PKV - GKV / Heirat - Familienversicherung -->Stiefkind

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elmo1977
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PKV - GKV / Heirat - Familienversicherung -->Stiefkind

Beitragvon elmo1977 » 25.01.2013, 17:09

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage an Euch und benötige Eure Hilfe:

Ich bin PKV versichert, verdiene über der JAEG.

Meine Freundin ist jetzt noch pflichtversichert in der GKV (unter der JAEG natürlich) und hat einen Sohn (nicht mein leibliches Kind).

Sie wird aber vermutlich bald freiwillig GKV versichert sein, da das selbstständige Einkommen größer sein wird, als das Einkommen aus dem sozialversicherungspflichten Teilzeitjob (nicht unter 450 €).

Meine (noch) Freundin wird aber nicht mehr verdienen als ich und auch nicht über der JAEG liegen.

Nun heiraten wir dieses Jahr (April).

Ich bin davon ausgegangen, dass das Kind (welches sie in die Beziehung gebracht hat, also mein Stiefkind) familienversichert in der GKV bleibt. Wir haben auch nicht vor, dass ich ihn adoptiere.

Aber nun habe ich folgendes gelesen: SGB V § 10 Absatz (4): "Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält...

Heißt das nun, da ich das (Stief-)Kind ja mit meinem Einkommen überwiegend unterhalte, ab der Heirat in die PKV oder freiwillig in der GKV versichert werden muss? Was ist mit "Mitglied" gemeint? Ich als GKV-Mitglied bzw. PKV-Mitglied?

Es gibt auch noch einen leiblichen Vater, der aber nur den gesetzlichen Unterhalt zahlt. Mehr nicht!

Ich bin total verwirrt! ](*,)

Bitte helft mir, den Knoten aus meinem Kopf zu bekommen. Ich google schon seit Stunden und finde solche und solche Antworten. Und bevor ich bei der KV anrufe, wollte ich wenigstens ein fundiertes Wissen haben. Leider bisher ergebnislos... :(

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße

elmo

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 25.01.2013, 18:21

Hallo,

keine Panik, mit dem von dir zitierten Gesetzestext ist Versicherung von Kindern gemeint, die über den Stiefvater bzw. die Stiefmutter in der GKV kostenlos familienversichert werden soll. Mit euch hat das also nichts zu tun.

Deine PKV und das Einkommen über JAEG hat auch nach einer Heirat keinerlei Einfluss auf den kostenlosen Familienversicherungsanspruch des Jungen. Er ist also weiterhin kostenlos über seine Mutter in der GKV.

MfG
ratte1

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.01.2013, 13:29

Hm, ratte1.

Hier kommen doch dann die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V ins Boot.

Zitat:

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.


Durch die Heirat wird das Kind nunmehr zum Stiefkind, richtig?

Ist das Stiefkind nunmehr mit dem Stiefvater im Sinne des BGB "verwand"t?

Wenn ja, dann sind hier die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V zu prüfen.

Wenn nein, dann spielt es keine Rolle.

Notfalls kann man natürlich das Kind auch in die Familienversicherung des leiblichen Vaters eintragen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 26.01.2013, 14:08

nö Rossi
wir haben Ihn erwischt :-)
es heißt der
"mit den Kindern verwandte Ehegatte "
und das ist bitte auch wörtlich zu nehmen, durch heirat entsteht keine verwandtschaft, anders würde es aussehen wenn das Kind adoptiert würde.
Gruß

GS
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Langer Schreibe kurzer Sinn:

Beitragvon GS » 26.01.2013, 14:25

Familienversicherung ist "drin".

Alles Notwendige steht weiter oben.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 26.01.2013, 14:29

Nun denn, dies war ja erst einmal nur ein Gedankengang.

Aber woher kommt denn der Begriff Stiefkind. Hat er sich umgangsprachlich entwickelt, oder finden wir hierzu etwas im BGB?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 26.01.2013, 17:37

ich glaube, dass es sich umgangssprachlich entwickelt hat.

BGB § 1590 ist die Vorschrift, die sich damit beschäftigt

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Beitragvon Rossi » 26.01.2013, 19:49

Okay, damit ist das Stiefkind nur mit dem Stiefelternteil verschwägert und nicht verwandt im Sinne von § 10 Abs. 3 SGB V.

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Beitragvon elmo1977 » 28.01.2013, 15:48

Vielen lieben Dank für Eure Antworten und Recherchen.


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