PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

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Luisa1975
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PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Luisa1975 » 13.06.2016, 22:38

Hi zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten:

Mein Mann ist PKV-versichert und ist ab 1.6.2016 durch Reduzierung der Arbeitszeit wieder direkt GKV-pflichtig. Dies wurde Anfang Juni schriftlich bestätigt und Bewerbung/Anmeldung bei der GKV läuft gerade. Der Grund ist, dass wir Nachwuchs erwarten und er zum einen mehr Zeit für den Kleinen haben möchte und wir zum anderen mit allen in der GKV einfach günstiger dran sind.
Elternzeit kommt aber für ihn nicht in Frage, da er an seiner Karriere bastelt...

Und da ist auch das Problem:
Es besteht die Möglichkeit, dass er ab 1.6. rückwirkend oder auch erst später eine Gehaltserhöhung bekommt, durch die er dann mit dem Gehalt ab 1.6. auf 12 Monate hochgerechnet doch wieder über der JAEG läge. Ob die Beantragung der Erhöhung raus ist, weiß mein Mann aber nicht. Human Resources weiß Stand heute noch nix davon und wies daher Anfang Juni auf GKV-Pflicht hin.

Würde eine solche nachträgliche Erhöhung, selbst wenn sie rückwirkend zum 1.6. erfolgen sollte, die GKV-Pflicht wieder aushebeln?
Was ist, wenn die Versicherungsbestätigung der GKV kommt und HR dann doch noch diesen Monat rückwirkend das Gehalt erhöhen muss? Ist dann der Wechsel in die GKV nichtig?
Was wäre, wenn er die Erhöhung erst ab 1.7. erhalten würde? Wäre er dann quasi einen Monat GKV-pflichtig gewesen und dann erst ab Anfang 2017 wieder versicherungsfrei? Oder könnte jemand feststellen, dass er ja ab Juni auf ein Jahr gerechnet doch über der JAEG lag und alles ist unwirksam?

Mein Mann ist etwas unsicher, ob er die PKV jetzt kündigen sollte, solange er nicht weiß, ob die mögliche Gehaltserhöhung nicht alles "unwirksam" macht und die PKV ihn beim Versuch der Rückabwicklung nicht mehr nimmt. Er will aber halt zurück in die GKV und jetzt keine schlafenden Hunde wecken...

Hoffe uns kann jemand hier die Frage beantworten...haben im Netz nichts dazu gefunden :-(

Czauderna
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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Czauderna » 14.06.2016, 07:49

Hallo,
ich sehe da kein Problem - Fakt ist, dass zum 01.06.2016 zunächst Krankenversicherungspflicht eintritt - die wird vom Arbeitgeber festgestellt und dieser nimmt dann die Anmeldung beider GKV-Kasse vor. Sollte danach rückwirkend zum 01.06. eine Gehaltserhöhung vorgenommen werden, dann besteht der Rechtsanspruch erst ab Tag der Entscheidung, d.h. das Ende der Krankenversicherungspflicht kann meiner Meinung nach dann erst zum 31.12.2016 erfolgen und die bisherige Pflichtmitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt werden.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Dipling » 14.06.2016, 08:02

M.E. bleibt die Versicherungspflicht trotz einer rückwirkenden Gehaltserhöhung zunächst bestehen. Die Gehaltserhöhung sollte zum Zeitpunkt der vorausschauenden Betrachtung auf ein Zeitjahr aber noch nicht feststehen.

"Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch eine rückwirkende
Erhöhung des Arbeitsentgelts überschritten, so endet die
Krankenversicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in
dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden
ist. Maßgebend ist also der Zeitpunkt, von dem an das erhöhte
Arbeitsentgelt beansprucht werden kann, also z.B. der Tag
des Tarifabschlusses, der Betriebsvereinbarung, der Einzelvereinbarung
oder der Verfügung des Arbeitgebers. Auf den Zeitpunkt
der Auszahlung des erhöhten Arbeitsentgelts kommt es
nicht an."

Da Vorversicherungszeiten gem. § 188 Abs. 4 SGB V grundsätzlich nicht mehr erfüllt werden müssen, kann die GKV auch im Folgejahr als dann freiwilliges Mitglied fortgeführt werden.

Edit: Czauderna war schneller :)

Luisa1975
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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Luisa1975 » 14.06.2016, 10:25

Danke schonmal für die Antworten. Ich muss aber trotzdem kurz nochmal nachfragen:

Mein Mann hat das Schreiben von HR bzgl. Arbeitszeitreduzierung und daraus resultierender Versicherungspflicht am 3.6. erhalten und ist damit zu seiner Wunschkrankenkasse für die Aufnahme. Die KK meint, es dauert ca. 2 Wochen, bis deren Versicherungsbestätigung per Post kommt. Erst dann würde und kann er die PKV kündigen. Mit HR hat er telefoniert und gemeldet, bei welcher KK er den Antrag gestellt hat. Die wollten das jetzt schonmal im System umstellen (ich vermute, das ist deren Anmeldung bei der Kasse? Die Sachbearbeiterin scheint etwas überfordert...)
Was ist denn, wenn die genehmigte Gehaltserhöhung bei HR noch diesen Monat eingeht? Ist dann das Schreiben vom 3.6. nicht unwirksam und die rechnen nochmal neu nach?

Czauderna
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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Czauderna » 14.06.2016, 12:13

Hallo,
erst gilt, was in den beiden Antworten oben steht - die Krankenversicherungspflicht wird vom Arbeitgeber festgestellt und die entsprechenden Meldungen an die Kasse gemacht. Von einer rückwirkenden Gehaltserhöhung erfährt die Kasse grundsätzlich nichts, weil dies kein meldepflichtiger
Tatbestand ist. Der Arbeitgeber allein ist verantwortlich dafür, dass seine Entscheidung auf Krankenversicherungspflicht auch den Tatsachen entspricht. Hat er falsch geurteilt und erkennt dies nicht selbst, dann kommt das in der Regel nur durch eine Betriebsprüfung des Rentenversicherungsträgers beim Arbeitgeber raus, wenn gerade das auch geprüft wird. Die Kasse selbst macht da nix.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Luisa1975 » 14.06.2016, 12:28

Huhu,

nach Aussage meines Mannes klang es so, als hätte HR noch gar nichts irgendwohin gemeldet, bis er nicht selbst Rückmeldung gegeben hat, zu welcher Krankenkasse er geht (er hat damit die Meldung quasi selbst dort gemacht). Mein Wissensstand ist aber, dass HR es doch sofort an die letzte bekannte Krankenkasse hätte melden müssen? Demnach wären sie ihrer Meldepflicht schonmal nicht nachgekommen....
Wie gesagt, die Sachbearbeiterin da scheint nicht so helle zu sein...unterjährige Umstellung kann sie wohl nicht.


Und was würde denn passieren, wenn bei der RV-Prüfung rauskommt, dass mein Mann nie pflichtig war? Wird dann alles rückabgewickelt?

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Czauderna » 14.06.2016, 14:18

