Soldat SAZ12 --> Angestellter üJAE

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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t0Tti
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Soldat SAZ12 --> Angestellter üJAE

Beitragvon t0Tti » 21.01.2009, 23:28

Hallo Leute,

ich bin SAZ12 und werde zum 01.02.2009 aus der Bundeswehr ausscheiden. Am selben Tag nehme ich eine Angestelltenposition ein, in der ich sofort über JAE verdiene.

Kann ich mich sofort privat krankenvoll versichern?

Habe mir dazu die betreffenden §§ im SGB V durchgearbeitet.
Da steht eindeutig: Bundeswehrsoldaten auf Zeit sind versicherungsfrei.
An dem Tag, wo ich die Anstellung aufnehm bin ich kein Soldat mehr, ergo auch nicht versicherungsfrei. Somit gilt die 3-jahres-regel. irgendwo habe ich gelesen, dass der wehrsold der letzten jahre auf die 3-jahres-regel angerechnet wird. (alles andere wäre ja ungerecht den soldaten gegenüber). außerdem sollte noch irgendwie geregelt sein, dass die typischen sachbezüge, wie z.b. die freie heilfürsorge, auf den bruttosold aufgerechnet werden. ansonsten würde ich die 3-jahres-regel nicht ganz erfüllen.
auf der anderen seite frage ich mich: bei welcher kasse sollte mich der neue ag anmelden? welche kasse würde rummaulen, dass ich nicht dort mitglied werde? da ich ja in keiner gesetzlichen kasse bin, brauch ich ja auch keine zu verlassen, soll heißen . keine mitgliedschaft zu kündigen. eigentlich wissen die kassen ja gar nicht, dass es mich gibt. ;-)

bin sehr gespannt auf eure antworten.

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Beitragvon Rossi » 22.01.2009, 22:53

Nun denn, t0Tti, der Spitzenverband der Krankenkassen hat sich mit Deiner Problematik im Frühjahr 2007 (Änderung von § 6 SGB V / Versicherungsfreiheit) beschäftigt.

Guckst Du hier:

http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf

Auf Seite 13 ist Dein Sachverhalt näher erläutert.

Wenn Du also in den letzten 3 Jahren oberhalb der JAEG (2008 brutto = 4.012,50 €) verdient hast, dann funktioniert es. Du bist dann versicherungsfrei.

Liegt Dein Verdienst als Soldat allerdings unterhalb der Grenze, dann wirst Du zunächst versicherungspflichtig und hast erst nach 3 Jahren die Möglichkeit in die PKV zu wechseln.

Meine persönliche Einschätzung, die Aussagen des Spitzenverbandes ist nicht zu toppen, es ist in Ordnung.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.01.2009, 22:57

:-) soll ein Test sein :-)

aufnahme der Tatigkeit, erstmal wieder Versicherungspflichtig 3 Jahre.
Gruß
Ausnahme ich kann nachweisen das ich als SAZ 12
in den letzten 3 Jahren über Jahresarbeitsentgeldgrenze lag, 8. März 2007
Gemeinsames Rundschreiben zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze;
hier: Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG
und auch nur dann wenn nicht schon wieder was neues raus ist :-)

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Beitragvon t0Tti » 27.01.2009, 17:30

Rossi: meiner meinung nach ist es eben nicht in ordnung.
hier wird eindeutig §2 GG verletzt. :-|

Bei mir als Soldat werden die ganzen Sozialversicherungsbeiträge nicht mit aufs Brutto drauf gerechnet. Ergo habe ich nicht die gleiche Möglichkeit die JAE zu erreichen, wie ein gleichverdienender Angestellter.
Dazu kommt, dass ich nicht durch ggf. Mehrarbeit mein Bruttoverdienst erhöhen kann, da die Bezüge feststehen. Ich unterliege einer Ausschließlichkeit(darf nix dazu verdienen), kann meinen SAZ-Vertrag nicht kündigen(ohne erhebliche Nachteile) und auch nicht einfach nach Gehaltserhöhungen fragen. Dafür, dass ich für 12 Jahre einen Schwur abgelegt habe, mein Land zu verteidigen, finde ich das ziemlich ungerecht.
Hier müsste doch wenigstens ein vergleichbarer Anteil der soziBeiträge von gleichverdienenden Angestellten dazugerechnet werden. dann nämlich würde ich locker über JAE verdienen.

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Beitragvon Rossi » 27.01.2009, 20:47

Nun denn, wir diskutieren hier über Problemfelder im Bereich des SGB V.

Wenn jetzt noch das Grundgesetz mit reinkommt, da muss ich leider passen.

Dir steht selbstverständlich der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

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Beitragvon t0Tti » 28.01.2009, 22:46

...ist rossi ein bot? :-k

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Beitragvon Rossi » 28.01.2009, 23:43

Hm, dann übersetze mir mal was "bot" bedeuten soll.

Sorry, was wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

Wenn Du mit dieser Argumentation zum BVerg. marschieren willst, dann brauchst Du eine Spitzencrew von Anwälten, die sich tagelang zuvor Gedanken gemacht haben und entsprechende Materialien liefern. Das kostet Geld!

Im Bereich der KFZ-Steuer für Wohnmobile musste man für eine Verfassungsklage erst einmal 30.000,00 Euro eintreiben, um die Spitzenanwälte der Kanzlei Bossi zu motivieren. War natürlich jetzt ein Scherz.

Aber so einfach ist das nicht!!!

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Beitragvon Frank » 29.01.2009, 10:14

Unter einem Bot (von robot abgeleitet) versteht man ein Computerprogramm, das weitgehend autonom ständig gleichen, sich wiederholenden Aufgaben nachgeht.

Ich muss Rossi nur gut ölen.

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Beitragvon Frank » 29.01.2009, 10:25

§6 SGB V Versicherungsfreiheit beschäftigt sich nur mit Arbeitnehmern. Soldaten sind aber nun mal keine Arbeitnehmer. Erst mit Aufnahme der Beschäftigung wirst du Arbeitnehmer und dadurch versicherungpflichtig.

Es gibt auch Studenten, die nach Abschluss gleich einen guten Job mit Einkommen > JAEG bekommen. Die sind auch erstmal 3 Jahre Clubmitglied bei der Kasse ihrer Wahl.

Sicher wirst du als Zeitsoldat benachteiligt, aber es gibt noch mehr Menschen, die von der Gesundheitsreform benachteiligt werden.


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