Gesundheitsreform - Wie versichere ich mich jetzt? Hilfe!

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jack24
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Gesundheitsreform - Wie versichere ich mich jetzt? Hilfe!

Beitragvon jack24 » 03.01.2008, 16:49

Hallo,

ich hoffe mal auf Eure Hilfe, denn so gaaanz sicher wie ich mich jetzt versichern soll bzw kann bzw muss weiss ich immer noch nicht! :roll:

Also, ich bin seit Feb 07 nicht mehr krankenversichert. Bis Aug 06 war ich als Student bei der DAK versichert, danach "freiwillig gesetzlich versichert als Uni-Absolvent" ebenfalls bei DAK bis Feb 07. Danach erhielt ich von der DAK nen schreiben das sie mich nun neu einstufen müssten zur Beitragsberechung. Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert. Ich sitze seit Feb 07 an meiner Diplomarbeit und hab ein Nebengerwebe (Kleinunternehmer) um mich so über Wasser zu halten bis ich einen angestrebeten Job finde.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, falle ich ja eigentlich unter die Personen, die sich Privat versichern können, da selbstständig. ABER: Da ich zuletzt freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, bin ich seit Apr07 pflichtversichert bei der DAK! Richtig!?

Also, da ich mittlerweile zumindestens nebenbei soviel verdiene, dass ich mir eine Krankenversicherung leisten möchte, stellt sich für mich folgende Frage?

1. Wenn ich mich bei der DAK melde, werden sie mich versichern, aber auch das Geld rückwirkend ab dem Apr07 verlangen. Stimmt das so?

2. Die DAK hat sich ja bisher nicht bei mir gemeldet. Da ich ja im Moment selbstständig bin, könnte ich mich auch "einfach" privat versichern, und somit verhindern das die DAK auf mich aufmerksam wird. Oder? Gibts da schon irgendwelche Erfahrungswerte?

Alles ziemlich mittel, ich weiss, aber versuch mich halt im Moment irgendwie durchzuschlagen. Wenn ich schon nen festen Job hätte, würde mir die etwaigen Rückzahlungen an die DAK auch nicht das Genick brechen. Aber so siehts echt schlecht aus.

Hoffe ihr habt Rat!!!

Grüsse,

Jacky

DKV-Service-Center
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Re: Gesundheitsreform - Wie versichere ich mich jetzt? Hilfe

Beitragvon DKV-Service-Center » 03.01.2008, 20:05

hi jack24,

ich werd nen :evil: tun aber alles was sie sagen ist richtig.
Gruß

Gast100

Beitragvon Gast100 » 03.01.2008, 23:00

Bloß nicht Deiner alten Gesetzlichen Bescheid sagen und schlafende Hunde wecken. Kannst in deren Satzung nachsehen, was dann mit Dir passieren würde.

Aber Dir kommt ja eh nur die Private in Frage oder Ausland.

GS
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Bloß kein Geständnis ...

Beitragvon GS » 04.01.2008, 01:07

... denn das koste dich deine knappe Kohle auf jeden Fall.

Kann insoweit den beiden Vorschreibern DKV-Service-Center und Gast100 nur zustimmen.

Heißt natürlich "Versicherungslücke" beim Eintritt in die PKV, weil du den schlafenden DAKkel dann doch wecken müsstest. Aber damit kann man umgehen. Kalkuliertes Risiko als Wartezeit oder ärztliche Untersuchung zu deren Ausschluss. Alles Weitere von dem. der das dann aufschreiben darf/kann/muss.

Zum Ausland will ich jetzt nix sagen, dort kennt sich Gast100 besser aus.

Ist alles natürlich keine Garantie dagegen, dass der DAKkel irgendwann von alleine aufwacht und dann so lange kläfft, bis du den Rücksatand bis zum PKV-Beginn oder Auslandsabgang entnervt ausgleichst ...

Dann pennt er wieder weiter.

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 04.01.2008, 19:10

Schwierig, weil wir alle diesbezüglich keine längerfristigen Erfahrungswerte haben.

1. Möglichkeit: Sprich mit der DAK, vereinbare eine Ratenzahlung und bleibe in der gesetzlichen.

2. Du versicherst Dich privat, mit dem Risiko, dass die gesetzliche auf Dich zukommt und Dich Rückwirkend in die gesetzliche zwingt, die private ist dann futsch, wenn Du Glück hast rückwirkend, dann bekommst Du die Beiträge zurück, aber bereits eingereichte Rechnungen musst Du erstatten, kann sehr, sehr teuer werden.

