Rentner ohne Krankenversicherung...

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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NadineMW
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Rentner ohne Krankenversicherung...

Beitragvon NadineMW » 19.06.2012, 21:20

Hallo zusammen!

ich hab den Tipp bekommen mich an dieses Forum zu wenden...

Mein Name ist Nadine und möchte stellvertretend für meinen Vater Ratschläge und Tipps einholen.
Und zwar gibt es ziemlich schwerwiegendes Problem und dazu muss ich weiter ausholen, kürze es dennoch so gut wie möglich ein.
Meine Vater ist Rentner (72 Jahre), war sein Leben lang selbständig (Einzelunternehmer), bis er plötzlich schwer krank wurde, durch die Krankheit (Bypass OP am Herz, in letzter Minute quasi) konnte er natürlich einige Monate nicht arbeiten, also auch nichts verdienen, da entstand der Teufelskreis der nicht mehr zu bezahlenden Kosten, Einkommenssteuer, Krankenversicherungsbeiträge etc. er musste Insolvenz anmelden, flog aus der Krankenkasse wegen nicht bezahlter Beiträge und seit dem ist er ohne Krankenversicherung.
Da er ja mittlerweile Rentner ist und nur eine kleine Rente bezieht (650€) kann er sich die private KV nicht leisten, es stehen ja auch noch die Nachzahlungen aus/an, von der Zeit an, an dem man pflichtversichert sein muss... das kann man leider nicht mit 650€ Rente im Monat bezahlen, also blieb er ohne KV. Die gesetzliche Krankenkasse will ihn nicht aufnehmen und selbst wenn sie ihn aufnehmen würden, dann wäre der zu zahlende Beitrag so hoch, dass ihm nichts mehr für die Miete/Lebenskosten bliebe. Das Sozialamt fühlt sich nicht zuständig, da er Rentner ist.

Gibt es eine Möglichkeit das er sich trotz allem irgendwo, irgendwie unter „besseren“ (also Beiträge die man sich auch mit wenig Geld leisten kann o.Ä.) Bedingungen krankenversichern kann? Oder Behörden, Ämter an die man sich wenden kann und einem Hilfestellung geben?

Ich hab von all dem leider so überhaupt gar keine Ahnung, bin mehr als ratlos und unangenehm ist es mir ebenfalls :oops: ... und würde mich wirklich über einen Ratschlag freuen.

Falls ich hier völlig falsch bin mit meinem Thema, dann sorry, ich bin ein wenig überfordert.

Liebe Grüße,
Nadine

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Beitragvon Vergil09owl » 19.06.2012, 21:23

Was macht deine Mutter?

NadineMW
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Beitragvon NadineMW » 19.06.2012, 21:26

Meine Mutter ist ebenfalls Rentnerin und bezieht eine kleine Rente, da weiß ich aber gerade nicht den Betrag.

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Beitragvon Vergil09owl » 19.06.2012, 21:57

Ist sie gesetzlich oder privat versichert?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.06.2012, 23:08

Vor allen Dingen, wo und wann war der Vater zuletzt versichert? War es eine PKV oder eine GKV? Denn in der GKV kann man als Selbständiger als freiwillig versichert gewesen sein. Nicht alle Selbständige sind zwangsläufig in der PKV.

NadineMW
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Beitragvon NadineMW » 19.06.2012, 23:50

@Vergil09owl
Sie ist gesetzlich versichert.

@Rossi
Mein Vater wa zuletzt Ende 2008 (genauer Monat muss ich erfragen) bei der BARMER GEK privat krankenversichert.

Tut mir leid wenn ich es Euch so schwer mache, es ist einfach Unwissenheit und die zig Seiten die ich gelesen haben, verwirren mich derzeit noch mehr. Also keine böse Absicht...

Liebe Grüße,
Nadine

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Beitragvon Rossi » 20.06.2012, 00:06

Okay, hier passt etwas de facto nicht.

Dein Vater war angeglich bis Ende 2008 bei der BARMER GEK versichert und ist dort aufgrund von Beitragsrückständen rausgeflogen???!!!

Das passt nicht. Seit dem 01.04.2007 fliegt keiner mehr aus GKV heraus, wenn man die Beiträge nicht zahlt.

Also ist Dein Vater auf jeden Fall noch versichert. Die BARMER GEK hat vermutlich Ende 2008 die Mitgleidschaft auf ruhend gestellt, weil Papi nicht mehr gelöhnt hat.

In der sog. Ruhenphase bekommt Papi dennoch Leistungen und zwar für akute Schmerzen und bei Notfällen. Darüber hinaus auch noch für Vorsorgeuntersuchungen. D.h, auch wenn Papi nicht löhnt, Rückstände in Höhe von bspw. 10.000,00 € hat, bekommt er dennoch eine sog. Grundversorgung. D. h., eine Grundversorgung zum Nulltarif, was willst Du mehr.

Wann geht Papi denn überhaupt zum Arzt, vermutlich nur dann wenn etwas weh tut? Dies ist auf jeden Fall abgedeckt; die Kasse muss hier löhnen. Vielfach wird es in der Praxis von den Kassen anders verkauft, nämlich, dass man nix mehr bekommt. Dies ist allerdings pottfalsch.

