Beurlaubung Zeitpunkt zum Wechsel PKV->GKV

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Gorgos420
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Beurlaubung Zeitpunkt zum Wechsel PKV->GKV

Beitragvon Gorgos420 » 06.02.2017, 12:14

Hallo Zusammen,

ich bin seit Sept. 2016 in der PKV. Die erste Beitragerhöhung und Probelme stellten sich bereits im Dez. ein, so dass ich meine Entscheidung bereits bereue.
Nun werde ich auf eigenen Wunsch im Frühling von meinem Arbeitgeber für 6 Monate beurlaubt (also kein Gehalt).
Nun wollte ich diese Auszeit nutzen um wieder unter die Einkommensgrenze zu rutschen um dann 2018 wieder in die GKV zu wechseln.
Nun habe ich gelesen das es Probleme geben kann wenn eine Beurlaubung für 6 Monate stattfindet und eine Beschäftigung wieder folgt.Es war die Rede
Dabei sollten Sie allerdings darauf achten, dass im eventuell abgeänderten Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird, dass die Änderung nur zeitlich befristet gelten soll.

Hat jmd Erfahrungen diesbezüglich? Sorgen bereitet mir auch der hohe PKV Satz während meinem Sabbatical. Dieser ist durch Erhöhung des Selbstbehaltes auch kaum zu mindern. Habt ihr noch eine Idee wie ich den hohen PKV Satz drücken kann ?
Ich würde mich über euer Feedback freuen.

MFG Gorgos

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Re: Beurlaubung Zeitpunkt zum Wechsel PKV->GKV

Beitragvon Gorgos420 » 06.02.2017, 12:36

Achja bin deutlich unter 55 ;)

Gorgos420
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Re: Beurlaubung Zeitpunkt zum Wechsel PKV->GKV

Beitragvon Gorgos420 » 11.02.2017, 09:36

anyone?

Czauderna
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Re: Beurlaubung Zeitpunkt zum Wechsel PKV->GKV

Beitragvon Czauderna » 11.02.2017, 10:51

Hallo,
die Frage betrifft tatsächlich nur die PKV - von daher bin ich persönlich als GKV-Experte leider überfragt - sorry.
Gruss
Czauderna

sct
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Re: Beurlaubung Zeitpunkt zum Wechsel PKV->GKV

Beitragvon sct » 05.04.2017, 10:37

Gorgos420 hat geschrieben:...von meinem Arbeitgeber für 6 Monate beurlaubt (also kein Gehalt). ...

Also erstmal ist das arbeitsrechtlich ein Widerspruch. Wer beurlaubt ist, erhält Gehalt. Es kann dann höchstens eine unbezahlte Freistellung sein.
Und nun kommt es darauf an wie das geregelt ist. Das kann man als Vertragszusatz zum Arbeitsvertrag machen oder kündigen und neu anfangen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn es darum geht wieder eine Versicherungspflicht zu bekommen wäre es am sichersten sich kündigen zu lassen und zum Arbeitsamt zu gehen. Du erlangst allein schon wegen dem Bezug von ALG-1 dern Status eines Pflichtversicherten.

Bist Du verheiratet? Und geht Deine Frau nichtselbstständig arbeiten? Dann geht das auch über die Familienversicherung wenn Du in Deiner Auszeit kein Einkommen hast (bzw. nur bis mximal 450€). Das geht sogar über die magischen 55 Jahre hinaus !! (Ein alter Trappertrick mit dem die ganzen "Oldd-Daddy's" kurz vor der Rente in die GKV gehen).

Na dann viel Erfolg
SCT


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