Selbstst. künstlerisch tätig und lange ohne Kk

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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kallä
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Selbstst. künstlerisch tätig und lange ohne Kk

Beitragvon kallä » 17.08.2012, 18:13

ein herzliches Hallo an alle!

ich bin selbstständig künstlerisch tätig und habe seit ende 2007 keine Krankenversicherung mehr:
mein damaliger gesetzlicher Versicherer hatte lange Zeit die Beiträge nicht eingezogen, was ich leider nicht bemerkte.
Dann kam eine Lastschrift von mehreren hundert Euro, die meine Bank damals zuließ.
Da ich mangels Dispo, die gesamte Summe an die Bank zahlen sollte und nicht konnte, wurde mein Konto gekündigt, weswegen ich auch schnell in finanzielle Nöte geriet und auch die Kasse nicht mehr zahlen konnte.


soviel zur Vorgeschichte.

nach langer zeit des Verdrängens und da ich glücklicherweise nich ernsthaft krank wurde, bin ich nun dabei meinen Antrag für die Künstlersozialkasse auszufüllen.

ich verdiene wenig und mich graut es vor Nachzahlungen.die ich auf mindestens ca. 13.000 schätze!

Im besagten Ksk-Antrag muss ich eine Krankenkasse angeben, bei der ich versichert werden will.Dazu muss ich eine Bescheinigung dieser Kasse beilegen.

Aber jede Kasse, will eine Kündigung der vorigen haben.Die ich nicht besitze.

Ich habe nun keine Hoffnung mehr, an eine Kasse zu kommen, außer an meine letzte, was besagte Nachzahlungen nach sich ziehen würde.
Oder gibt es eine Möglichkeit?

Ich laß in anderen Beiträgen von Immatrikulation, oder Hartz 4 als Möglichkeit.
Allerdings habe ich bei der Arge schlechte Karten und könnte meinen Beruf nicht weiterbringen, da ich dann ja alles annehmen muss, was die mir vermitteln wollen.

Ich bin für jede Anregung und Hilfe wahnsinnig dankbar!

:roll: ](*,)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.08.2012, 19:00

Was ich nicht verstehe ist, dass Du seit Ende 2007 angeblich keine Versicherung mehr hast. Jenes passt irgendwie nicht.

Denn seit dem 01.04.2007 kann Dich keine gesetzliche Krankenkasse aufgrund von Beitragsrückständen mehr kündigen.

Hast Du irgendetwas schriflichtes von der damaligen GKV bekommen?

kallä
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Beitragvon kallä » 21.08.2012, 14:44

Richtig, das habe ich übersehen.
Meine Versichertenkarte(die ich noch habe) war bis 12/07 gültig, aber dies ist wohl mein fälschlicher Glaube, das ich bis dahin “strenggenommen“ noch als versichert gegolten haben könnte.
Sicher war die Kündigung der Kasse dann wohl vor dem 01.04.2007
Habe aber leider das Dokument dazu nicht wiederfinden können.
Danke für die Antwort/den Hinweis.

Wie sollte ich am besten jetzt vorgehen?
Ich habe gerade ein Angebot und könnte bald eine zeitlich befristete Anstellung eingehen.Dieser Arbeitgeber würde mich wieder anmelden, bei einer von mir zu wählenden Kasse.
Aber auch dann, wird sicher eine Kündigungsbeleg der vorherigen Kasse nötig sein.Worauf diese dann ihre Forderungen stellt...

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.08.2012, 17:51

Kommt darauf an wie es denn die neuzuwählende Kasse sieht.

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Beitragvon Rossi » 21.08.2012, 18:22

Nun ja, jeder Versuch macht natürlich klug.

Du bist verpflichtet dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Also musst Du innerhalb dieser Frist eine GKV finden, die Dich aufnimmt.

Danach ist der Zug abgefahren, dann muss Dich der Arbeitgeber bei der alten Kasse anmelden. Und dann könnte es losgehen.