Ich empfehle Dir ein klärendes Gespräch mit der Kasse. Lasse Dich nicht ins Boxhorn jagen.

Wenn die Kasse mullt und knullt, dann verweist Du auf § 16 Abs. 3a SGB V, dort steht alles drinne.

Also keine Panik, es wird alles gut.

NadineMW
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Beitragvon NadineMW » 20.06.2012, 00:29

Danke für die Antwort, auch wenn Deine Formulierung "Papi" etwas, hm... bissig klingt :)

Ich kann mich auch im Jahr geirrt haben, ich frage morgen genau nach, ich habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand :-/
Für den Fall, dass er vor dem 01.04.2007 geflogen ist, wie würde es dann aussehen?

Das Gespräch mit der Kasse findet morgen statt.


Herzlichen Dank schon mal!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.06.2012, 00:55

Auch wenn Papi vor dem 01.04.2007 aus der Kasse rausgeflogen ist, dann ändert dies nicht viel.

Papi hat auf jeden Fall Ansprüche gegenüber der Kasse (akute Schmerzen und Nortfälle).

Noch einmal, lasse Dich nicht ins Boxhorn jagen. Viele Kassen versuchen einfach die Unwissenheit der Kunden auszunutzen.

Wir leben in Deutschland. Dabei soll Deutschland ein moderner Sozialstaat sein, in dem jeder im Krankheitsfall abgesichert ist. Mann muss hierfür im Extremfall noch nicht einmal etwas bezahlen und bekommt dennoch Leistungen.

Kannst Du dir vorstellen, dass dieser Grundsatz der Kasse im Ansatz nicht schmeckt und alles mögliche versucht wird, Dich einzuschüchtern?!?!

Glaubst Du etwa, dass die Kasse für den Papi Verständnis hat und sofort mit allem herausrückt, was die Kasse machen muss?!

NadineMW
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Beitragvon NadineMW » 20.06.2012, 01:06

Nö, würde ich das glauben, wäre ich von einer rosa Seifenblase umgeben...

Daher bin ich hier, um mich richtig und lückenlos zu informieren, eben damit man uns nicht einfach so abspeisen kann, wie es zuvor passierte. Was machen kann und muss und überhaupt.

Danke.

GS
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Beitragvon GS » 20.06.2012, 01:32

Nadine,

du bist hier in guten Händen.

Lass dich nicht irritieren, auch wenn manches in deinen Ohren bissig klingt. Rossi mutiert bisweilen zum Terrier - dazu bekennt er sich auch - dann klingt das vielleicht bissig.

Gebissen werden aber nur die, die mauern, zumindest nach seiner Sicht, und das bist in Eurem Fall zumindest nicht du.

Also bleib dran. Sieht doch nicht so schlecht aus wie eingangs zu befürchten war.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Vergil09owl » 20.06.2012, 06:11

Naja wenn ich das jetzt so sehe, würde ich sagen da kommt es rückwirkend zu einem Statuswechsel, von gesetzlich freiwilligversicherter Selbständiger zu gesetzlich pflichtversicherter Renter zu dem Zeitpunkt wo die Firma aufgegeben wurde und wenn die Vorversicherungszeiten in der KvdR der Rentner erfüllt wurde und eine gesetzliche Rente bezogen wird.

Da kommt es zu keinen Beitragnachforderung ggf. Da pssiert denn eigentlich nix.

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Beitragvon Rossi » 20.06.2012, 18:25

Upsela, vergil der Ansatz ist gut.

Also, Nadine NRW.

Vielleicht geht die Kasse noch davon aus, dass Papi noch sein Gewerbe angemeldet hat und somit noch hauptberuflich selbstdändig ist.

Also legst Du der Kasse die Gewerbeabmeldung vor, bzw. musst Du der Kasse nachweisen, wann Papi die Tätigkeiten eingestellt hat. Ich denke mal das Datum der Insolvenz könnte man ganz gut nehmen, bzw. das Datum des damaligen Krankenhausaufenthaltes. Es muss explizit nachgewiesen werden, wann die Tätigkeit eingestellt wurde.

Unter Umständen erfüllt Papi nämlich die Voraussetzungen für die sog. KVdR über die Rente in Höhe von 650,00 €. Dann ist Papi mit ca. 66,00 € Beitragsabzug über die Rente dabei, mehr nicht und alles wird gut. Dies geht auch rückwirkend und ggf. vermeintlich Beitragsrückstände könnten sich in eine Seifenblase umwandeln.

Dies hängt einfach damit zusammen, dass bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit die KVdR nicht eintritt. Wird aber die hauptberufliche Selbständigkeit aufgegeben, dann lebt die KVdR auf. Die KVdR dürfte Papi erfüllen, wenn er keine großen Lücken in der Krankenversicherung hat. Wenn er aber bps. 2,5 Jahre bis zur Rentenantragstellung eine Lücke hat, dann funktioniert es mit der KVdR nicht.

Du solltest ein klärendes Gespräch mit dem Teamleiter führen.


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