Kapitalerträge bei Minijob
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kapitalerträge bei Minijob
Hallo ihr Lieben,
habe hier bereits versucht, eine Antwort zu er-googln, leider ohne klares Ergebnis.
Folgendes:
Muss ich als Minijobber (450€ p.M.) eigentlich irgendwo meine Kapitalerträge angeben, die sich auf ca. 3000€ pro Jahr (Dividenden) belaufen?
Habe gelesen, dass man als Pflichtversicherter die Kapitalerträge nicht angeben muss, weil ja auch keine Steuererklärung gemacht werden muss.
Vielen Dank für jede Hilfe!
habe hier bereits versucht, eine Antwort zu er-googln, leider ohne klares Ergebnis.
Folgendes:
Muss ich als Minijobber (450€ p.M.) eigentlich irgendwo meine Kapitalerträge angeben, die sich auf ca. 3000€ pro Jahr (Dividenden) belaufen?
Habe gelesen, dass man als Pflichtversicherter die Kapitalerträge nicht angeben muss, weil ja auch keine Steuererklärung gemacht werden muss.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Re: Kapitalerträge bei Minijob
KlausK hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
habe hier bereits versucht, eine Antwort zu er-googln, leider ohne klares Ergebnis.
Folgendes:
Muss ich als Minijobber (450€ p.M.) eigentlich irgendwo meine Kapitalerträge angeben, die sich auf ca. 3000€ pro Jahr (Dividenden) belaufen?
Habe gelesen, dass man als Pflichtversicherter die Kapitalerträge nicht angeben muss, weil ja auch keine Steuererklärung gemacht werden muss.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Hallo,
als Mini-Jobber ist man nicht pflichtversichert - das vorneweg.
Also, wie bist du krankenversichert ?.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Also,pflichtversichert als Arbeitnehmer - da spielen deine Kapitalertraege keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das würde heißen, dass man als Minijobber doch pflichtversichert ist, oder....? Ihre erstes Posting hat das verneint. Bin etwas verwirrt...
Viele Grüße,
Klaus
KlausK hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Also,pflichtversichert als Arbeitnehmer - da spielen deine Kapitalertraege keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das würde heißen, dass man als Minijobber doch pflichtversichert ist, oder....? Ihre erstes Posting hat das verneint. Bin etwas verwirrt...
Viele Grüße,
Klaus
Hallo,
Das glaube ich gern - weil Sie meinen Beitrag nich richtig gelesen haben.
Ich schrieb, das ein Minijobs keine Krankenversicherungspflicht auslöst.
Danach fragte ich nach Ihrer Krankenversicherung.
Ihre Antwort war, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge zahlen würde.
Da musste ich doch davon ausgehen, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben.
das scheint nicht der Fall zu sein, also noch einmal - wie sind Sie Krankenversicherten und was machen Sie außer dem Minijobs.
Gruss
Czauderna
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
http://www.aok-business.de/fileadmin/us ... 19-FKB.pdf
Sofern nur der arbeitgeber zahlt, ist grundsätzlich von einem Minijob auszugehen.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=3922243&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Wenn Sie in sich gesehen nur eine geringfügige Beschäftigung aus üben die nich tüber 450,01 € im Monat liegt. Löst diese keine Versicherungspflicht in der GKV aus,
Was die Rentenversicherungspflicht angeht müßte man schauen ob denn diese vorliegt.
Meiner Ansicht nach ist denn weiter zu fragen ob denn eine Familienversicherung möglich ist. Sollte diese möglich sein ergibt sich sich folgendes Problem:
1 Grenze für 2013 385 € Gesamteinkommen mtl. = 4620 € Jährlich
2014 395 € Gesamteinkommen mtl = 4720 € Jährlich
2. Grenze mit Mini Job 450,- € mtl. = 5400,- € jährlich.
Man müßte denn noch jeweils die Werbungskostenpauschale abziehen, dabei kommt es denn darauf an ob verheiratet gemeinsam veanlagt usw.
Sollte jetzt also ein Minijob ausgeübt werden und entsprechend Zinsgewinne i.H.v 3000,- € ergibt sich denn ein jährliches Gesamteinkommen von 8400,- €. Bei der dargestellten Probelmatik wäre denn eine familienvesicherung nicht mehr möglich. ( Selbst unter Berücksichtigung der Werbungsksotenpauschale, wäre das Gesamteinkommen immer noch rund 2000,- zu hoch)
Die Zisngewinne wären denn voll zu verbeitragen. Hier müßte denn der Mindestbeitrag von mtl 157 € mtl an Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung angesetzt werden.
