematisiert oder haben sie sie fein säuberlich ausgespart?
Vermutlich das letztere, ist ja nicht ihre Baustelle.
Aber wenn sie immerhin den "Unternehmerstatus" herausgestellt haben, dann haben sie auch in dieser Frage formal ihren Job gemacht. Als Unternehmer muss man sich auch um solche Sachen selbst kümmern, bevor man unterschreibt.
Na ja, Hauptsache viel Strom gespart. Es kommen auch wieder sonnigere Zeiten.
Gruß von
Gerhard
Vermutlich das letztere, ist ja nicht ihre Baustelle.
Aber wenn sie immerhin den "Unternehmerstatus" herausgestellt haben, dann haben sie auch in dieser Frage formal ihren Job gemacht. Als Unternehmer muss man sich auch um solche Sachen selbst kümmern, bevor man unterschreibt.
Na ja, Hauptsache viel Strom gespart. Es kommen auch wieder sonnigere Zeiten.
Gruß von
Gerhard
Ich bin pflichtversichert und bekomme eine Rente von 1250 € netto. Dann bekomme ich für meine Photovoltaikanlage monatlich 180 € netto. Es ist ja nur eine kleine Anlage von 8,75 kwp. Ich habe wirklich nicht gewußt, dass man hierauf Krankenkassesnbeiträge zahlen muß. Ich fände es wirklich schlimm, wenn ich für diese 180 € noch Krankenkassenbeiträge zahlen müßte.
Vielleicht könnt ihr mir jetzt etwas genaueres sagen.
Unternehmer wird man mit einer Photovoltaikanlage automatisch, da man Strom produziert. Darüber habe ich mir vorher keine Gedanken gemacht bzw. es gar nicht gewußt.
LG
Uschi
Vielleicht könnt ihr mir jetzt etwas genaueres sagen.
Unternehmer wird man mit einer Photovoltaikanlage automatisch, da man Strom produziert. Darüber habe ich mir vorher keine Gedanken gemacht bzw. es gar nicht gewußt.
LG
Uschi
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Entscheident dafür, ob es im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sind
ist die Einsortierung im Einkommensteuerbescheid.
Steht es im Einkommensteuerbescheid (bzw wird es dort)
als Einkünfte
a) aus Gewerbe
oder
b) aus selbstständiger Tätigkeit
DANN es dem Grund nach auch bei einem versicherungspflichtigem Rentner EINE beitragspflichtige Einnahmen.
Ausnahme: die Einkünfte (aus dem Einkommensteuerbescheid, also der Gewinn) betragen nicht mehr als 131,xx EUR.
Nach meiner allerdings laienhaften steuerlichen Auffassung dürfte es sich steuerlich um Einkünfte aus Gewerbe handeln.
FAZIT: es ist beitragspflichtig, wenn der Grenzwert von 131,xx überschritten wird.
Ein ganz anderer Fall ergibt sich, wenn die Selbstständigkeit HAUPTBERUFLICH ausgeübt wird. Dies ist aber hier nicht der Fall. Deshalb erspare ich mir die Ausführungen hierzu.
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sind
ist die Einsortierung im Einkommensteuerbescheid.
Steht es im Einkommensteuerbescheid (bzw wird es dort)
als Einkünfte
a) aus Gewerbe
oder
b) aus selbstständiger Tätigkeit
DANN es dem Grund nach auch bei einem versicherungspflichtigem Rentner EINE beitragspflichtige Einnahmen.
Ausnahme: die Einkünfte (aus dem Einkommensteuerbescheid, also der Gewinn) betragen nicht mehr als 131,xx EUR.
Nach meiner allerdings laienhaften steuerlichen Auffassung dürfte es sich steuerlich um Einkünfte aus Gewerbe handeln.
FAZIT: es ist beitragspflichtig, wenn der Grenzwert von 131,xx überschritten wird.
Ein ganz anderer Fall ergibt sich, wenn die Selbstständigkeit HAUPTBERUFLICH ausgeübt wird. Dies ist aber hier nicht der Fall. Deshalb erspare ich mir die Ausführungen hierzu.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste