besteht für eine Person, die bis zum Erreichen des 23.Lebensjahr als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und im Anschluss eine Weiterversicherung versäumt hat KV-Schutz ab diesem Zeitpunkt aufgrund der Regelung in Abs.1 Nr.13 ?
Ich habe hier auf Anfrage bei einer Krankenkasse zur Antwort bekommen, dass familienversicherte Personen nicht unter die Auffangversicherung fallen und insoweit notfallmäßige Krankenbehandlungskosten die in der versicherungslosen Zeit angefallen sind, durch die Krankenkasse nicht übernommen werden.
Ist die Aussage der Krankenkasse so richtig?

Vorab vielen Dank für Eure Antwort.