Hallo,
so ist es nicht wirklich - dein Ehemann hat die freie Kassenwahl, d.h. er sucht sich die Kasse aus, meldet sich dort und gibt an, dass er ab dem 01.06.2016 krankenversicherungspflichtig ist und gibt die Daten seines Arbeitgebers an. Die Kasse versendet innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V. und der Arbeitgeber macht daraufhin die Anmeldung. Nur, wenn der Arbeitnehmer in diesem Falle dem Arbeitgeber keine Wunschkasse benennt und keine Mitgliedsbescheinigung einer Kasse vorliegt muss der Arbeitgeber von sich aus die Anmeldung entweder bei der letzten Kasse (wenn bekannt) oder bei einer Kasse seiner Wahl machen, aber machen muss er die Anmeldung und ist auch dafür verantwortlich. So, wie geschildert sehe ich bisher keine Pflichtverletzung seitens des Arbeitgebers. Ich bin aber schon der Meinung, dass ein Arbeitgeber mit einer eigenen Personalabteilung so etwas im Griff hat und wenn er keine hat, dass sein Steuerberater das ebenso wissen muss.
So wie ich es aus meiner Praxis kenne ( 2 Fälle in den letzten 20 Jahren), würde in diesem Falle lediglich die Umstellung bei der Kasse von Pflicht auf freiwillig versichert umgestellt werden - an der Mitgliedschaft würde sich nix ändern - da inzwischen Leistungen in Anspruch genommen wurden und auch der Versicherte selbst nicht für die falsche Entscheidung des Arbeitgebers verantwortlich sein kann.
Wohlgemerkt, wir reden hier nicht vom Vorsatz - also der Möglichkeit von der PKV in die GKV zu kommen (Absprache Arbeitgeber mit Arbeitnehmer bzw. umgekehrt)
Gruss
Czauderna

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Luisa1975 » 14.06.2016, 14:26

Ok, verstehe ich! Klingt aber dann so, dass es noch Probleme geben könnte, wenn die Info über die Gehaltserhöhung bei HR VOR der Anmeldung meines Mannes bei der KK (durch HR, wenn mein Mann das Schreiben der KK weitergereicht hat) ankommt, oder?

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Czauderna » 14.06.2016, 14:30

Hallo,
warum sollte dein Ehemann die Mitteilung über eine Gehaltserhöhung an die Kasse senden, der Arbeitgeber macht das bestimmt nicht.
Mein Rat, unverbindlich - einfach machen.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Luisa1975 » 14.06.2016, 14:35

Nee, ich meinte es so: wenn HR die Mitteilung über die Gehaltserhöhung zur Erfassung erhält, BEVOR die Aufnahme in der GKV abgeschlossen ist (d.h. Arbeitgeber meinen Mann dort nicht angemeldet hat) - kann es dann nicht sein, dass HR nochmal neu auf 12 Monate rechnet und dann doch Versicherungsfreiheit feststellt und alles zurückrollt?

Also angenommen, die Gehaltserhöhung geht Ende dieser Woche ein und Bestätigung der KK kommt erst Anfang nächster Woche, auf welche hin der AG dann meinen Mann dort anmeldet...

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Czauderna » 14.06.2016, 18:41

Hallo, ich werde oft von Mitusern um meine Geduld beneidet, mit der ich mich hier einbringe, ich verliere sie auch bei dir nicht so schnell. Es gibt da ein Sprichwort, was da lautet " Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär, wär mein Vater Millionär".
Auch wenn ich mich wiederhole - der Arbeitgeber ist entscheidend - im Klartext - wenn der Arbeitgeber heute feststellt, dass er falsch entschieden hat, dann wird er natürlich heute oder morgen keine Anmeldung zum 01.06.2016 bei der Kasse vornehmen, auch wenn ihm eine Mitgliedsbescheinigung der Kasse vorliegen sollte - dann muss die Mitgliedschaft in der GKV-Kasse storniert werden und dein Mann muss die PKV nicht kündigen.
Du hast nach der Kasse gefragt - auch hier nochmal - die Kasse nimmt deinen Mann auf, verschickt die Mitgliedsbescheinigung, wartet auf die Anmeldung und gut ist es. Kommt keine Anmeldung vom Arbeitgeber wird die Mitgliedschaft storniert . kommt eine, ist für die Kasse alles klar. Sollte der Arbeitgeber eine bereits vorgenommene Anmeldung stornieren, wir die Mitgliedschaft natürlich auch storniert. Also, es steht und fällt mit dem Handeln des Arbeitgebers.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV -> GKV unterjährig + späterer Gehaltszuschlag

Beitragvon Luisa1975 » 14.06.2016, 18:51

Hi,

danke nochmal für die Erläuterungen und die Geduld! Wir harren dann mal der Dinge, die da kommen, und hoffen auf das Beste für uns!

Lieben Dank nochmal!


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