Beitragsnachzahlung bei hauptberuflicher Selbständigkeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Tippi

Beitragvon Tippi » 04.07.2008, 11:03

Cassiesmann hat geschrieben:
Tippi hat geschrieben: #-o Ist das wirklich so :?: :?:



Hallo,

so ist das Gesetz. Seit dem 01.04.07 ist jeder, der der GKV zuzuordnen ist, zur Versicherung verpflichtet.

Einfache Gegenfrage, stellen Sie sich vor, die Tochter hätte in der Zeit einen Krankenhausaufenthalt für bspw. 20000€ gehabt, Sie hätten sicher versucht diese Kosten irgendwie anderen (z.B. der gKV) aufzudrücken!

Gruß
CM





Nur das Diese sich davon nichts angenommen hätte!! Trotzdem Danke .-.


Gruß, Tippi

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.07.2008, 11:14

Nun denn rog; hast Du explizit einen Bogen zum Beitritt für die freiwillige KV unterschrieben und bei der KV eingereicht?

Wenn nein, dann hat die KV keinen rückwirkenden Anspruch auf Beiträge für die freiwillige KV. Erfahrungsgemäß machen die Kvén es in solchen Konstellationen so, ohne Beitritt dennoch eine freiwillige KV durchzuführen.

Aber nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes geht dieses nicht.

Dann hat die KV allenfalls ab dem 01.04.2007 einen Beitragsanspruch, da Du ab diesem Zeitpunkt pflichtversichert bist.

Aber ehrlich gesagt, ist ne Frage ob man die Geschichte auf die Spitze treiben sollte.

Deine Geschichte ist mehr als abenteuerlich. Wenn die Krankenkasse auf Gegenangriff geht, dann könnte es nämlich losgehen.

Fingiertes Arbeitsverhältnis. Verstoß des Arbeitgebers; Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.

Du selber ist den Mitteilungspflichten nicht nachgekommen. Ist auch ne Ordnungswidrigkeit und kann - meines Erachtens -mit bis zu 3.500,00 Euro Bußgeld geahndet werden.

Nun denn, was soll ich Dir raten. Der Karren steckt ganz schön im Dreck.

rog
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 25.04.2008, 02:37

Beitragvon rog » 06.07.2008, 16:48

Hallo Rossi,

das soll keine Zweier-Unterhaltung werden, ich denke Du hilfst aber vielen Mitlesenden hier durch Deine fundierten Ausführungen, genauso natürlich auch die anderen Experten hier.

Vielen Dank. Ich habe die freiwillige Mitgliedschaft zu meiner GKV gerade rückwirkend unterschrieben. Ich sehe das genau wie Du. Einersets treibt einen noch angesichts der Nachzahlungshöhe etwas der Wunsch, das zu senken, andererseits will ich die GKV aufgrund meiner Lage nicht weiter provozieren. Zumal es ja nunmal Beiträge sind, die ich auch moralisch betrachtet aufwenden muß.

Wenn ich nun das Kriegsbeil ausgraben würde und anschließend ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges oder einige Deiner angesprochenen Begleitumstände am Hals hätte, könnte ich nicht mehr zurückrudern. Das ist schon in Ordnung so. 8-[

Beste Grüße
rog

rog
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 25.04.2008, 02:37

Beitragvon rog » 11.07.2008, 22:57

Ich habe noch einmal eine Frage. Wenn ich mich mit der GKV auf eine möglicherweise mehrjährige Ratenzahlungsmöglichkeit einigen kann, wird sie diese doch warscheinlich nur akzeptieren, solange ich bei ihr versichert bleibe. :?
In einem andreren Thread wurde dargelegt, daß für den Zeitraum der Beitragsrückzahlung der Versicherungsschutz möglicherweise ruhen könnte.

Nun hätte ich ja die Wahl, auch zu einer PKV zu wechseln. Theoretisch auch sofort. Das wäre nach vorangegangenen Diskussionen hier im Forum für meine Situation wohl auch das beste.
Was meint Ihr, wie würde die GKV reagieren, wenn man vor Ablauf der Ratenzahlungen der Beitragsrückstände kündigen würde (natürlich werden die Raten bis zur vollständigen Abzahlung weiter bedient)?
Ich würde gerne eure Meinung hören. Natürlich kann ich die GKV auch jetzt schon über meinen Wechselwunsch informieren, befürchte aber, daß dann eine Ratenzahlung wohl ausgeschlossen werden würde. Sind Ratenzahlungen immer an ein bestehendes Versicherungsverhältnis gebunden?

Vielen Dank. Ihr helft mir sehr.

Beste Grüsse
rog

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.07.2008, 23:26

Also, schliesse doch am besten schriftlich mit der GKV ne Ratenvereinbarung ab. Dann hast Du auch etwas für die eigenen Unterlagen.

Ich wüsste keinen nachvollziehbaren Grund die Ratenvereinbarung jetzt aufgrund einer anschliessenden Kündigung zu widerrufen, zumindest aus der Sicht der KV nicht.

rog
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 25.04.2008, 02:37

Beitragvon rog » 17.07.2008, 21:24

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gerade in einem längst nicht so previlegiertem Nachbarforum gelesen, daß ein Versicherungswechsel von der GKV zur PKV - also eine Kündigung der GKV - erst möglich sei, wenn keinerlei Zahlungsrückstände mehr offen seien.
](*,) Würdet Ihr das auch so einschätzen? Kann die GKV tatsächlich eine Kündigung verweigern, solange eine Ratenzahlung noch laufen würde?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Beste Grüße
rog

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.07.2008, 22:43

Na nu, wie war das noch einmal, nichts ist unmöglich!!!

Aber hierfür muss es dann ja wohl im VVG eine Rechtsgrundlage geben, oder?!?! Oder ist es das eigene Landrecht der privaten KV?

Bist Du sicher, dass die private KV insgesamt für Dich günstiger ist?!?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.07.2008, 23:42

Ach so, die Kündigung in der geseztlichen KV ist definitiv nicht von evtl. Beitragsrückständen abhängig.

Der Wortlaut des Gesetzes ist mehr als eindeutig:

§ 191 SGB V Ende der freiwilligen Mitgliedschaft



Die freiwillige Mitgliedschaft endet

1. mit dem Tod des Mitglieds,

2. mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft oder

3. mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4) ); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt.


Die Wirksamkeit einer Kündigung in der freiw. KV hängt defintiv nicht von einem evtl. ausgeglichenem Beitragsrückstand ab.

In welchem Forum surfst Du herum?!?!

rog
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 25.04.2008, 02:37

Beitragvon rog » 18.07.2008, 00:33

Ich gebe zu, ich war in einem anderen Furum. Aber nur kurz. Und nur dieses eine mal. :oops:

Ich hatte nach dem mir von der H-- angebotenen Grundschutz e1000 gegoogelt, der hier auch bereits aufgrund seines bescheidenen Leistungsumfangs eher zurückhaltend empfohlen wurde.
Ich habe hier alle Beiträge bis 2005 rurückgelesen, um mehr darüber zu erfahren.

Im PKV-Forum der Seite krankenkassentarife.de gab es die selbe Konstellation wie bei mir: Der Kunde muß Beitragsrückstände der GKV ausgleichen und wollte zur PKV in den Tarif e1000 wechseln.
Darauf gab es folgende Antwort: "Zum E1000: Dies ist ein Einsteigertarif, der davon ausgeht, dass man in die besseren Bausteine wechselt. Deshalb ist die Verbleibenswahrscheinlichkeit und damit die Altersrücklage sehr niedrig kalkuliert. Aber hier können Sie sich eh erst nach Abzahlung Ihrer Schulden bei der GKV und nach zweimonatiger Kündigungsfrist versichern. Immerhin ist dann keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit fällig, sondern nur die Gesundheitsfragen.

Der Preis ist einfach verlockend. 165 Euro inkl. 120 Euro Krankengeld nach 21 Tagen incl. Pflege (aber 1000 Euro SB), das sind derzeit etwa 400 Euro weniger als meine Beiträge zur GKV.

Mit den Einschränkungen meine ich leben zu können. Da meine warscheinliche Frau in spe wohl als Angestellte arbeiten möchte, halte ich diesen Weg nach meinem laienhaften Verständnis für den gesamt günstigeren und auch besseren.
Natürlich frage ich mich, ob man mit eventuell etwas höheren Beiträgen einer anderen Gesellschaft nicht deutlich bessere Leistungen bekommen würde.

Beste Grüße
rog

rog
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 25.04.2008, 02:37

Beitragvon rog » 18.07.2008, 00:41

@rossi,

vielen Dank für die Erläuterungen!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste