Eilige Frage bzgl. Antrags auf Schuldenerlass...

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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VeniVidiVici
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Eilige Frage bzgl. Antrags auf Schuldenerlass...

Beitragvon VeniVidiVici » 23.12.2013, 08:36

Guten Tag,

gerade noch rechtzeitig habe Ich von der Gesetzesregelung gehört,und möchte diese vor dem abschicken,gerne nochmals auf Richtigkeit prüfen lassen.

Wäre nett,wenn mir jemand mit Kenntnissen hierbei helfen könnte,sodass Ich diese heute Mittag per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg bringen kann.

Sollte doch klappen,das die Post bis zum 31.12 in der 20KM entfernten Geschäftsstelle eingeht,oder?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle Ich einen schriftlichen Antrag auf Wiederaufnahme bei Ihrer Krankenkasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und auf Beitragserlass nach § 256 a Abs. 2 SGB V.

Die Vorschrift des § 256 a Abs. 2 SGB V lautet:
Erfolgt die Anzeige nach Absatz 1 bis zum 31.Dezember 2013, soll die Krankenkasse den für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beitrag und die darauf entfallenden Säumniszuschläge nach § 24 des SGB IV erlassen. Satz 1 gilt für bis zum 31. Juli 2013 erfolgte Anzeigen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 für noch ausstehende Beiträge und Säumniszuschläge entsprechend.

Sie,als meine letzte Krankenversicherung,sind aufgrund des Gesetzes verpflichtet,mich wieder als Kunde in Ihrer Krankenkasse aufzunehmen,und die bisher aufgekommenen Schulden & Säumniszuschläge komplett zu erlassen.

Meine Sozialversicherungsnummer lautet: 6314XXXXW002

Hiermit möchte Ich auch zeitgleich den Beitritt in Ihre Krankenversicherung erklären,in folge dessen bitte Ich um die Einstufung für den monatlichen Mindestbetrag,da Ich derzeit über keinerlei Einkommen verfüge
(weder Mieteinahmen,Sozialhilfe,ALG,ALG2,etc)...

Mit freundlichen Grüßen



Vielen dank im vorraus,

lg

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.12.2013, 12:34

Hallo,
sollte, muss aber nicht unbedingt - ich würde vorab das Ganze noch per E-Mail an die Kasse schicken.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon VeniVidiVici » 23.12.2013, 12:41

Klar,werde Ich tun !

Also heute eMail und Einschreiben mit Rückschein an die Krankenkasse raus!

Aber inhaltlich,so korrekt?

Danke

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.12.2013, 13:24

Hallo,
ja, kann man so schreiben - vielleicht wären noch ein Hinweis auf das Ende der letzten mitgliedschaft ganz gurt gewesen, aber aufgrund der Sozialversicherungsnummer dürften die Kasse das auch schnell finden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon VeniVidiVici » 23.12.2013, 13:43

Habe eben mal bei meiner Krankenkassen Geschäftsstelle in Heidelberg angerufen,der Mann am Telefon gab mir 2 Nummern mit Mannheimer Vorwahlbereich von seinen Kollegen.

Mit einer Kollegin in Mannheim hatte Ich dann eben telefoniert,diese hat meine Daten aufgenommen,und gesagt das DER KOMPLETTE Antrag bis 31.12.13 bei Ihnen vorliegen müsse,auf gut Deutsch gesagt,zählt das was Ich oben geschrieben habe,bei denen anscheinend nicht.

Nun möchte die Dame mir Fragebögen,etc zusenden via eMail,auch meinte Sie das Ich diese ebenfalls per eMail an Sie zurück senden könne,dies würde auch als "Empfangen" quittiert werden.

Natürlich werde Ich den Antrag nach dem Scan trotzdem in ein Kuvert packen,und an die Geschäftsstelle in Mannheim & Heidelberg senden.

Man konnte mir soviel verraten,das die Pflichtversicherung dann ~ 150 € im Monat kosten werde,die Beiträge für Dezember sind dann am 15.Januar zu zahlen,die für Januar am 15.Feb und so weiter.

Hoffe es ist hier jemand verfügbar,der mir unter Umständen helfen kann,den Antrag gewissenhaft auszufüllen.Und mir auch vielleicht mitteilt,was ich weglassen sollte,falls diese unter Umständen eventuell sogar versuchen,mich etwas unterschreiben zu lassen,das mich in die Pfanne haut.

Danke

natascha
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Beitragvon natascha » 23.12.2013, 14:13

Ist es richtig, dass man bei der Anzeige zur Pflichtversicherung seinen Wohnsitz in Deutschland durch eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes nachweisen muss? Weiß jemand, ob die Bestätigung nachgereicht werden kann?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.12.2013, 15:07

Hallo,
nun, ich sehe im Gesetz nirgendwo stehen, dass die Antragsstellung an eine bestimmte Form gebunden ist . d.h. in meinen Augen, mit deinem Schreiben ist der Antrag fristgemäss gestellt - wenn die Kasse dazu weitere Angaben benötigt, dann ist das deren Sache.
Meines Erachtens gilt sogar die mündliche Antragsstellung.
Was den Nachweis des 1. Wohnsitzes in Deutschland angeht, so kann die Kasse bei Zweifel dies selbst und kostenfrei beim Einwohnermeldeamt
nachfragen. Das darf kein Hinderungsgrund für eine fristgerechte Antragstellung sein - meine Meinung.
Es geht hier auch nicht um die Antragsentscheidung sondern um die fristgemässe Antragsstellung.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon VeniVidiVici » 23.12.2013, 15:49

Hallo,

danke für deine Mühe...

Habe den Antrag eben ausgefüllt,würdest du da eventuell per Nachricht einen Blick drüber werfen wollen ? Möchte das ungern mitsamtsämtlichen Daten öffentlich stellen :)

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Beitragvon VeniVidiVici » 23.12.2013, 16:39

So,nun gibt es keinen Weg zurück.

Netterweise hat Sie mir den Eingang der eMail quittiert !

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Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2013, 08:24

http://www.aok-business.de/fileadmin/us ... 19-FKB.pdf
Ab Seite 89 wird es denn intressant was die Frage des Beitragserlasses angeht.


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