Zeitsoldat im Studium Ü30

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Zeitsoldat im Studium Ü30

Beitragvon Cookie » 27.11.2012, 17:15

Hallo zusammen, ich verzweifel gerade, da ich nicht weiß wie ich mich versichern soll. Dazu erstmal ein paar Daten:
-33 Jahre, ledig, keine Kinder
-12 Jahre Zeitsoldat (Ende 31.12.2012)
-Studium bis 2014 (derzeit 3. Semester)
- keine Anwartschaft
- chronisch krank
Also bis zum 31.12. gilt für mich ja noch die "freie Heilfürsorge", war vorhin bei der TK und habe mich beraten lassen. Der Berater musste mich dann zur AOK schicken, da ich dort mal über meine Eltern versichert war und ich ab dem 01.01.2013 nicht versicherungspflichtig bin.
Bei der AOK haben wir dann mal grob ausgerechnet, dass ich ca. 400 Euro pro Monat Beitrag bezahlen muss! Dies resultiert aus meinen Übergangsgebührnissen, die ich noch 3 Jahre nach meiner Dienstzeit bekomme und der Tatsache, dass ich keinen Arbeitgeber habe, der mir 50% bezahlt.
Habe hier auch einen passenden Beitrag gefunden, allerdings habe ich noch nicht ganz verstanden wann ich nach SGB V §5 (1) Nr. 10 und wann nach Nr. 13 behandelt werde.
viewtopic.php?t=2136&postdays=0&postorder=asc&highlight=bundeswehr&start=15
Und welche Rolle besitzt die Beihilfe (70%) die mir während der 3 Jahre nach Dienstzeitende zustehen?
Ich hoffe hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen :cry:

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 19:34

Nun ja, die Kasse nimmt Dich in die sog. Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.

Dies aus dem Grunde, weil Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist und in das Lager der GKV gehörst. Du bist ja während der Bundeswehrzeit nicht privat versichert gewesen, sondern hast freie Heilfürsorge genossen.

Die Gretchenfrage ist aber, ob die Kasse Dich nicht in die sog. studentische Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V nehmen muss. Denn hier kostet es nur ca. 70,00 Euro monatlich. Da liegen natürlich Welten dazwischen, oder?

Allerdings endet dieses studentische Pflichtversicherung grundsätzlich mit dem 30. Lebensjahr. Du bist schon 33 Jahre alt und überschreitest somit die Altersgrenze.

Für diese Altersgrenze gibt es allerdings Verlängerungstatbestände, wenn man über den sog. 2. Bildungsweg Abitur gemacht und anschließend studiert. Hiernach würde ich gezielt bei der Kasse fragen.

Unter den Tatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V (Pratikant / Ausbildung ohne Entgelt) fällst Du meines Erachtens nicht, weil Du studierst.

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 19:37

Ach ja, die Beihilfe spielt in der GKV überhaupt keine Rolle. Du musst leider den Beitrag zu 100 % zahlen, obwohl Du einen Behilfeanspruch in Höhe von 70 % hast.

Du kannst natürlich versuchen eine PKV-Restkostenversicherung (30 %) abzuschließen. Die PKV kann Dich nehmen, sie muss es aber nicht.

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 20:27

Tja, die Verlängerung für die studentische Pflichtversicherung kannst Du offensichtlich knicken.

Zitat aus einem GR hierzu:

Bei einer Dienstverpflichtung als Zeitsoldat von mehr als drei Jahren ist jedoch eine Verlängerung der Krankenversicherungspflicht überhaupt nicht mehr möglich; diese Bewertung ist angelehnt an die Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG), an die BSG-Rechtsprechung zur Gewährung von Kinderzuschüssen im Rentenrecht (BSG-Urteil vom 05.11.1974 - 4 RJ 37/73 -), sowie an die Verfahrensweise bei der Beurteilung zur Dauer einer Familienversicherung (vgl.Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 9.12.1988 zu § 10 SGB V Punkt 2.4.2.3).

Nun ja, sieht nicht gut aus.