Bedenke zudem, dass Du eine Lücke in der Pflegeversicherung hast und diese eigentlich nicht zulässig ist, aber beim Wechsel in die PKV neue Wartezeiten von 5 Jahren aufruft....

Kannst also wählen zwischen erhängen und erschiessen...

Meine Empfehlung... Mit der GKV kommunizieren... der aktuelle "Schaden" ist überschaubar.

GS
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Beitragvon GS » 04.01.2008, 22:16

Schwierig, weil wir alle diesbezüglich keine längerfristigen Erfahrungswerte haben.


Stimmt. der 1.4.2007 ist noch nicht so alt.

1. Möglichkeit: Sprich mit der DAK, vereinbare eine Ratenzahlung und bleibe in der gesetzlichen
.
... und ernähre dich redlich.

2. Du versicherst Dich privat, mit dem Risiko, dass die gesetzliche auf Dich zukommt und Dich Rückwirkend in die gesetzliche zwingt, die private ist dann futsch ...


... wieso, unser Freund bezahlt die ausstehenden Beiträge, die er unter 1. auch bezahlen müsste, und die er bis dahin hoffentlich schon mal zurückgelegt hat (statt nach 1. die Raten abzustottern).

wenn Du Glück hast rückwirkend, dann bekommst Du die Beiträge zurück, aber bereits eingereichte Rechnungen musst Du erstatten, kann sehr, sehr teuer werden.


Mit Beginn der privaten KV endet die Versicherungspflicht nach dieser sattsam bemühten Ziffer 13 des Absatzes 1 des Paragrafen 5 des Sozialgesetzbuches römisch 5, auch dann wenn die sich darauf berufende Pflichtversicherung zuvor nie vollzogen wurde, sie gewissermaßen also noch jungfräulich ist. Also nix mit Doppelversicherung und/oder Rückerstattung von eingereichten Rechnungen,

Bedenke zudem, dass Du eine Lücke in der Pflegeversicherung hast ...


Das gefällt mir, denn es erinnert mich an meinen Beichtvater vor über 40 Jahren, als er mir die Folgen des Verstoßes gegen das V. Gebot, nein trotz SGB V war es Gott sei Dank nur das VI. Gebot, eindringlich klargemacht hat... :pb:

und diese eigentlich nicht zulässig ist, aber beim Wechsel in die PKV neue Wartezeiten von 5 Jahren aufruft ....

Woher sollen die 5 Jahre kommen, wenn die Lücke nur einige Monate betragen hat? Alternativvorschlag: Pflegezusatzversicherung. Vernünftig bemessen, gleicht sie die Lücke aus und was noch viel wichtiger ist, sie zahlt auch hinterher weiter.

Kannst also wählen zwischen erhängen und erschiessen...

Meine Empfehlung... Mit der GKV kommunizieren... der aktuelle "Schaden" ist überschaubar.

Also erhängen.

Dann bin ich mehr fürs Erschießen. Da besteht (in unserem Fall) immer noch die Chance, dass
1) nie ein Schuss fällt
2) so spät geschossen wird, dass inzwischen die kugelsichere Weste (zurückgelegte Beiträge) anliegt oder
3) ein anderes "vorrangiges" Todesurteil (Alter/Krankheit/Unfall) zu vollstrecken war.

Wie am Anfang gesagt. An Erfahrungswerten mangelt es zwar, aber soll sich deshalb jemand vorsorglich aufhängen? -nö-

Gruß von
Gerhard

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.01.2008, 00:42

zunächst einmal ein frohes Neues!

Jacke24, es ist egal wie Du es anstellst. Eins ist auf jeden Fall klar, seit dem 01.04.2007 bist Du ohne ausreichende Absicherung im Krankheistfall und unterliegst somit auch ab dem 01.04.2007 der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Das ist Fakt und kann man leider nichts dran rütteln. Wann die Krankenkasse dahinter kommt ist auch völlig Schnuppe; du bist kraft Gesetzes versichert. In dieser Fallkonstellation hat die gesetzliche KV natürlich auch ein Anspruch auf Beiträge - und zwar unabhängig davon - ob Du die Leistungen in Anspruch genommen hast, oder nicht. Diese Beitragsansprüche verjähren natürlich irgendwann, aber ist die Frage wann? Ich würde tendenziell mal auf eine Frist von 4 Jahren tippen, aber habe da noch nicht so richtig nachgeschnüffelt. Jenes ist die allgemeine Verjährungsfrist. Ergo, die gesetzliche KV kann irgendwann innerhalb der Verjährungsfrist noch die Beiträge fordern.

