vielleicht bekomme ich hier auf meine Fragen eine passende Antwort.
Seit 10 Jahren erhalte ich eine Bu-Rente §240 SGB, Krankenkassen- und Pflegeversicherung werden davon abgezogen. Im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen habe ich gearbeitet und von dem Gehalt ebenso Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Nun bin ich erneut erkrankt und beziehe Krankengeld.
Dies zu meiner Situation. Mein Mann wird nach langer Erkrankung nun ausgesteuert, er ist 59 in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, der Rentenantrag auf EU-Rente läuft. Die Nahtlosigkeitsregelung §145 SGB hat die Agentur abgelehnt, ebenso die Zahlung von Arbeitslosengeld. Widerspruchsverfahren läuft!
Nun zu meiner Frage:
Wie ist mein Mann dann krankenversichert in der GKV? Hat das Widerspruchsverfahren aufschiebende Wirkung oder kann bzw. muss ich ihn über mich familienversichern? Wenn ja, über meinen Bu-Rente oder über meinen Krankengeldbezug? Geht es überhaupt?
Bin auf Antworten sehr gespannt.
Goldi