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Beitragvon Cookie » 27.11.2012, 21:13

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Das sieht wirklich nicht gut aus für mich, denn 400 Euro im Monat kann ich mir nicht dafür leisten. Finde diese Beschränkung bis 30 Jahre völlig sinnlos, da ich überhaupt keine Chance hatte vorher zu studieren! Werde jetzt mal fragen, ob mich eine private Versicherung nimmt, aber da ich eine Autoimmunerkrankung habe wird das wohl aussichtslos sein. Da sieht man mal wieder warum es bundeswehr MINUS karriere.de heißt -.-

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 21:30

Nun ja, wenn Du mit dem Studium fertig bist, dann wird es ja günstiger.

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Beitragvon Cookie » 27.11.2012, 21:43

Ja und bis dahin soll ich dann in ne WG ziehen und/oder mein Auto verkaufen, weil ich es mir nicht mehr leisten kann? Kann auch nicht die Lösung sein :( Dann muss ich mir nen Job mit ner 20h-Woche suchen...

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 21:50

Sorry, wenn Du 400,00 Euronen löhnen sollst, dann hast Du Übergangsgebührnisse in Höhe von ca. 2.250,00 Euro. Da gehen nur noch Steuern und der Beitrag für die GKV herunter.

Welcher Student bekommt so viel Kohle auch!?

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Beitragvon Cookie » 27.11.2012, 21:58

Hat niemand behauptet, dass ein Student normal so viel bekommt, aber wer studiert denn noch mit 33? Es geht ja um einen gewissen Lebensstandard den man hat und laufende Kosten! Also Wohnung oder Auto weg?

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 22:08

Okay, auch hier kann ich kontern.

Sei froh, dass es diese Versicherungspflicht in der GKV seit dem 01.04.2007 gibt.

Ansonsten hättest Du keine Chance auf eine GKV-Mitgliedschaft.

Auf eine PKV-Mitgliedschaft schon lange nicht. Denn die PKV kann sich die Kunden ggf. aussuchen.

Dann würdest Du ohne eine Restabsicherung stehen. Jenes hört sich vielleicht nicht schlimm an, kann aber schlimm werden.

Mir wurde letztens ein Fall zugetragen, der nur knapp 2 Monate stationär im Krankenhaus behandelt wurde. Normalerweise hält sich so etwas im Rahmen.

Aber hier hat der Krankenhausaufenthalt nur schlappe 920.000,00 Euro gekostet. Es hat Medikamente bekommen, die ziemlich teuer sind.

Sicherlich würdest Du dann 70 % Beihilfe bekommen, aber die anderen 30 % - es sind immerhin 276.000,00 Euro - müsstes Du selber zahlen.


Willst Du so etwas? dann musst Du nicht nur Dein Auto verkaufen bzw. in eine WG ziehen, sondern Dein ganzes Leben ist ruiniert!?

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Beitragvon Cookie » 27.11.2012, 22:19

Dann hätte ich auch ne Anwartschaft ;)

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 22:41

Okay und was ist mit der Anwartschaft?

Dann sollte es doch problemlos funktionieren, oder nicht?!

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Beitragvon Cookie » 28.11.2012, 12:48

ne deswegen habe ich ja keine Anwartschaft gemacht^^

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Beitragvon Cookie » 28.11.2012, 14:09

Jetzt bin ich vollends verwirrt, die Sozialberaterin der Bw sagte mir, dass die AOK mich nur nehmen muss, da ich früher mal dort versichert war, aber eine private Versicherung müsste mich nehmen mit einem Basistarif. Dachte erst die hat keine Ahnung, allerdings habe ich gerade bei einem Vergleichsportal für private Krankenversicherungen angerufen und der hat mir dasselbe gesagt oO Diese Basistarife können die allerdings nicht vermitteln, die müsste ich mit den Unternehmen selbst aushandeln, wobei die Tarife wohl gleich sein sollen... Werde jetzt mal weiter forschen, bin gespannt!

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Beitragvon Cookie » 28.11.2012, 15:12

Ok, also ein Basistarif bei der privaten, selbst mit 100% Risikozuschlag ist günstiger, als die AOK :D warte jetzt auf das Angebot.


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