Hallo ich habe einen Sohn, der ist 23, leider hat er weder eine Ausbildung noch eine Arbeitsstelle.Er bekommt keinerlei Unterstützung vom Staat. Von der Krankenkasse haben sie uns jetzt geschrieben das er nicht mehr über die Familienversicherung versichert ist. Muss er sich jetzt Privat versichern? Aber wovon soll er das denn bezahlen? Gibt es da vielleicht eine andere Möglichkeit??
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG Ani
Nicht Krankenversichert????????
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Seit dem 01.04.2007 ist alles anders.
In einem modernen Sozialstaat muss sich jeder versichern. Dazu zählt leider auch Dein Sohn.
Klar, er kann sich jetzt privat versichern, wenn er möchte. Ist ne Frage was billiger ist.
Macht er nix, dann ist er automatisch bei der letzten GKV pflichtverersichert. Der Beitrag geht bei ca. 130,00 Euro monatlich los.
Ihr könnt evtl. man den Anspruch auf Hartz IV prüfen lassen. Dieser Anspruch ist jedoch vom Eltereinkommen (Bedarfsgemeinschaft mit Kindern unter 25 Jahre) abhängig.
In einem modernen Sozialstaat muss sich jeder versichern. Dazu zählt leider auch Dein Sohn.
Klar, er kann sich jetzt privat versichern, wenn er möchte. Ist ne Frage was billiger ist.
Macht er nix, dann ist er automatisch bei der letzten GKV pflichtverersichert. Der Beitrag geht bei ca. 130,00 Euro monatlich los.
Ihr könnt evtl. man den Anspruch auf Hartz IV prüfen lassen. Dieser Anspruch ist jedoch vom Eltereinkommen (Bedarfsgemeinschaft mit Kindern unter 25 Jahre) abhängig.
Danke für deine schnelle Antwort, einen Harz4 Antrag haben wir schon versucht zu stellen, aber das bekommt er erst mit 25 Jahren. Man hat uns gesagt das er nur bis 23 Jahre Familienversichert ist und diese 2 Jahre dazwischen das wäre eine Gesetzeslücke. Da wir noch 3 andere Kids haben, sind wir(als Eltern) auch nicht in der Lage die 130,00 Euro Versicherung zu zahlen. Was kann man da tun????
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Tritt dem Jungen mal kräftig in den Hintern !
Hallo ? Er ist 23 Jahre, da sollte er eigentlich schon lange für sich selber sorgen können.
Er sollte sich schleunigst daran gewöhnen dass es eben nicht für jeden Pups ein Amt gibt, dass im Zweifel die Kosten übernimmt.
Ich als Vater würde Ihm das unmissverständlich nahebringen.
Er ist versichert, aber nur für Notfälle. Die KK kann seit dem 23. Geburtstag die Beiträge nachfordern.
Hallo ? Er ist 23 Jahre, da sollte er eigentlich schon lange für sich selber sorgen können.
Er sollte sich schleunigst daran gewöhnen dass es eben nicht für jeden Pups ein Amt gibt, dass im Zweifel die Kosten übernimmt.
Ich als Vater würde Ihm das unmissverständlich nahebringen.
Er ist versichert, aber nur für Notfälle. Die KK kann seit dem 23. Geburtstag die Beiträge nachfordern.
Jenes ist genau das Problem
Es ist die sog. Null-Bock-Generation!!!
Aber ich kann Dich beruhigen. Er ist definitiv versichert. Auch wenn er nicht zahlt, hat er ein Anspruch auf Leistungen in aktuten Notfällen. D. h. ohne zu löhnen bekommt er eine Art der Grundversicherung von der gesetzlichen Kv.
Damit bist Du - als Mammi - aussen vor!
Die Beiträge muss er natürlich selber löhnen. Da geht kein Weg dran vorbei. Auch wenn er nicht zahlt - dann verfolgt ihn dieser Beitragsrückstand ein Leben lang. Nicht nur der Beitragsrückstand sondern auch noch fette Säumniszuschläge. Aber das ist ein Problem der Null-Bock-Generation. Aufgehoben ist nicht aufgeschoben.
Dein Sohnemann verbaut sich derzeit das ganze Leben mit hohen Beitragsforderungen. Bringe ihm die Erleuchtung.
Er soll nun endlich - wach werden - und in die Puschen kommen.
Sorry hatte ich übersehen, das Problem ist das er nicht in die Socken kommt mit Arbeit meine ich. Man kann reden und reden aber es kommt nichts, was will man da machen???
Es ist die sog. Null-Bock-Generation!!!
Aber ich kann Dich beruhigen. Er ist definitiv versichert. Auch wenn er nicht zahlt, hat er ein Anspruch auf Leistungen in aktuten Notfällen. D. h. ohne zu löhnen bekommt er eine Art der Grundversicherung von der gesetzlichen Kv.
Damit bist Du - als Mammi - aussen vor!
Die Beiträge muss er natürlich selber löhnen. Da geht kein Weg dran vorbei. Auch wenn er nicht zahlt - dann verfolgt ihn dieser Beitragsrückstand ein Leben lang. Nicht nur der Beitragsrückstand sondern auch noch fette Säumniszuschläge. Aber das ist ein Problem der Null-Bock-Generation. Aufgehoben ist nicht aufgeschoben.
Dein Sohnemann verbaut sich derzeit das ganze Leben mit hohen Beitragsforderungen. Bringe ihm die Erleuchtung.
Er soll nun endlich - wach werden - und in die Puschen kommen.
Hallo Ani,
vielleicht schaust du ja noch mal hier ins Forum? Hat sich inzwischen eine Lösung ergeben? Wie konntet ihr mit der KV verbleiben?
Meines Wissens ist es so: Rein rechtlich gesehen, müsst ganz einfach ihr als Eltern die Beiträge zahlen, denn Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Folgender Smiley ist ironisch gemeint:
Toll, nicht wahr? Kindergeld bekommst du im Fall deines Sohnes natürlich keines mehr, bei der Steuererklärung gibt's keine Kinderfreibeträge mehr und bei Sozialleistungen wie Bafög oder Schulwegkosten (für die anderen Kinder in der Familie) zählt dieser Sohn nicht mehr. Er ist ja dem Gesetz nach erwachsen und kommt aus der Sicht des Gesetzgebers (da er nicht mehr in irgendeiner Schul- oder Berufsausbildung ist) für sich selbst auf... Einem anderen Gesetz nach musst du aber für ihn aufkommen mindestens bis zu seinem 25. Geburtstag (und wer weiß, wahrscheinlich in bestimmten Fällen auch noch länger). Du darfst ihn also beherbergen und verköstigen und alle weiteren finanziellen Belange übernehmen. (Gleichzeitig kannst du dir Tag für Tag die Misere mit ansehen, wie dieser junge Mensch sein Leben verpfuscht.)
Die Aufwendungen kann man evtl. (bis zu einer gewissen Höhe und unter gewissen Umständen - alles sehr begrenzt) steuerlich absetzen.
Fakt ist: Du hast (finanzielle) Pflichten (weit über die Volljährigkeit hinaus), deine Einflussmöglichkeiten als Eltern enden aber mit der Volljährigkeit.
Für solche, die meinen "Die brauchen halt einen ordentlichen Tritt in den Hintern": Wahrscheinlich hattet ihr noch nie mit solchen Leuten zu tun, die sich hartnäckig und umfassend verweigern - das kann einem die letzte Kraft rauben und man richtet doch nichts aus. Und: Vom rechtlichen Standpunkt her haben die Eltern wirklich NULL Handhabe. (Das wurde mir vom Jugendamt bestätigt, das sich natürlich auch nicht zuständig fühlt, denn die jungen Leute sind ja schon erwachsen UND leben ja, "gut aufgehoben" in ordentlichen familiären Verhältnissen. Bei psychologischen Beratungsstellen wiederum erhält man Zuspruch und ein bisschen Trost, aber letztendlich heißt es dann: Der junge Erwachsene muss selbst kommen - was er natürlich nicht tut, denn er sieht ja keine Notwendigkeit...)
Letztendlich: Liebe Eltern, sucht euch eben noch einen Nebenjob, damit ihr vorerst die Krankenkassenbeiträge oder sonstige Unterhaltsleistungen für die arbeitsunwilligen Jungen zahlen könnt. (Ach ja, und vergesst zudem natürlich nicht die Rücklagen für euer Alter...
)
Grüße von Grübel
vielleicht schaust du ja noch mal hier ins Forum? Hat sich inzwischen eine Lösung ergeben? Wie konntet ihr mit der KV verbleiben?
Meines Wissens ist es so: Rein rechtlich gesehen, müsst ganz einfach ihr als Eltern die Beiträge zahlen, denn Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Folgender Smiley ist ironisch gemeint:

Toll, nicht wahr? Kindergeld bekommst du im Fall deines Sohnes natürlich keines mehr, bei der Steuererklärung gibt's keine Kinderfreibeträge mehr und bei Sozialleistungen wie Bafög oder Schulwegkosten (für die anderen Kinder in der Familie) zählt dieser Sohn nicht mehr. Er ist ja dem Gesetz nach erwachsen und kommt aus der Sicht des Gesetzgebers (da er nicht mehr in irgendeiner Schul- oder Berufsausbildung ist) für sich selbst auf... Einem anderen Gesetz nach musst du aber für ihn aufkommen mindestens bis zu seinem 25. Geburtstag (und wer weiß, wahrscheinlich in bestimmten Fällen auch noch länger). Du darfst ihn also beherbergen und verköstigen und alle weiteren finanziellen Belange übernehmen. (Gleichzeitig kannst du dir Tag für Tag die Misere mit ansehen, wie dieser junge Mensch sein Leben verpfuscht.)
Die Aufwendungen kann man evtl. (bis zu einer gewissen Höhe und unter gewissen Umständen - alles sehr begrenzt) steuerlich absetzen.
Fakt ist: Du hast (finanzielle) Pflichten (weit über die Volljährigkeit hinaus), deine Einflussmöglichkeiten als Eltern enden aber mit der Volljährigkeit.
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Für solche, die meinen "Die brauchen halt einen ordentlichen Tritt in den Hintern": Wahrscheinlich hattet ihr noch nie mit solchen Leuten zu tun, die sich hartnäckig und umfassend verweigern - das kann einem die letzte Kraft rauben und man richtet doch nichts aus. Und: Vom rechtlichen Standpunkt her haben die Eltern wirklich NULL Handhabe. (Das wurde mir vom Jugendamt bestätigt, das sich natürlich auch nicht zuständig fühlt, denn die jungen Leute sind ja schon erwachsen UND leben ja, "gut aufgehoben" in ordentlichen familiären Verhältnissen. Bei psychologischen Beratungsstellen wiederum erhält man Zuspruch und ein bisschen Trost, aber letztendlich heißt es dann: Der junge Erwachsene muss selbst kommen - was er natürlich nicht tut, denn er sieht ja keine Notwendigkeit...)
Letztendlich: Liebe Eltern, sucht euch eben noch einen Nebenjob, damit ihr vorerst die Krankenkassenbeiträge oder sonstige Unterhaltsleistungen für die arbeitsunwilligen Jungen zahlen könnt. (Ach ja, und vergesst zudem natürlich nicht die Rücklagen für euer Alter...

Grüße von Grübel
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