Kapitalerträge bei Minijob

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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KlausK
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Kapitalerträge bei Minijob

Beitragvon KlausK » 28.12.2013, 12:18

Hallo ihr Lieben,

habe hier bereits versucht, eine Antwort zu er-googln, leider ohne klares Ergebnis.

Folgendes:

Muss ich als Minijobber (450€ p.M.) eigentlich irgendwo meine Kapitalerträge angeben, die sich auf ca. 3000€ pro Jahr (Dividenden) belaufen?

Habe gelesen, dass man als Pflichtversicherter die Kapitalerträge nicht angeben muss, weil ja auch keine Steuererklärung gemacht werden muss.

Vielen Dank für jede Hilfe!

Czauderna
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Re: Kapitalerträge bei Minijob

Beitragvon Czauderna » 28.12.2013, 13:07

KlausK hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,

habe hier bereits versucht, eine Antwort zu er-googln, leider ohne klares Ergebnis.

Folgendes:

Muss ich als Minijobber (450€ p.M.) eigentlich irgendwo meine Kapitalerträge angeben, die sich auf ca. 3000€ pro Jahr (Dividenden) belaufen?

Habe gelesen, dass man als Pflichtversicherter die Kapitalerträge nicht angeben muss, weil ja auch keine Steuererklärung gemacht werden muss.

Vielen Dank für jede Hilfe!


Hallo,
als Mini-Jobber ist man nicht pflichtversichert - das vorneweg.
Also, wie bist du krankenversichert ?.
Gruss
Czauderna

KlausK
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Beitragvon KlausK » 28.12.2013, 13:18

Die Krankenversicherung zahlt mein Arbeitgeber.

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Beitragvon Czauderna » 28.12.2013, 14:37

Hallo,
Also,pflichtversichert als Arbeitnehmer - da spielen deine Kapitalertraege keine Rolle.
Gruss
Czauderna

KlausK
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Beitragvon KlausK » 28.12.2013, 22:09

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Also,pflichtversichert als Arbeitnehmer - da spielen deine Kapitalertraege keine Rolle.
Gruss
Czauderna


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das würde heißen, dass man als Minijobber doch pflichtversichert ist, oder....? Ihre erstes Posting hat das verneint. Bin etwas verwirrt...

Viele Grüße,
Klaus

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.12.2013, 22:38

KlausK hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Also,pflichtversichert als Arbeitnehmer - da spielen deine Kapitalertraege keine Rolle.
Gruss
Czauderna


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das würde heißen, dass man als Minijobber doch pflichtversichert ist, oder....? Ihre erstes Posting hat das verneint. Bin etwas verwirrt...

Viele Grüße,
Klaus

Hallo,
Das glaube ich gern - weil Sie meinen Beitrag nich richtig gelesen haben.
Ich schrieb, das ein Minijobs keine Krankenversicherungspflicht auslöst.
Danach fragte ich nach Ihrer Krankenversicherung.
Ihre Antwort war, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge zahlen würde.
Da musste ich doch davon ausgehen, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben.
das scheint nicht der Fall zu sein, also noch einmal - wie sind Sie Krankenversicherten und was machen Sie außer dem Minijobs.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2013, 08:44

http://www.aok-business.de/fileadmin/us ... 19-FKB.pdf

Sofern nur der arbeitgeber zahlt, ist grundsätzlich von einem Minijob auszugehen.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=3922243&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Wenn Sie in sich gesehen nur eine geringfügige Beschäftigung aus üben die nich tüber 450,01 € im Monat liegt. Löst diese keine Versicherungspflicht in der GKV aus,

Was die Rentenversicherungspflicht angeht müßte man schauen ob denn diese vorliegt.

Meiner Ansicht nach ist denn weiter zu fragen ob denn eine Familienversicherung möglich ist. Sollte diese möglich sein ergibt sich sich folgendes Problem:

1 Grenze für 2013 385 € Gesamteinkommen mtl. = 4620 € Jährlich
2014 395 € Gesamteinkommen mtl = 4720 € Jährlich

2. Grenze mit Mini Job 450,- € mtl. = 5400,- € jährlich.

Man müßte denn noch jeweils die Werbungskostenpauschale abziehen, dabei kommt es denn darauf an ob verheiratet gemeinsam veanlagt usw.

Sollte jetzt also ein Minijob ausgeübt werden und entsprechend Zinsgewinne i.H.v 3000,- € ergibt sich denn ein jährliches Gesamteinkommen von 8400,- €. Bei der dargestellten Probelmatik wäre denn eine familienvesicherung nicht mehr möglich. ( Selbst unter Berücksichtigung der Werbungsksotenpauschale, wäre das Gesamteinkommen immer noch rund 2000,- zu hoch)

Die Zisngewinne wären denn voll zu verbeitragen. Hier müßte denn der Mindestbeitrag von mtl 157 € mtl an Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung angesetzt werden.

Es würde sich hier denn eher die Frage stellen ob das Arbeitsverhältnis nicht umgewandelt wird in eine SV pflichtiges Arbeitsverhältnis in Höhe von 451 €, da spart auch der Arbeitgeber noch.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=2144674&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Ist aber nur meine Ansicht.

Gruss.

jochen

KlausK
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Beitragvon KlausK » 29.12.2013, 13:08

Czauderna hat geschrieben:
KlausK hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Also,pflichtversichert als Arbeitnehmer - da spielen deine Kapitalertraege keine Rolle.
Gruss
Czauderna


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das würde heißen, dass man als Minijobber doch pflichtversichert ist, oder....? Ihre erstes Posting hat das verneint. Bin etwas verwirrt...

Viele Grüße,
Klaus

Hallo,
Das glaube ich gern - weil Sie meinen Beitrag nich richtig gelesen haben.
Ich schrieb, das ein Minijobs keine Krankenversicherungspflicht auslöst.
Danach fragte ich nach Ihrer Krankenversicherung.
Ihre Antwort war, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge zahlen würde.
Da musste ich doch davon ausgehen, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben.
das scheint nicht der Fall zu sein, also noch einmal - wie sind Sie Krankenversicherten und was machen Sie außer dem Minijobs.
Gruss
Czauderna


Hallo

Dachte, das ging aus meinem Eingangsposting hervor:

Ich mache außer Minijob Kapitalerträge.... um es lapidar zu formulieren.

Viele Grüße

Vergil09owl
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Zinseinnahmen = Gesamteinkommen

Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2013, 13:13

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 052011.pdf

https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... kommen.pdf

Wie schon dargestellt heißt das das du Beiträg entrichten mußt, da eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht besteht.

http://www.aok.de/niedersachsen/beitrae ... -16211.php

KlausK
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Beitragvon KlausK » 29.12.2013, 13:17

Nochmals, um die letzte Llarheit zu umschiffen: :-)

Ich habe einen Minijob, über den ich krankenversichert bin. Ausserdem habe ich Kapitaleinkünfte in 2013, ca. 3000€

LG, Klaus

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Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2013, 13:19

Ein Minijob löst keine Versicherungspflicht aus. Kuck dochmal wie dein aRbeitgeber dich gemeldet hat. Oder ist das ein Altfall?

KlausK
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Re: Zinseinnahmen = Gesamteinkommen

Beitragvon KlausK » 29.12.2013, 13:22

Vergil09owl hat geschrieben:http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... kommen.pdf

Wie schon dargestellt heißt das das du Beiträg entrichten mußt, da eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht besteht.

http://www.aok.de/niedersachsen/beitrae ... -16211.php


Vielen Dank Vergil09owl,

werde mich ich durcharbeiten...

LG Klaus

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Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2013, 13:27

Wie schon geschreiben eine Minijob löst keine Versicherungspflicht aus, sollten alledings 450,01 € gezahlt werden z.B ist dies eine Beschäftigung in der Gleitzone, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils Beiträge abführen.

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Beitragvon KlausK » 29.12.2013, 13:47

Vergil09owl hat geschrieben:Ein Minijob löst keine Versicherungspflicht aus. Kuck dochmal wie dein aRbeitgeber dich gemeldet hat. Oder ist das ein Altfall?


Bin über meinen Arbeitgeber ganz normal krankenversichert. Habe eine Karte. War bis 2010 familienversichert, die dann wegfiel, dann einen Minijob angenommen..

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Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2013, 13:50

Was ist denn dein status auf der Karte 1? Und wie sieht die Jahresmelung denn aus für das Jahr 2009? Bist du gemeldet mit der Personengruppe 109?


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