ich bin SAZ12 und werde zum 01.02.2009 aus der Bundeswehr ausscheiden. Am selben Tag nehme ich eine Angestelltenposition ein, in der ich sofort über JAE verdiene.
Kann ich mich sofort privat krankenvoll versichern?
Habe mir dazu die betreffenden §§ im SGB V durchgearbeitet.
Da steht eindeutig: Bundeswehrsoldaten auf Zeit sind versicherungsfrei.
An dem Tag, wo ich die Anstellung aufnehm bin ich kein Soldat mehr, ergo auch nicht versicherungsfrei. Somit gilt die 3-jahres-regel. irgendwo habe ich gelesen, dass der wehrsold der letzten jahre auf die 3-jahres-regel angerechnet wird. (alles andere wäre ja ungerecht den soldaten gegenüber). außerdem sollte noch irgendwie geregelt sein, dass die typischen sachbezüge, wie z.b. die freie heilfürsorge, auf den bruttosold aufgerechnet werden. ansonsten würde ich die 3-jahres-regel nicht ganz erfüllen.
auf der anderen seite frage ich mich: bei welcher kasse sollte mich der neue ag anmelden? welche kasse würde rummaulen, dass ich nicht dort mitglied werde? da ich ja in keiner gesetzlichen kasse bin, brauch ich ja auch keine zu verlassen, soll heißen . keine mitgliedschaft zu kündigen. eigentlich wissen die kassen ja gar nicht, dass es mich gibt.

bin sehr gespannt auf eure antworten.