Du unterliegst solange dieser Versicherungspflicht - bis Du über eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügst; d. h. wenn Du bspw. zum 01.03.2008 eine private KV (Kostenabsicherung vergleichbar mit der gesetzlichen KV) abschliesst, dann bist Du versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV in der Zeit vom 01.04.2007 - 29.02.2008.

Gehe mal davon aus, dass die Krankenkasse irgendwann nachbohren wird; denn dieser Versicherungspflicht ist nicht einzig und allein von Deiner Meldung abhängig; da diese Versicherungspflicht kraft Gesetzes entsteht. Da hilft der Rat von Gast 100 auch nicht weiter, denn das Bangen dürfte gross sein.

Du sollest Dich jetzt entscheiden, was insgesamt besser und günstiger für Dich ist.

Es grüsst der Rossi

Gast100

Beitragvon Gast100 » 05.01.2008, 13:09

Unsinn, rossi.

Solange er nicht unversichert als Angestellter ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, fragt die alte gesetzliche Kasse nicht danach. Sie hat auch gar keine andere Handhabe als die Aussage des ehemalig Versicherten.

Außerdem ist dieses ganze Gesetz nicht nur vor der Verfassung hochgradig problematisch, so dass künftig sowieso gesetzliche Änderungen zu erwarten sind.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.01.2008, 16:43

Vielen Dank für Dein Kompliment.

Aber, Du liegst völlig daneben. Da habe ich persönlich aber schon ganz andere berufliche Erfahrungen gemacht. Die Krankenkassen fragen sehrwohl danach, ob ein ausreichende Krankheitsschutz vorhanden ist. Vermutlich weisst Du es besser, weil Du mehr Erfahrung im diesem Bereich hast. Aber diese Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes.

Ist nur ne Frage, wann die Krankenkasse nachfragt und ob dann die Beitragsansprüche verjährt sind.

Auf die gesetzlichen Änderungen bin ich gespannt.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 05.01.2008, 17:05

Wie daneben? Wann fragen die Kassen denn? Frühestens, wenn sie Wind bekommen. Wann bekommen sie Wind? Wenn der Versicherungspflichte im System der Gesetzlichen selbst aktiv wird. Man kann also immer noch zum Arzt gehen. Ich verstehe ehrlich nicht, wieso Du den Leuten unnötig Angst machst.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.01.2008, 17:15

Eben nicht, die Krankenkassen haben auch einen Ermittlungsgrundsatz, da diese Versicherungspflicht kraft Gesetzes entsteht.

Und vor allen Dingen, wenn die Kunden noch im Jahr 2007 ausgeschieden sind, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Krankenkasse nachbohren wird. Klar, wenn man 1958 zuletzt gesetzlich versichert war, würde ich ganz ruhig bleiben, ab nicht wenn man bis zum 31.03.2007 zuletzt versichert war.

Schliesslich muss Jack24 selber entscheiden, was sie macht.

Ich mache hier definitiv niemanden irgendwie Angst, ich weise nur darauf hin, was passieren kann, und wie die Praxis der Krankenkassen aussieht, mehr nicht.

Na klar - Gast 100 - Du siehst es vermutlich wieder anders.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 05.01.2008, 18:57

Ich sehe es anders, weil die Kasse keine Handhabe hat. Es gibt wahrscheinlich noch nicht mal eine Auskunftspflicht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.01.2008, 01:44

Sorry Gast 100 - Du hast es im Ansatz noch nicht einmal verstanden, was die Versicherungspflicht ím Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGV bedeutet.

Wir sind hier nicht in einem Wunschkonzert; sondern in einem demokratischen Rechtsstaat, der sich durch gewissse Regeln ordnet.

Ich habe es verstanden, Du teilst diese Regeln nicht und möchtest am liebsten einen eigenen Urwaldstaat bilden!!!!!


Na ja, mache es!!! Aber verführe hier nicht irgendwelche hilflosen Kunden, die dann irgendwie oder irgendwo den Bach völlig hinuntergehen.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 06.01.2008, 11:30

Guten Morgen,

um mal eine weitere Stimme abzugeben:
SGB lesen (bitte nicht die Version aus 2006), feststellen dass hier Versicherungspflicht greift, verstehen dass Beiträge nachzuzahlen sind, hier rein schauen und dann bleibt nur zu sagen:
Rossi: Recht!
Gast100: falsch! Das ist illegal und verfällt so schnell nicht!

Frank Wilke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.01.2008, 12:51

Tja, die Beitragsansprüche verjähren natürlich.

Rechtsgrundlage ist hier § 25 SGB IV

(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.


Wobei hier noch zu klären ist, ob nicht sogar die 30 Jahre gelten.


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