Auf der andere Seite hat Vergil hier noch einen Bericht des Bundesversicherungsamtes eingestellt:

Zitat:

Häufiger sind allerdings die Fälle, in denen die neu in den Kreis der versicherungspflichtigen Personen aufgenommenen potentiellen
Mitglieder gegenüber der aufnehmenden Kasse keinerlei Angaben zu möglichen Vorversicherungen machen. Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz hat die Kasse zwar die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu ermitteln. Die Ermittlungspflicht findet aber dort ihre Grenze, wo eine weitere Aufklärung des Sachverhalts ohne Mitwirkung des Betroffenen unmöglich ist. In diesen Fällen liegt die Beweislast bei der Kasse. Bei fehlender Mitwirkung des potentiellen Versicherten kann keine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 unterstellt werden. Tut die Kasse dies dennoch, überschreitet sie die Grenzen der Amtsermittlungspflicht, mit der Folge, dass daraus resultierende Verwaltungsakte rechtswidrig sind.

D.h., wenn Du bei der alten Kasse keine Angaben für den Zeitraum der Nichtversicherung machst, dann kann die Kasse Dir keinen Beitragsbescheid erteilen.

Jenes ist natürlich nur die Theorie; die Praxis sieht aber teilweise anders aus.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.08.2012, 18:24

Japp,so ist, im Prinzip muss die neu gewählte Kase dich aufnehmen, mußt denn nur auf das Schreiben vom BVA aufmerksam machen.

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Beitragvon Czauderna » 21.08.2012, 18:41

Hallo,
richtig, das klappt auch in der Praxis - Du bekommst allenfalls eine
Aufklärung in schriftlicher Form von deiner neuen Kasse, in der sie dich
intensiv auf die Möglichkeit des "Bußgeldes" hinweisen, eben so wie es im Gesetz steht - was kann da schon schief gehen - du musst eben nur deine alte Kasse meiden, wie der Teufel das Weihwasser, aber auch das ist nach Ablauf der Bindungsfrist auch schon Makulatur, denn beim Kassenwechsel mit Kündigungsbestätigung ist die Zeit vor der alten Kasse total ohne Bedeutung.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon kallä » 21.08.2012, 21:02

leider könnte es sein, das der Vertrag mit dem vermeintlich neuen Arbeitgeber nicht zustande kommt, weil er nicht auf meine Änderung, seines Knebelvertrags eingehen wird.

Aber, wenn ich euch richtig verstanden habe, könnte ich einfach eine neue Kasse suchen und ihr sagen, das ich seit meiner Versicherung über meine Eltern keine eigene hatte und die müssen mich dann aufnehmen?
und bei der Ksk könnte ich dann diese Kasse angeben.um mich über die ksk dort erriet in gesetzlicher Versicherung zu halten, trotz Selbstständigkeit?

Richtig? Wenn dem so ist, war ich gerettet!

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Beitragvon Vergil09owl » 21.08.2012, 21:41

Den Teufel wirst du tun. so was reicht aus um dich aus der Versicherung raus zubringen. Da gibt es denn Anfragen und und. Das kommt raus.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.08.2012, 21:55

Wie alt bist du?

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Beitragvon Rossi » 21.08.2012, 22:20

Wie Günter,

Zitat:
Aufklärung in schriftlicher Form von deiner neuen Kasse, in der sie dich intensiv auf die Möglichkeit des "Bußgeldes" hinweisen,

Macht ihr so etwas schon?

Für micht stellt sich die Frage, was die neue Versicherungspflicht mit der Feststellung der alten Versicherungspflicht zu tun hat? Liegen etwa die Voraussetzungen für die neue Versicherungspflicht nicht vor, in dem man mit biegen und brechen die Alte feststellen muss?

Im Bereich des ALG II gibt es ja Gott sei Dank das schöne GR vom 30.06.2011, dass man dennoch die neue Versicherungspflicht einzutragen hat.

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Beitragvon kallä » 21.08.2012, 23:44

ja, vergil, kurze zeit nach meinem letzten Eintrag dachte ich auch, das es eher eine dumme Idee ist.

apropos dumm:
meintet ihr ich sollte mich dumm stellen, was meine alte Versicherung angeht?

ich bin übrigens 32.

und nebenbei, es ist toll, das ihr euch mit meinem Problem auseinandersetzt.

ich Scheibe noch nicht alles richtig durchblickt zu haben, aber es gibt etwas Hoffnung.

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Beitragvon Rossi » 22.08.2012, 00:13

Die Hoffnung in Deinem Fall besteht darin, bei welchem Kassenmitarbeiter Du landest.

