ich habe folgende Frage an Euch und benötige Eure Hilfe:
Ich bin PKV versichert, verdiene über der JAEG.
Meine Freundin ist jetzt noch pflichtversichert in der GKV (unter der JAEG natürlich) und hat einen Sohn (nicht mein leibliches Kind).
Sie wird aber vermutlich bald freiwillig GKV versichert sein, da das selbstständige Einkommen größer sein wird, als das Einkommen aus dem sozialversicherungspflichten Teilzeitjob (nicht unter 450 €).
Meine (noch) Freundin wird aber nicht mehr verdienen als ich und auch nicht über der JAEG liegen.
Nun heiraten wir dieses Jahr (April).
Ich bin davon ausgegangen, dass das Kind (welches sie in die Beziehung gebracht hat, also mein Stiefkind) familienversichert in der GKV bleibt. Wir haben auch nicht vor, dass ich ihn adoptiere.
Aber nun habe ich folgendes gelesen: SGB V § 10 Absatz (4): "Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält...
Heißt das nun, da ich das (Stief-)Kind ja mit meinem Einkommen überwiegend unterhalte, ab der Heirat in die PKV oder freiwillig in der GKV versichert werden muss? Was ist mit "Mitglied" gemeint? Ich als GKV-Mitglied bzw. PKV-Mitglied?
Es gibt auch noch einen leiblichen Vater, der aber nur den gesetzlichen Unterhalt zahlt. Mehr nicht!
Ich bin total verwirrt!
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Bitte helft mir, den Knoten aus meinem Kopf zu bekommen. Ich google schon seit Stunden und finde solche und solche Antworten. Und bevor ich bei der KV anrufe, wollte ich wenigstens ein fundiertes Wissen haben. Leider bisher ergebnislos...

Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
elmo