gerade noch rechtzeitig habe Ich von der Gesetzesregelung gehört,und möchte diese vor dem abschicken,gerne nochmals auf Richtigkeit prüfen lassen.
Wäre nett,wenn mir jemand mit Kenntnissen hierbei helfen könnte,sodass Ich diese heute Mittag per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg bringen kann.
Sollte doch klappen,das die Post bis zum 31.12 in der 20KM entfernten Geschäftsstelle eingeht,oder?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle Ich einen schriftlichen Antrag auf Wiederaufnahme bei Ihrer Krankenkasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und auf Beitragserlass nach § 256 a Abs. 2 SGB V.
Die Vorschrift des § 256 a Abs. 2 SGB V lautet:
Erfolgt die Anzeige nach Absatz 1 bis zum 31.Dezember 2013, soll die Krankenkasse den für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beitrag und die darauf entfallenden Säumniszuschläge nach § 24 des SGB IV erlassen. Satz 1 gilt für bis zum 31. Juli 2013 erfolgte Anzeigen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 für noch ausstehende Beiträge und Säumniszuschläge entsprechend.
Sie,als meine letzte Krankenversicherung,sind aufgrund des Gesetzes verpflichtet,mich wieder als Kunde in Ihrer Krankenkasse aufzunehmen,und die bisher aufgekommenen Schulden & Säumniszuschläge komplett zu erlassen.
Meine Sozialversicherungsnummer lautet: 6314XXXXW002
Hiermit möchte Ich auch zeitgleich den Beitritt in Ihre Krankenversicherung erklären,in folge dessen bitte Ich um die Einstufung für den monatlichen Mindestbetrag,da Ich derzeit über keinerlei Einkommen verfüge
(weder Mieteinahmen,Sozialhilfe,ALG,ALG2,etc)...
Mit freundlichen Grüßen
Vielen dank im vorraus,
lg