Hallo, folgende Frage hat mich auf dieses Forum stoßen lassen:
Will ein Arzt an einem gesetzlich Versicherten eine nicht von den Kassen finanzierte Leistung vollziehen, muss er ihn zuvor darauf hinweisen und ihn ggf. auch einen Kostenvoranschlag machen.
Wie ist es bei privat Versicherten, z. B. dann, wenn im Rahmen einer (angeblich notwendigen oder zumindest sinnvollen) Vorsorgeuntersuchung Verfahren angewendet werden, die nicht zu den Regelleistungen gehören (wie sie in den einschlägigen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aufgelistet sind) und deshalb nicht von jeder PKV übernommen werden? Muss er auch in diesem Fall den Patienten entsprechend informieren?
malato
"IGeL" bei Privatversicherten
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Es ist aber doch unrealistisch, dass sich ein Privatpatient erst von seinem Arzt die beabsichtigte Behandlung haarklein benennen/aufschreiben lässt, um sie zunächst seiner KV vorzulegen.
In der Konsequenz hieße das, dass der Arzt an einem Privatpatienten jedwede Behandlung durchführen kann - und der Patient im Anschluss nur hoffen kann, dass seine KV die Kosten auch übernimmt.
Bei den Vorsorgeuntersuchungen (eine solche ist der Anlass dieser Anfrage) gibt es immerhin Richtlinien der Ärzte- und KV-Verbände. Wenn ein Arzt darüber hinausgeht, sollte er dies m.E. schon ankündigen (müssen). Oder?
malato
In der Konsequenz hieße das, dass der Arzt an einem Privatpatienten jedwede Behandlung durchführen kann - und der Patient im Anschluss nur hoffen kann, dass seine KV die Kosten auch übernimmt.
Bei den Vorsorgeuntersuchungen (eine solche ist der Anlass dieser Anfrage) gibt es immerhin Richtlinien der Ärzte- und KV-Verbände. Wenn ein Arzt darüber hinausgeht, sollte er dies m.E. schon ankündigen (müssen). Oder?
malato
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Re: "IGeL" bei Privatversicherten
Hallo malato,
Die private Krankenversicherung ist anders ( Zitat eines Berufskollegen)
Sie treten dem Arzt gegenüber als Selbstzahler auf . Dem Arzt ist vollkommen egal ob Sie eine Krankenversicherung haben oder nicht , weil er möchte das Geld von Ihnen haben.
Damit Sie dieses Risiko minimieren schließen Sie eien Rückdeckung
über eine PKV ab.
Dieser Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer PKV ist ein Privatwirtschaftlicher Vertrag .
Vertragsbestandteil sind die Versicherungsbedingungen. Bei sehr vielen Versicherern steht dort zum Thema Vorsorge!
Vorsorge Untersuchungen werden erstattet im Rahmen der gesetzlich eingeführten Vorsorge Untersuchung.Was in Ihrem Vertrag steht wissen wir leider nicht da wir Ihn nicht kennen,
Gruß
Die private Krankenversicherung ist anders ( Zitat eines Berufskollegen)
Sie treten dem Arzt gegenüber als Selbstzahler auf . Dem Arzt ist vollkommen egal ob Sie eine Krankenversicherung haben oder nicht , weil er möchte das Geld von Ihnen haben.
Damit Sie dieses Risiko minimieren schließen Sie eien Rückdeckung
über eine PKV ab.
Dieser Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer PKV ist ein Privatwirtschaftlicher Vertrag .
Vertragsbestandteil sind die Versicherungsbedingungen. Bei sehr vielen Versicherern steht dort zum Thema Vorsorge!
Vorsorge Untersuchungen werden erstattet im Rahmen der gesetzlich eingeführten Vorsorge Untersuchung.Was in Ihrem Vertrag steht wissen wir leider nicht da wir Ihn nicht kennen,
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