vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten:
Mein Mann ist PKV-versichert und ist ab 1.6.2016 durch Reduzierung der Arbeitszeit wieder direkt GKV-pflichtig. Dies wurde Anfang Juni schriftlich bestätigt und Bewerbung/Anmeldung bei der GKV läuft gerade. Der Grund ist, dass wir Nachwuchs erwarten und er zum einen mehr Zeit für den Kleinen haben möchte und wir zum anderen mit allen in der GKV einfach günstiger dran sind.
Elternzeit kommt aber für ihn nicht in Frage, da er an seiner Karriere bastelt...
Und da ist auch das Problem:
Es besteht die Möglichkeit, dass er ab 1.6. rückwirkend oder auch erst später eine Gehaltserhöhung bekommt, durch die er dann mit dem Gehalt ab 1.6. auf 12 Monate hochgerechnet doch wieder über der JAEG läge. Ob die Beantragung der Erhöhung raus ist, weiß mein Mann aber nicht. Human Resources weiß Stand heute noch nix davon und wies daher Anfang Juni auf GKV-Pflicht hin.
Würde eine solche nachträgliche Erhöhung, selbst wenn sie rückwirkend zum 1.6. erfolgen sollte, die GKV-Pflicht wieder aushebeln?
Was ist, wenn die Versicherungsbestätigung der GKV kommt und HR dann doch noch diesen Monat rückwirkend das Gehalt erhöhen muss? Ist dann der Wechsel in die GKV nichtig?
Was wäre, wenn er die Erhöhung erst ab 1.7. erhalten würde? Wäre er dann quasi einen Monat GKV-pflichtig gewesen und dann erst ab Anfang 2017 wieder versicherungsfrei? Oder könnte jemand feststellen, dass er ja ab Juni auf ein Jahr gerechnet doch über der JAEG lag und alles ist unwirksam?
Mein Mann ist etwas unsicher, ob er die PKV jetzt kündigen sollte, solange er nicht weiß, ob die mögliche Gehaltserhöhung nicht alles "unwirksam" macht und die PKV ihn beim Versuch der Rückabwicklung nicht mehr nimmt. Er will aber halt zurück in die GKV und jetzt keine schlafenden Hunde wecken...
Hoffe uns kann jemand hier die Frage beantworten...haben im Netz nichts dazu gefunden
