ich wurde mit Wirkung zum 1.1.2009 zum Zeitsoldaten ernannt. Da ich davor in allen Bereichen über meine Eltern versichert war, muss ich mich jetzt komplett selbst versichern. Dazu gehört auch, dass ich mir eine Pflegeversicherung zulege. Ich war über meine Eltern in der GKV versichert. Jetzt habe ich die Möglichkeit mich bei meiner GKV in der sozialen Pflegeversicherung extra zu versichern, oder bei einer PKV eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Von länger dienenden Kameraden und verschiedenen Versicherungsvertretern wurde mir jetzt nahegelegt auch eine Anwartschaft bei der PKV abzuschließen, da ich nach meiner Dienstzeit Beihilfe erhalte. Auch ist eine Anwartschaft nützlich, wenn ich es anstrebe nach meinem Dienst Beamter zu werden, oder ich mich dazu entscheide Berufssoldat zu werden. Wie sieht es aber aus, wenn ich nach meiner Dienstzeit eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme. Kann ich dann trotz Anwartschaft in die GKV zurück, oder muss ich mich bei der PKV versichern, obwohl ich unter der Pflichtversicherungsgrenze liege.
Wäre wirklich toll, wenn mir jemand von euch mit seinem Rat beistehen könnte

Mit freundlichen Grüßen
Pobe