um mir etwas Klarheit zu verschaffen, habe ich im Netz gesucht und dieses Forum hier gefunden.
Zum Thema: Ich habe eine Krankenhauseinweisung, die Debeka will jedoch zuvor meinen Anspruch auf Kostenübernahme prüfen. Dazu gehörte, dass ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreibe.
Die ist recht umfangreich gehalten, bezieht sich u. a. auf Ärzte und Krankenhäuser.
Am Ende dieses Vordrucks weist die Debeka darauf hin, dass im Falle der Versicherte Passagen in der Entbindung gestrichen hätte, man dann eine
Einzelschweigepflichtentbindungserklärung (O-Ton) bräuchte, die dann zu Verzögerungen, zu Kürzungen oder gar zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen könne.
Nun bekam ich erneut ein Schreiben, in dem die Debeka einen noch fehlenden Abschlussbericht von einer Klinik einfordert.
Bei einem Telefonat wurde mir dann erklärt, dass obwohl diese Entbindung alles mögliche beinhaltet, diese nur dafür sei, falls die Debeka einen Gutachter hinzuziehen müsste.
Und sie könne nicht mit dieser Entbindung diesen Abschlussbericht von der anderen Klinik anfordern. Dafür bedürfe es angeblich einer detaillierten Schweigepflichtentbindung - wer wen entbindet, wofür und warum.
Auf der einen Seite werden alle möglichen Institutionen aufgeführt, die ich von der Schweigepflicht entbinden soll, und nun heißt es, das würde gar nicht ausreichen. Nirgends ein Hinweis, was die nun genau für eine Auskunfterteilung alles bräuchten und zu guter Letzt dieses Ding mit der Einzel...ihr wisst schon.
Ich weiß nicht, ob ich gerade richtig auf der Leitung stehe, denn für mich klingt das alles nach einem Widerspruch.
Blickt hier jemand besser durch?
Vielen Dank schon mal
