Übergangsbedürfnisse und Berufsausbildung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Tine
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.03.2012, 18:20

Übergangsbedürfnisse und Berufsausbildung

Beitragvon Tine » 21.03.2012, 18:27

Hallo,

ich habe mich gerade extra angemeldet und mal eure Meinung zu hören...
ich habe folgenden Fall (vielleicht wurde er auch schonmal hier diskutiert)
Mein Mann bekommt ab 01.04.12 Übergangsbedürfisse bis 31.10.12,
ab 01.09.12 beginnt er eine Berufsausbildung in der er ja eigentlich versicherungspflichtig werden würde, nun sind wir uns nicht sicher ob das wirklich schon ab 01.09.12 der Fall ist oder er ab dem Zeitpunkt (01.11.12) ab dem der Beihilfeanspruch wegfällt.
Krankenkasse und Wehrbereichsverwaltung geben unterschiedliche Auskünfte.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 22.03.2012, 00:17

ab 01.09.2012 versicherungspflichtig,


wetten, dass dies auch die KK gesagt hat.

stimmt es ?

Tine
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.03.2012, 18:20

Beitragvon Tine » 22.03.2012, 17:27

Naja, die waren sich nicht sicher. Die Ehrbereichsverwaltung hat gesagt ab 01.09.12 pflichtig und zu dem Datum PKV kündigen.
Die KK ist sich nicht sicher ob pflichitg oder frei und wenn frei ob dann nur pflichtig in RV und AF...
Wie würdes du die Pflicht begründen??? ich mein steht irendwo dass das vorrangig ist gegenüber der versicherungsfreiheit?

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 22.03.2012, 17:52

Frage:

wird in dieser Berufsausbildung Entgelt gezahlt
oder Null EUR für die Ausbildung.

Tine
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.03.2012, 18:20

Beitragvon Tine » 22.03.2012, 17:58

Nein er bekommt Ausbildungsvergütung während der Ausbildung

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 22.03.2012, 18:16

die Antwort verstehe ich nicht, und da ich keine falsche Aussage treffen will, nochmals die Frage

Du meinst sicherlich

Ja, er bekommt während der Ausbildung Kohle/Moneten/ EUROS

richtig ???

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 22.03.2012, 18:21

bevor jetzt die Antwort kommt.

Ich meine natürlich, ob er Kohle/Monete/EUROS vom Ausbildungsbetriebe bekommt.

Ja

oder

Nein

Tine
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.03.2012, 18:20

Beitragvon Tine » 22.03.2012, 18:28

hehe, ja das meinte ich :-)

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 22.03.2012, 18:54

ich gehe jetzt mal davon aus, dass er nicht mehr Zeitsoldat ist (dies ist wichtig) und für die Zeit danach Übergangsgebührnisse erhält.

Entgelt erhält er ja in der Berufsausbildung.

Im Gesetzt steht in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Versicherungspflichtig sind

Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.

Wie Du sagt: er ist JA gegen BEZAHLUNG (= Arbeitsentgelt) zur Berufsausbildung beschäftigt

ALSO: ist er VERSICHERUNGSPFLICHTIG


JETZT nochmals ACHTUNG:
einige meinen, dass ein solcher Mensch (Bezieher von Übergangsgebührnissen ) nach § 6 SGB V
VERSICHERUNGS F R E I ist; und damit wäre die Versicherungspflicht dann wieder WEG.

Das Bundessozialgericht ; siehe hier
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

hat jedoch klargestellt, dass Bezieher von Übergangsgebührnisse
N I C H T VERSICHERUNGSFREI sind
und daher der VERSICHERUNGSPFLICHT unterliegen, wenn sie gegen Bezahlung beschäftiogt werden.

Deine KK kennt anscheinend dieses Urteil nicht, und wird sich jetzt tierisch freuen, dass Du es ihnen zeigt und sie werden sich über ein neuen Mitglied freuen.

ich bin sicher

Tine
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.03.2012, 18:20

Beitragvon Tine » 22.03.2012, 19:18

ok, das sieht doch schonmal gut aus,
vielen Dank!!!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 12 Gäste