Es gibt hier derzeit noch ganz unterschiedliche Standpunkte, weil es hierzu noch nicht viel Rechtsprechung gibt.

Also eiern die Kassenmitarbeiter noch selber herum.

Es gibt Kassenmitarbeiter, die auf biegen und brechen darauf bestehen, dass Du vorher die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V eintragen lässt. Damit ist dann zwangsläufig natürlich auch volle Pulle die Beitragsnachzahlung verbunden.

Diese Art von Kassenmitarbeiter rahmen sich vermutlich die Nachzahlungsbescheide schön ein und hängen sie ins Büro. Jeden morgen gucken Sie darauf und denken, man bin ich klasse. Aber irgendwann kommt der Tag, wo man das Büro vor lauter eingerahmten Beitragsnachzahlungsbescheiden (gekröhnt mit Säumniszuschlägen von 5 % pro Monat) nicht mehr sehen kann. Denn diese eingerahmten Beitragsbescheide werden erst dann entsorgt, wenn man alle rückständigen Beiträge gelöhnt hat. Dies kann Jahre dauern! Dann kommt die weitere üble Geschichte, man stellt das Ruhen (da Beiragrückstände vorhanden sind) fest.

Dann gibt es Kassenmitarbeiter, die ein anderes Büro haben und noch durchblicken wollen. Sie prüfen die neue Versicherungspflicht anhand der gesetzlichen Vorschriften und stellen fest, dass der Eintritt der neuen Versicherungspflicht nichts mit der Feststellung und Nachzahlungspflicht der alten Versicherungspflicht zu tun hat. Und schwuppi duppi bekommst Du ein tolles Begrßungsschreiben ohne Nachzahlungspflicht. Dort steht auch noch drinne, dass man sich freut, Dich umfassend versorgen zu dürfen. Wenn Du Fragen hast, dann berät man Dich sehr gern.

Sorry, Günter, bitte nicht stinkig werden. Es ist halt meine Erfahrung aus der Praxis, mehr nicht.

Du drohst ja wieder mit der Möglichkeit eines Bußgeldes. Ich möchte mit Dir sehr gern hier einmal die rechtliche Normenkette erörten, ob hier überhaupt die Voraussetzungen für ein Bußgeld vorliegen.

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Beitragvon kallä » 22.08.2012, 00:42

jetzt bin ich im bilde! Danke Herr rossi.
[-o< jetzt hoffe ich, das ich bei einer Kasse einen Mitarbeiter erwische, der sich sein Büro ungern mit solch zweifelhaften Trophäen verhängt und begebe mich auf die suche.
und die alte Kasse werde ich zum Weihwasser erklären und mir ein Teufelskostüm zulegen. :wink:

nochmals vielen dank für die wertvollen Gedanken und die rege Teilnahme.
ich freue mich trotzdem weiterhin, wenn Beiträge kommen und melde mich, was ich für Erfahrungen gemacht haben werde.

die Normenkette würde mich übrigens auch sehr interessieren...

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 22.08.2012, 08:44

Hallo Rossi,
ob wir das so machen spielt doch wohl keine Rolle, oder - und offen gestanden, mangels Masse weiss ich das auch nicht genau - ich habe es aber erfahren, dass es bei anderen Kassen auf jeden Fall so gemacht wird. Ich muss dir doch wohl nicht jetzt die Stelle mit dem "Bussgeld" raussuchen, das kannst du sicher viel besser.
Und was noch wichtig ist, wo habe ich geschrieben, dass ein Bussgeld angedroht wird ??
Ich habe von Aufklärung gesprochen, das ist doch dein Lieblingsthema, mangelnde Aufklärung durch die Kassen !!
Im übrigen, speziell für dich, natürlich muss die Kasse, meiner Meinung nach, die Mitgliedschaft mit Eintritt der Versicherungspflicht als Beschäftigter usw., herstellen - gibt es da zwei Meinungen ??
Und deine Bemerkung, es kommt darauf an, an welchen Kassenmitarbeiter bzw. welche Kasse man gerät, da stimme ich dir zu,
das mag wohl so sein.
Gruss
Czauderna

PS. Und weil ich ein netter Mensch bin - Rundschreiben vom 21.6.2006 dazu die §§ 206,307 SGB V.


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