Es würde sich hier denn eher die Frage stellen ob das Arbeitsverhältnis nicht umgewandelt wird in eine SV pflichtiges Arbeitsverhältnis in Höhe von 451 €, da spart auch der Arbeitgeber noch.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=2144674&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Ist aber nur meine Ansicht.
Gruss.
jochen
Sofern nur der arbeitgeber zahlt, ist grundsätzlich von einem Minijob auszugehen.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=3922243&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Wenn Sie in sich gesehen nur eine geringfügige Beschäftigung aus üben die nich tüber 450,01 € im Monat liegt. Löst diese keine Versicherungspflicht in der GKV aus,
Was die Rentenversicherungspflicht angeht müßte man schauen ob denn diese vorliegt.
Meiner Ansicht nach ist denn weiter zu fragen ob denn eine Familienversicherung möglich ist. Sollte diese möglich sein ergibt sich sich folgendes Problem:
1 Grenze für 2013 385 € Gesamteinkommen mtl. = 4620 € Jährlich
2014 395 € Gesamteinkommen mtl = 4720 € Jährlich
2. Grenze mit Mini Job 450,- € mtl. = 5400,- € jährlich.
Man müßte denn noch jeweils die Werbungskostenpauschale abziehen, dabei kommt es denn darauf an ob verheiratet gemeinsam veanlagt usw.
Sollte jetzt also ein Minijob ausgeübt werden und entsprechend Zinsgewinne i.H.v 3000,- € ergibt sich denn ein jährliches Gesamteinkommen von 8400,- €. Bei der dargestellten Probelmatik wäre denn eine familienvesicherung nicht mehr möglich. ( Selbst unter Berücksichtigung der Werbungsksotenpauschale, wäre das Gesamteinkommen immer noch rund 2000,- zu hoch)
Die Zisngewinne wären denn voll zu verbeitragen. Hier müßte denn der Mindestbeitrag von mtl 157 € mtl an Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung angesetzt werden.
Es würde sich hier denn eher die Frage stellen ob das Arbeitsverhältnis nicht umgewandelt wird in eine SV pflichtiges Arbeitsverhältnis in Höhe von 451 €, da spart auch der Arbeitgeber noch.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=2144674&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Ist aber nur meine Ansicht.
Gruss.
jochen
Czauderna hat geschrieben:KlausK hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Also,pflichtversichert als Arbeitnehmer - da spielen deine Kapitalertraege keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das würde heißen, dass man als Minijobber doch pflichtversichert ist, oder....? Ihre erstes Posting hat das verneint. Bin etwas verwirrt...
Viele Grüße,
Klaus
Hallo,
Das glaube ich gern - weil Sie meinen Beitrag nich richtig gelesen haben.
Ich schrieb, das ein Minijobs keine Krankenversicherungspflicht auslöst.
Danach fragte ich nach Ihrer Krankenversicherung.
Ihre Antwort war, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge zahlen würde.
Da musste ich doch davon ausgehen, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben.
das scheint nicht der Fall zu sein, also noch einmal - wie sind Sie Krankenversicherten und was machen Sie außer dem Minijobs.
Gruss
Czauderna
Hallo
Dachte, das ging aus meinem Eingangsposting hervor:
Ich mache außer Minijob Kapitalerträge.... um es lapidar zu formulieren.
Viele Grüße
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Zinseinnahmen = Gesamteinkommen
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 052011.pdf
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... kommen.pdf
Wie schon dargestellt heißt das das du Beiträg entrichten mußt, da eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht besteht.
http://www.aok.de/niedersachsen/beitrae ... -16211.php
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... kommen.pdf
Wie schon dargestellt heißt das das du Beiträg entrichten mußt, da eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht besteht.
http://www.aok.de/niedersachsen/beitrae ... -16211.php
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Re: Zinseinnahmen = Gesamteinkommen
Vergil09owl hat geschrieben:http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... kommen.pdf
Wie schon dargestellt heißt das das du Beiträg entrichten mußt, da eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht besteht.
http://www.aok.de/niedersachsen/beitrae ... -16211.php
Vielen Dank Vergil09owl,
werde mich ich durcharbeiten...
LG Klaus
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Vergil09owl hat geschrieben:Ein Minijob löst keine Versicherungspflicht aus. Kuck dochmal wie dein aRbeitgeber dich gemeldet hat. Oder ist das ein Altfall?
Bin über meinen Arbeitgeber ganz normal krankenversichert. Habe eine Karte. War bis 2010 familienversichert, die dann wegfiel, dann einen Minijob angenommen..
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste