Frage: "besteht eigentlich die Möglichkeit, sich bei einer ausländischen Krankenkasse versichern zu lassen ? Wenn ja, genießt man den gleichen gesetzl. Schutz, als wenn man bei einer hiesigen Kasse versichert ist ?
- Ich habe nämlich gehört, das ginge - d.h. wenn ich bei einer Kasse in Österreich versichert bin (und den dortigen Beitragssatz zahle) ist z.B. die AOK verpflichtet, die Kosten zu übernehmen und mit der ausländischen Kasse zu verrechnen.
Alles Quatsch und doch nicht ?"
Ausländische Krankenkasse
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Zuletzt geändert von wolfguesten am 06.11.2008, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ausländische Krankenkasse
wolfguesten hat geschrieben:Frage: "besteht eigentlich die Möglichkeit, sich bei einer ausländischen Krankenkasse versichern zu lassen ? Wenn ja, genießt man den gleichen gesetzl. Schutz, als wenn man bei einer hiesigen Kasse versichert ist ?
- Ich habe nämlich gehört, das ginge - d.h. wenn ich bei einer Kasse in Österreich versichert bin (und den dortigen Beitragssatz zahle) ist z.B. die AOK verpflichtet, die Kosten zu übernehmen und mit der ausländischen Kasse zu verrechnen.
Alles Quatsch und doch nicht ?"
Wo haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz?
In Österreich, dann ja...
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Danke - aber wo steht, das man als deutscher Staatsbürger in einer deutschen Krankenkasse sein muß ?
Re: Ausländische Krankenkasse
wolfguesten hat geschrieben:Danke - aber wo steht, das man als deutscher Staatsbürger in einer deutschen Krankenkasse sein muß ?
Wo habe ich etwas von Staatsbürgerschaft geschrieben...??
Die GKV versichert ja auch Staatsbürger anderer Nationen...
Wenn Siein Deutschland leben gelten für Sie die deutschen Gesetze...,also unabhängig von Ihrer Nationalität.
sie können sich ja versichern wo sie wollen, nur befreit es Sie nicht von der Versicherungspflicht, falls diese bei Ihnen besteht.
Dann zahlen Sie eben doppelt.
Nach welcher gesetzlichen Grundlage wären Sie in Österreich versichert?
Re: Ausländische Krankenkasse
wolfguesten hat geschrieben:Danke - aber wo steht, das man als deutscher Staatsbürger in einer deutschen Krankenkasse sein muß ?
Im SGB V ist geregelt, wer sich zu versichern hat und wer nicht und wo und wie... Aber Sie haben recht... von deutschen Staatsbürgern steht da nichts...
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Hallo, nicht, dass wir uns missverstehen - Mich interessiert eigentlich nur, ob ich als deutscher Staatsangehöriger verpflichtet bin, in einer deutschen Krankenkasse versichert zu sein.
es geht darum, ob ich als Mitglied einer im Auslang ansässigen Kasse den neuen Beitrag von 15,5 % umgehen kann u n d trotzdem im Inland die gleichen Versicherungsleistungen abrufen kann.
Wäre dies eine Möglichkeit, könnten etliche Beitragszahler mitunter erhebliche Beträge sparen.
es geht darum, ob ich als Mitglied einer im Auslang ansässigen Kasse den neuen Beitrag von 15,5 % umgehen kann u n d trotzdem im Inland die gleichen Versicherungsleistungen abrufen kann.
Wäre dies eine Möglichkeit, könnten etliche Beitragszahler mitunter erhebliche Beträge sparen.
Zuletzt geändert von wolfguesten am 06.11.2008, 19:02, insgesamt 2-mal geändert.
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§ 3 SGB 4 (enthaltend gemeinsame Regelungen für alle Sozialversicherungszweige):
„Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten,
1. soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind,
2. soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs haben.“
„Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten,
1. soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind,
2. soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs haben.“
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dij hat geschrieben:§ 3 SGB 4 (enthaltend gemeinsame Regelungen für alle Sozialversicherungszweige):
Habe ich nachgelesen - aber mir will nicht in den Kopf, dass wir eine europäische Gemeinschaft haben (Iich kann arbeiten, leben, wo ich will....) ich aber trotzdem "gezwungen" bin, meine Beiträge nur bei einer heimischen (sprich: deutschen) Krankenkasse abführen zu können.
wolfguesten hat geschrieben:aber mir will nicht in den Kopf, dass wir eine europäische Gemeinschaft haben (Iich kann arbeiten, leben, wo ich will....) ich aber trotzdem "gezwungen" bin, meine Beiträge nur bei einer heimischen (sprich: deutschen) Krankenkasse abführen zu können.
Eben: Ab nach Österreich (arbeiten, leben), und schon ist die deutsche Versicherung Vergangenheit. Das ist doch z.B. auf kommunaler Ebene genauso: Ich kann mir ja auch nicht aussuchen, ob ich lieber die Müllgebühren in Berlin, Leipzig oder München bezahlen würde, wenn ich zugleich in Köln bleiben will.
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